dann müssten die doch alles
haben?
Soll ich da nun wirklich hingehen?
Theoretisch haben die Kollegen alle PERSONALIEN, das ist richtig. Aber wenn per Telefon von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird - woher soll ich als Polizeibeamter wissen, dass da auch wirklich XY anruft - und nicht irgend ein Scherzkeks.
Auch ich habe schon Briefe bekommen, wo Anzeigen bzw. Strafanträge zurückgezogen wurden - und wenn ich die „Absender“ angerufen habe, die von nix wussten.
Aus diesem Grund:
Hingehen, sich ausweisen und dann sagen „Der Beschuldigte ist mein Bruder, daher mache ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“
Damit hast Du Deine Personalien sowie die verwandtschaftliche Beziehung bestätigt und ganz offiziell Dein AussageverweigerungsRECHT in Anspruch genommen.
Oder is das nur ein versuch noch etwas aus mir rauszubekommen?
Nur Du selbst kannst entscheiden, ob Du gegen (?) Deinen Bruder aussagen willst oder nicht. Und diese Entscheidung kannst Du jederzeit ändern.
Gruß
Thomas