Anonyme Meldung möglich?

Hallo,
seit einigen Monaten haben wir bei uns auf dem Kinderspielplatz nachts keine Ruhe mehr. Obwohl es nicht erlaubt ist, treffen sich dort verschiedene Jugendgruppen.
Mal mit Musik, mal ohne, mal mit viel Alkohol, manchmal auch etwas ruhiger.
Ruhezeiten werden gar nicht eingehalten, bis nachts um 3 Uhr Gespräche, Gelächter, Streit und Lärm. Morgends liegen oft zebrochene Flaschen und der ganze Müll auf dem Spielplatz verstreut. Die Sträucher werden zur Toilette.
Mehrere Gespräche haben nichts gebracht. Dann haben verschiedene Anwohner nachts die Polizei benachrichtigt und Anzeige wegen Ruhestörung gemacht. Diese Anwohner hatte dann plötzlich zerkratzte Autos, Müll im Garten, zerstörte Blumen und 1 x sind Kaninchen verschwunden.
Nun traut sich niemand mehr, eine Anzeige zu machen.
Ist es denn auch möglich, die Polizei anonym zu benachrichtigen?
Ich habe einmal angerufen und wollte meinen Namen nicht nennen, da hat der Polizist gesagt, dann kommen sie nicht.
Sind sie denn nicht verpflichtet, bei Ruhestörung zu kommen?
Danke

Dann haben
verschiedene Anwohner nachts die Polizei benachrichtigt und
Anzeige wegen Ruhestörung gemacht. Diese Anwohner hatte dann
plötzlich zerkratzte Autos, Müll im Garten, zerstörte Blumen
und 1 x sind Kaninchen verschwunden.

Wenn du denkst, dass die Beamten den Störern den Namen des Anrufers mitgeteilt haben, dann denkst du sehr wahrscheinlich falsch. Gerade alkoholisierten Randalierern wird kein normaler Polizist den Namen des Anrufers geben.

Nun traut sich niemand mehr, eine Anzeige zu machen.
Ist es denn auch möglich, die Polizei anonym zu
benachrichtigen?

Du kannst die Polizei nochmals ausdrücklich bitten, dass dein Name nicht als Beschwerdeführer genannt wird. Diesem Wunsch werden die Beamten entsprechen.

Nur ist halt auch der verblödetste Teenager durchaus in der Lage einen Zusammenhang zwischen „Herr Frosch hat von seinem Fenster aus Macht endlich Ruhe gerufen“ und „Polizei kam 15min später“ zu erkennen. Vielleicht sollte man sich daher nicht persönlich vorher einbringen.

Zudem wird der Name des Beschwerdeführers den Beamten mitgeteilt - über Funk. Und der ist in der Mehrzahl aller Bereiche mit Hilfe primitivster Technik bestens abhörbar.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die mit besoffenem Kopp in der Lage sind, den Funkverkehr sinnentnehmend mitzuhören, halte ich aber für extremst gering. Multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, dass die überhaupt ein solches Gerät besitzen und mitführen, ergibt sich da eine Wahrscheinlichkeit nahe Null.

Ich habe einmal angerufen und wollte meinen Namen nicht
nennen, da hat der Polizist gesagt, dann kommen sie nicht.

Nachvollziehbar. Das Einsatzaufkommen an Wochenenden bei gutem Wetter durch Ruhestörungen hat abartige Ausmaße angenommen. Teilweise machen die Beamten auch die Erfahrung, dass über solche Anrufe Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgetragen werden bzw. dass die vermeintliche Ruhestörung beim Eintreffen nicht oder kaum wahrnehmbar ist. Einem anonymen Anruf dürfte in so einer Sache der annehmende Beamten also sehr, sehr sekptisch gegenüber stehen.

Ja!
Früher, also noch vor der „Wende“ liefen bei uns in der Kleinstadt (DDR, 13000 Einwohner) nachts, also von 22:00 bis 07:00, 2 Polizisten Streife. Und da keiner wusste wann und wo die auftauchen würden, wars da still!
Warum stecken wir alles Geld nach Griechenland, Frau Merkel?
Wir könnten doch auch nur einen Bruchteil davon haben!

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Ja, das waren doch noch schöne Zeiten. Obwohl, vor die Alternative gestellt, ob Geld „für Griechenland“ oder den „Soli“ gestellt …

Scherz beiseite: Man muß doch nicht zu jedem Anlaß eine unsachliche und von keinem Detailwissen geprägte Aussage machen, nur um zu „politisieren“ oder seinen eigenen Vorurteile bestätigt zu wissen.

Immer wieder unangenehm überrascht …

godam

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Unter Adolf hätte es das auch nicht gegeben

Früher, also noch vor der „Wende“ liefen bei uns in der
Kleinstadt (DDR, 13000 Einwohner) nachts, also von 22:00 bis
07:00, 2 Polizisten Streife. Und da keiner wusste wann und wo
die auftauchen würden, wars da still!

Unter Adolf hätte es das auch nicht gegeben. Zurück zur DDR:

Man munkelt auch, dass das Bespitzeln durch Freunde, die bei der Stasi als „Inoffizielle Mitarbeiter“ geführt wurden, zu so mancher „Stille“ in der ehemaligen DDR führten.

Ach was waren das für Zeiten, wo sich insgeheim jeder vor jedem fürchten musste.

Und Mauer, Planwirtschaft und Schießbefehl hatten doch auch ihr gutes.

Gute alte Zeit in der DDR. Da war doch alles in bester Ordnung.

Oder doch nicht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Demokratische_…
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Demokratische_…

Sag mal: Geht es noch?

S.J.

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Diese Antwort halte ich im Tonfall für nicht angemessen.

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Hallo,

grundsätzlich ist es nicht möglich anonym bei der Polizei Anzeige zu erstatten, das geht nur in Ausnahmefällen. Bei Ruhestörung ist das nicht vorgesehen.

Da es aber bei Ruhestörung eigentlich keine Rolle spielt, wer angerufen hat - sofern die Beamten die Ruhestörung vor Ort noch selbst feststellen, würde ich den Beamten schildern, das es zu Problemen kommt, wenn die Jugendlichen erfahren, dass jemand sie „angzeigt“ hat. Die Polizei wird jedoch auch vor Ort nicht die Namen der Anzeigenden nennen (weil es auch dort nicht erforderlich ist).

Bitte also die Bamten am Telefon, dass sie deinen Namen nur intern vermerken, das könnte funktionieren.

In diesem Fall hat die Streife dann die Ruhestörung selbst festgestellt.

Anderes Mittel: Schreib einen Brief an die Ortspolizeibehörde (Rathaus) und schildere das Problem, dass es dort einen Brennpunkt gibt. Reicht das nicht geh eine Etage höher zum Bürgermeister.

who_knows

Diese Antwort halte ich im Tonfall für nicht angemessen.

Ich schon. Denn die Antwort, auf die ich mich bezog, lässt klar erkennen, dass ein menschenverachtendes Unrechtregime und daraus resultierendes Duckmäusertum durchaus Vorteile hätte.

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Hallo,

grundsätzlich ist es nicht möglich anonym bei der Polizei
Anzeige zu erstatten, das geht nur in Ausnahmefällen.

das ist schlichtweg Unsinn. Selbstverständlich kann man anonym Anzeige erstatten. Sofern es sich um eine Straftat handelt muss dem sogar nachgegangen werden. Steht zumindest so in den deutschen Gesetzen.

S.J.

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Oh mal ehrlich !
Das Denunzieren und Anscheißen ist in den letzten Jahren schon zum Volkssport geworden hats den Anschein .Da wird auf Teufel komm raus angeschwerzt und die Ämter die reiben sich die Hände weils in den Kassen klingelt ohne das groß nachgeforscht wird gleich Bußbescheid rausgejagt und Kassiert wird .
Das Alte Sprichwort " der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunzieant" muß umgeschrieben werden ." Wenn du sein willst ein guter lieber Bürger in diesem Land ,dann werde schnell zum Dauerdenunzieant .Was früher keinen gejuckt hat wird heute bewertet wie der Weltuntergang .Totale Asche ist das denn 99% ist eh nur dummes imponiergehabe und Sauergedeige .Nach dem Motto Alte Oma ging bei ROT über die Straße lieber Polizist .Denunzieanten haben schon bei Adolf die Juden angeschißen und hops nehmen lassen und waren gut angesehen .Wurden dann später gebranntmarkt und als Lumpen hingestellt und von der Gesellschaft links liegengelassen .Aber welch ein Wunder sie steigen wieder empor wie Phönix aus der Asche und werden langsam wieder Salonfähig da is doch was faul da klemmt doch was … Ja ihr Anscheißer ohne Rückrad so wart ihr schon immer Gewürm .Wasch mir den Buckel aber mach mich nich nass das ist eure Devise immer schon gewesen Hätte ich was zu Sagen was bist du Anonymer Anrufer ? Wenn du einen Namen hast versuchs wieder .

Wo bist Du denn entwichen?

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Moin,

aha, so soll man also irgendwelche nächtliche Randalierer unbehelligt lassen, schon klar.
Es geht hier nicht darum, eine Oma die bei Rot über die Strasse geht zu denunzieren, das ging aus der Frage ja wohl auch eindeutig hervor.
Es ist mir unbegreiflich, das hier jemand das geschilderte Verhalten der Jugendlichen, nebst Racheaktionen wie Auto zerkratzen etc. verteidigt und die, die nach geltendem Recht dagegen vorgehen wollen als Täter darstellt.
Ein Denunziant handelt in der Regel aus niedrigen Beweggründen und verspricht sich einen Vorteil daraus. Das ist in diesem Fall kaum gegeben. Ansonsten wäre eine anonyme Anzeige ja per se moralisch verwerflich.
Der Fragesteller begründet seinen Wunsch nach Anonymität mit der Furcht vor Racheaktionen. In meinen Augen völlig legitim.
Ich würde meine Kinder auch nicht auf einem Spielplatz spielen lassen wollen, der mit Glassplittern übersät ist und auf dem es nach Bahnhofstoilette stinkt.

Gruss Jakob

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Lass die Finger vom Alk
Am Samstagabend um 21.07 Uhr schon dermaßen hacke voll?

Nüchtern kann man so einen Unsinn ja wohl nicht in Worte fassen.

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Und das wiederum ist schlichtweg Unsinn. Auf welche „Gesetze“ (bemerke: Plural) beziehst Du dich denn da?

Ich kenne nur § 68 Abs. 3 und 4 StPO, in welchen es an sehr enge Voraussetzungen gebunden ist, Zeugen zu anonymisieren.

Bitte nicht pauschal von „Gesetzen“ reden, sondern tatsächlich die entsprechenden Stellen unter Angabe der Rechtsvorschrift benennen.

kopfschüttelnd

Daniel

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Und das wiederum ist schlichtweg Unsinn. Auf welche „Gesetze“
(bemerke: Plural) beziehst Du dich denn da?

Strafprozessordnung.

Ich kenne nur § 68 Abs. 3 und 4 StPO, in welchen es an sehr
enge Voraussetzungen gebunden ist, Zeugen zu anonymisieren.

Es geht hier nicht um Zeugen sondern darum, ob Anzeigen anonym möglich sind. Allerdings finde ich es etwas erschreckend, dass ein Polizeibeamter die Rechtsgrundlage hierfür nicht kennt.

Bitte nicht pauschal von „Gesetzen“ reden, sondern tatsächlich
die entsprechenden Stellen unter Angabe der Rechtsvorschrift
benennen.

Ich empfehle § 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO. Daraus geht klar hervor, dass die Staatsanwaltschaft tätig werden muss, wenn sie Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält. Ob sie von Herrn Meyer persönlich oder anonym Kenntnis erhält, ist egal.

http://justiz.hamburg.de/legalitaetsprinzip/1403828/…

kopfschüttelnd

Sagt der richtige.

S.J.

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Hallo ESSJOTT,

mal abgesehen davon, dass Deine Arroganz schlichtweg zum Himmel stinkt ist sie auch nicht mit Intellekt unterfüttert.

Es ist in der Tat praktisch gang und gäbe, anonyme Anzeigen zu erstatten. Jedoch theoretisch rechtlich möglich (die Betonung liegt auf der Rechtstheorie) ist es eben nicht.

Zu jeder Anzeige gehört immer auch der Anzeigende (was an sich schon leicht verständlich ist). Dieser Anzeigende berichtet von einem entweder selbst erlebten oder in irgendeiner anderen Weise wahrgenommenen Lebenssachverhalt. Sollte es sich bei diesem Sachverhalt um den Verdacht einer vorwerfbaren Tat handeln, die die den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (kurz: Straftat), so ist natürlich durch die dazu verpflichteten Behörden zu ermitteln. Das Ziel dieser Ermittlungen ist die Aufklärung des Sachverhaltes, genauer, die Suche nach der Version des Vorganges, welche der Wahrheit am Nächsten kommt. Anschließend erhebt die Anklagebehörde öffentliche Klage und der Richter kommt zu seiner Überzeugung von der Version der Wahrheit (Urteil).

So weit, so gut, wenn da nicht ganz am Anfang der einleitende Punkt in der Beurteilungskette bzw. Beweiskette fehlen würde ---- der Zeuge oder auch Anzeigenerstatter.

Es wird sehr schwierig für den letztendlich entscheidenden Richter, ohne die mündliche Einvernahme desjenigen, welcher die juristische Prozedur erst ins Rollen gebracht hat, zu einer annähernd sichern richterlichen Gewissheit zu gelangen.

Also gilt nach wie vor, Anonymisierung von Zeugen i.S.d. StPO (und das sind Anzeigenerstatter regelmäßig) ist an enge Voraussetzungen gebunden.

Strafverfolgung ist bis zu einem gewissen Grad natürlich auch auf der Grundlage einer anonymen Anzeige möglich. Aber davon, das dies so ziemlich jedem klar sein dürfte, bin ich eigentlich ausgegangen.

Also gilt für dich, weniger (unwissende) Arroganz und mehr Denkprozesse.

Daniel M.

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Hallo,

mal abgesehen davon, dass Deine Arroganz schlichtweg zum
Himmel stinkt ist sie auch nicht mit Intellekt unterfüttert.

interessant, dass das gerade der behauptet, der mir Unsinn unterstellt und selbst welchen verfasst.

Es ist in der Tat praktisch gang und gäbe, anonyme Anzeigen zu
erstatten. Jedoch theoretisch rechtlich möglich (die Betonung
liegt auf der Rechtstheorie) ist es eben nicht.

Selbstverständlich ist das möglich.

Zu jeder Anzeige gehört immer auch der Anzeigende (was an sich
schon leicht verständlich ist). Dieser Anzeigende berichtet
von einem entweder selbst erlebten oder in irgendeiner anderen
Weise wahrgenommenen Lebenssachverhalt. Sollte es sich bei
diesem Sachverhalt um den Verdacht einer vorwerfbaren Tat
handeln, die die den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt
(kurz: Straftat), so ist natürlich durch die dazu
verpflichteten Behörden zu ermitteln. Das Ziel dieser

Genau so ist es.

Ermittlungen ist die Aufklärung des Sachverhaltes, genauer,
die Suche nach der Version des Vorganges, welche der Wahrheit
am Nächsten kommt. Anschließend erhebt die Anklagebehörde
öffentliche Klage und der Richter kommt zu seiner Überzeugung
von der Version der Wahrheit (Urteil).

Soweit auch richtig.

So weit, so gut, wenn da nicht ganz am Anfang der einleitende
Punkt in der Beurteilungskette bzw. Beweiskette fehlen würde
---- der Zeuge oder auch Anzeigenerstatter.

Der ist nicht erforderlich, denn es ist egal, wie die Staatsanwaltschaft zu den Informationen gelangt. Es reicht Kenntnis zu erlangen. Das kann durch eine anonyme Anzeige erfolgen oder die Staatsanwaltschaft liest davon in der Zeitung.

Es wird sehr schwierig für den letztendlich entscheidenden
Richter, ohne die mündliche Einvernahme desjenigen, welcher
die juristische Prozedur erst ins Rollen gebracht hat, zu
einer annähernd sichern richterlichen Gewissheit zu gelangen.

Das ist so pauschal Unsinn, denn Du überschätzt die Rolle des Anzeigenden und unterschätzt die Richter und Ermittlungsbehörden. Wenn ich die Polizei anrufe, weil ich im Nachbarhaus Schreie höre und die Polizei darauf hin einen Ehemann auf frischer Tat ertappt, wie er seine Frau verprügelt, ist meine Rolle als Zeuge zu vernachlässigen. Scheinbar kann in Deiner Gedankenwelt nur der Zeuge, der das ganze zur Anzeige gebracht hat, der Wahrheitsfindung dienen. Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft und Polizei spielen meist eine sehr viel größere Rolle. Dass so eine Aussage von einem Polizisten kommt, finde ich höchst befremdlich.

Also gilt nach wie vor, Anonymisierung von Zeugen i.S.d. StPO
(und das sind Anzeigenerstatter regelmäßig) ist an enge
Voraussetzungen gebunden.

Wovon wir nicht reden.

Strafverfolgung ist bis zu einem gewissen Grad natürlich auch
auf der Grundlage einer anonymen Anzeige möglich. Aber davon,
das dies so ziemlich jedem klar sein dürfte, bin ich
eigentlich ausgegangen.

Und warum versteifst Du Dich dann auf das Gegenteil?

Fazit: Aus Deinem ursprünglichen „Unsinn, geht gar nicht“ bist Du nun ja zumindest schon mal deutlich abgerückt. Vielleicht setzt Du Dich dann nochmals mit dem Thema Legalitätsprinzip auseinander, um zu begreifen, dass es in vielen Fällen hilfreich sein kann, dass der Anzeigende auch als Zeuge zur Verfügung steht, es aber nicht erforderlich ist.

http://www.bpb.de/wissen/9270GE,0,0,Legalit%E4tsprin…

Also gilt für dich, weniger (unwissende) Arroganz und mehr
Denkprozesse.

Wenn hier einer arrogant und unwissend auftritt, dann sicher nicht ich.

S.J.

Hallo S.J.,

du solltest lesen UND verstehen. Deine wiederholten Verweise auf die Generalklausel in der StPO zeugen nicht von anwendungsbereitem Rechtswissen.

Nochmals zum Verständnis und unter Nutzung Deines Beispiels:

Mann verprügelt Frau, Nachbar ruft anonym an. Polizei kommt. Frau ist verletzt. Folgendes passiert:

Aussage steht gegen Aussage

Nur der Zeuge, zu welchem regelmäßig Ermittlungen geführt werden müssen, kann mit seinen Wahrnehmungen Licht ins Dunkel des Vorfalles bringen. Bleibt er anonym, kann es passieren, das die durch die Polizei ermittelten Tatsachen nicht ausreichen, um dem prügelnden Mann oder der prügelnden Frau (ja auch das gibts) irgendetwas nach zu weisen. (hier spielen Notwehr, Irrtum etc. eine nicht nur untergeordnete Rolle)

Nun zu den Anonymisierungen von Zeugen. Gerade darum ging es ja. Ich erinnere an den Ausgang dieses Beitragsbaumes. Da ging es um lärmende Jugendliche und anzeigende Anwohner, deren Eigentum nach Anzeigenerstattung Beschädigungen aufwies. Es lief also auf eine Anonymisierung des Anzeigenerstatters hinaus, und das ist in der hiesigen Rechtspraxis nicht die Regel, sondern sollte die Ausnahme bleiben. Hier gilt immer der Grundsatz des fairen Verfahrens. Dies beinhaltet auch, dass der Angeklagte seinem Ankläger gegenüberstehen darf.

Weiterhin kann es auch in der Tat um eine fälschlicherweise belastende anonyme Anzeige handeln, die dann, insbesondere bei schweren Straftaten oder Straftaten der mittleren Kriminalität zu eingriffsintensiven Maßnahmen wie erkennungsdienstlichen Behandlungen, Inhaftierungen etc. führen. Es ist rechtliche und gängige Ermittlungspraxis, anonyme Anzeigenerstatter aus der Anonymität zu holen.

Mir scheint, Dir fehlt der Einblick in die Ermittlungs- und Rechtsprechungspraxis. Also bitte nicht auf den Strafverfolgungszwang abzielen sondern ein bisschen tiefer in die Rechtsmaterie eintauchen.

Mithin bleibt es dabei, anonyme Anzeigen werden getätigt, ob die Anzeigenden im Laufe der Ermittlungen dann auch anonym bleiben, sprich die Anzeige bis zum Abschluss auf einem anonymen Hinweis beruht, ist eher die Ausnahme.

Und nun mal was aus der psychologischen Richtung:

Stell Dir vor, du bekommst durch einen anonymen Brief mitgeteilt, dass Du die Hausordnung nicht machst und Deine Musik zu laut ist. Was geht Dir wohl zuerst durch den Kopf?

Denk mal drüber nach

Daniel M.

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Hallo,

du solltest lesen UND verstehen. Deine wiederholten Verweise
auf die Generalklausel in der StPO zeugen nicht von
anwendungsbereitem Rechtswissen.

ich kann sowohl lesen und auch verstehen.

Nochmals zum Verständnis und unter Nutzung Deines Beispiels:

Mann verprügelt Frau, Nachbar ruft anonym an. Polizei kommt.
Frau ist verletzt. Folgendes passiert:

Aussage steht gegen Aussage

Das tut hier überhaupt nicht zur Sache. Vielmehr gibt es hier Hinweise auf eine Straftat, der nachgegangen werden muss. Offensichtlich glaubst Du, dass die Polizei die Hoheit darüber hat, welchen Hinweisen nachgegangen werden kann oder muss und nach Gutdünken die Erfolgsaussichten oder die Schuldfrage entscheiden darf. Nur gibt es in Deutschland so etwas wie die Gewaltenteilung, nach der dies nicht die Aufgabe der Polizei ist.

Nur der Zeuge, zu welchem regelmäßig Ermittlungen geführt
werden müssen, kann mit seinen Wahrnehmungen Licht ins Dunkel
des Vorfalles bringen. Bleibt er anonym, kann es passieren,
das die durch die Polizei ermittelten Tatsachen nicht
ausreichen, um dem prügelnden Mann oder der prügelnden Frau
(ja auch das gibts) irgendetwas nach zu weisen. (hier spielen
Notwehr, Irrtum etc. eine nicht nur untergeordnete Rolle)

Nein. Ein Zeuge ist einer von verschiedenen Beweisen. Du versteifst Dich ja förmlich darauf, dass nur dieser die Wahrheit kennt und ohne diesen keine Ermittlungen, geschweige denn ein Ergebnis dieser und somit eine Verurteilung oder Freispruch möglich wäre.

Nun zu den Anonymisierungen von Zeugen. Gerade darum ging es
ja. Ich erinnere an den Ausgang dieses Beitragsbaumes. Da ging
es um lärmende Jugendliche und anzeigende Anwohner, deren
Eigentum nach Anzeigenerstattung Beschädigungen aufwies. Es
lief also auf eine Anonymisierung des Anzeigenerstatters
hinaus, und das ist in der hiesigen Rechtspraxis nicht die
Regel, sondern sollte die Ausnahme bleiben. Hier gilt immer
der Grundsatz des fairen Verfahrens. Dies beinhaltet auch,
dass der Angeklagte seinem Ankläger gegenüberstehen darf.

Stimmt. Und damit nicht der angezeigte Jugendliche dem Anzeiger gleich „die Möbel gerade zieht“, wird bei Strafverfahren nicht ihm direkt Akteneinsicht gewährt, sondern nur seinem Anwalt. Wenn es um die Beschädigung fremden Eigentum und die Frage des Schadenersatzes geht, reden wir sowieso um Fragen des Zivilrechts, also über ein komplett anderes Thema.

Weiterhin kann es auch in der Tat um eine fälschlicherweise
belastende anonyme Anzeige handeln, die dann, insbesondere bei
schweren Straftaten oder Straftaten der mittleren Kriminalität
zu eingriffsintensiven Maßnahmen wie erkennungsdienstlichen
Behandlungen, Inhaftierungen etc. führen. Es ist rechtliche
und gängige Ermittlungspraxis, anonyme Anzeigenerstatter aus
der Anonymität zu holen.

Und wieder misst Du dem Anzeiger viel zu viel Bedeutung zu. Selbstverständlich wird kein Staatsanwalt aus einer Anzeige allein sofort derartige Maßnahmen einleiten.

Mir scheint, Dir fehlt der Einblick in die Ermittlungs- und
Rechtsprechungspraxis. Also bitte nicht auf den
Strafverfolgungszwang abzielen sondern ein bisschen tiefer in
die Rechtsmaterie eintauchen.

Ich habe in den letzten Jahre an diversen Strafverfahren teilgenommen und an den entsprechenden Beweiserhebungen und Urteilen bzw. Freisprüchen mitgewirkt. Wenn man einen neutralen Blick gewinnt, dann sicher nicht als Ermittler oder Zeuge, sondern als Mitglied der Spruchkammer. Anzeigende spielen meist eine untergeordnete oder gar keine Rolle beim Ermittlungsverfahren, sofern sie nicht selbst Geschädigte oder wichtige Zeugen sind. Du scheinst aber Probleme bei der Differenzierung zwischen Anzeigendem und Zeugen zu haben. In sehr vielen Fällen hat der Anzeigende nicht einmal irgend etwas gesehen, was er Bezeugen könnte und was der Wahrheitsfindung dienen könnte.

Mithin bleibt es dabei, anonyme Anzeigen werden getätigt, ob
die Anzeigenden im Laufe der Ermittlungen dann auch anonym
bleiben, sprich die Anzeige bis zum Abschluss auf einem
anonymen Hinweis beruht, ist eher die Ausnahme.

Ich würde sagen, es kommt eben darauf an, ob der Anzeigende als Zeuge in Frage kommt.

Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage: Hier besteht eine bestimmte Situation. Jemand meldet diese. Anonym oder namentlich. Die Polizei rückt aus zur genannten Stelle und findet diese Situation wie beschrieben vor. Welchen Stellenwert misst Du dem Anzeigenden hier noch zu?

Und nun mal was aus der psychologischen Richtung:

Falsches Brett.

Und ich bleibe bei meiner Aussage, die Du als Unsinn beschrieben hast: Selbstverständlich kann man anonym Anzeige erstatten. Sofern es sich um eine Straftat handelt muss dem sogar nachgegangen werden.

Da gibt es nicht drum herum zu reden und es ist auch nicht zielführend die Zeugenfrage ins Spiel zu bringen.

Deiner Ansicht nach bleibt die Polizei und Staatsanwaltschaft also untätig, wenn sie den anonymen Hinweis bekommt, dass irgendwo ein Drogendeal stattfinden oder jemand seine Frau umgebracht und im Garten vergraben hat.

Das Gesetz ist hier eindeutig und ich habe die entsprechenden Quellen genannt. Leider bist Du darauf nicht ansatzweise eingegangen. Wenn Du aber derart von Deiner Auffassung überzeugt bist, dass Du Dich nicht mal von zitierten Gesetzestexten und anderen Quellen kritisch selbst hinterfragst, ist jeder weitere Griff zur Tastatur offensichtlich sinnlos.

S.J.

Hallo,

ich kann sowohl lesen und auch verstehen

ja, leider nur das was dir gerade in Dein Konzept passt

Das tut hier überhaupt nicht zur Sache. Vielmehr gibt es hier Hinweise auf eine Straftat, der nachgegangen werden muss. Offensichtlich glaubst Du, dass die Polizei die Hoheit darüber hat, welchen Hinweisen nachgegangen werden kann oder muss und nach Gutdünken die Erfolgsaussichten oder die Schuldfrage entscheiden darf. Nur gibt es in Deutschland so etwas wie die Gewaltenteilung, nach der dies nicht die Aufgabe der Polizei ist

Es gibt also Hinweise auf eine Straftat. Nun zitiere ich Deine immer wieder bemühten Verweise auf den Strafverfolgungszwang. Durch diesen sind ALLE unaufschiebbaren Maßnahmen zu ergeifen, um die VERDUNKLUNG der Sache zu verhindern. Darunter fällt auch die Ermittlung zum Anzeigeerstatter

Zum weiteren Text haben in der Tat die Ermittler der Polizei die faktische Hoheit über die Ermittlungsplanung. Ich habe noch kein einziges Verfahren erlebt, in welchem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsschritte vorgegeben hat. Über die Schuldfrage wird in der Tat vor Gericht entschieden, aber auch hier spielen alle be- und entlastenden Tatsachen, also auch die Aussagen des Anzeigenden / Zeugen eine entscheidende Rolle (das müsste Dir als Laienrichter allerdings klar sein)

… Ein Zeuge ist einer von verschiedenen Beweisen. Du versteifst Dich ja förmlich darauf, dass nur dieser die Wahrheit kennt und ohne diesen keine Ermittlungen, geschweige denn ein Ergebnis dieser und somit eine Verurteilung oder Freispruch möglich wäre.

Ja das ist er, nennt sich Personalbeweis. In vielen Verfahren ist es ja gerade die Aussage des Zeugen (der auch Anzeigenerstatter sein kann), die dem Verfahren erst die notwendige Sicherheit bietet. Und du unterschätzt Zeugen. Nicht in jedem Fall sind ausreichende objektive Beweise vorhanden, um die Tat ohne subjektive Beweismittel nachzuweisen.

Und damit nicht der angezeigte Jugendliche dem Anzeiger gleich „die Möbel gerade zieht“, wird bei Strafverfahren nicht ihm direkt Akteneinsicht gewährt, sondern nur seinem Anwalt. Wenn es um die Beschädigung fremden Eigentum und die Frage des Schadenersatzes geht, reden wir sowieso um Fragen des Zivilrechts, also über ein komplett anderes Thema.

Na und warum Deine Verspannung, wenn ich sage, dass anonyme Anzeigen zwar erstattet aber regelmäßig nicht anonym bleiben (sollten)?

Und wieder misst Du dem Anzeiger viel zu viel Bedeutung zu. Selbstverständlich wird kein Staatsanwalt aus einer Anzeige allein sofort derartige Maßnahmen einleiten

Und schon wieder zeigt sich Deine mangelnde Erfahrung in diesem Bereich. Bei schweren Straftaten, in denen mit einer hohen Verurteilung zu rechnen ist, werden Maßnahmen eingeleitet, von denen Du wahrscheinlich noch nie gehört hast. Und das alles auf Grund einer anonymen Anzeige. Wenn du anderes behauptest, dann hast Du tatsächlich keine Ahnung.

… Anzeigende spielen meist eine untergeordnete oder gar keine Rolle beim Ermittlungsverfahren, sofern sie nicht selbst Geschädigte oder wichtige Zeugen sind. Du scheinst aber Probleme bei der Differenzierung zwischen Anzeigendem und Zeugen zu haben. In sehr vielen Fällen hat der Anzeigende nicht einmal irgend etwas gesehen, was er Bezeugen könnte und was der Wahrheitsfindung dienen könnte

??? Woher nimmst Du denn diese Weisheit? Aus einem Gerichtsverfahren? Um überhaupt dahin zu kommen, muss der Anzeigende als Zeuge vernommen werden. Erst dadurch kann ja gesagt werden, ob er Substantielles zur Sache aussagen kann oder nicht.

Ich würde sagen, es kommt eben darauf an, ob der Anzeigende als Zeuge in Frage kommt

Das Intelligenteste, was hier von Dir kam. Das beinhaltet ja genau das was ich sagte. Der anonyme Mitteilende / Anzeigende wird aus der Anonymität geholt und als Zeuge vernommen.

Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage: Hier besteht eine bestimmte Situation. Jemand meldet diese. Anonym oder namentlich. Die Polizei rückt aus zur genannten Stelle und findet diese Situation wie beschrieben vor. Welchen Stellenwert misst Du dem Anzeigenden hier noch zu?

Das ergibt die Ermittlung des Anzeigenden, dessen Motiv zur Anzeigenerstattung und seine Wahrnehmungen

Und nun mal was aus der psychologischen Richtung:

Falsches Brett.

Eben nicht. Aussagen von Zeugen (Anzeigenerstatter haben ja etwas wahrgenommen, sonst würden sie keine Anzeige erstatten) fallen regelmäßig in den Bereich der Wahrnehmungspsychologie. Wie nahezu die gesamte Erhebung des subjektiven Tatbestandes Bestandteil psychologischer Überlegungen ist.

Deiner Ansicht nach bleibt die Polizei und Staatsanwaltschaft also untätig, wenn sie den anonymen Hinweis bekommt, dass irgendwo ein Drogendeal stattfinden oder jemand seine Frau umgebracht und im Garten vergraben hat

Und das ist der Grund, warum ich ausführte, dass du zwar liest, aber nicht verstehst. Hier geht es um die Anonymisierung des Anzeigenerstatters, sei es aus Scham oder Furcht. Diese Anonymisierungen sind aber, und das versuche ich Dir mit zu teilen, eher die Ausnahme denn die Regel. Aus welchem Teil meiner jetzigen und auch früheren Aussagen entnimmst Du dagegen das von Dir ausgesagt?

Als Laienrichter kannst Du den sogenannten neutralen Einblick gar nicht haben, denn dafür müsstest Du über fundiertes und anwendungsbereites Rechtswissen sowie Erfahrungen in der Ermittlungstätigkeit verfügen. Das fehlt Dir einfach, was man an Deinen (teilweise) naiven Aussagen herauslesen kann. Ich empfehle das Studium der StPO, insbesondere den 6. Abschnitt.

Nichts für ungut,

Daniel M.

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