Aussage verweigert, jetzt Personalien angeben?

Mein Bruder wird beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, ich wurde als Zeuge vorgeladen, habe bei der Polizei angerufen, meine Aussage verweigert, doch diese meinen ich soll jetzt trotzdem kommen um meine Personalien anzugeben.
Jedoch waren schon Polizeibeamte bei mir und der Brief für die Vorladung kam auch per Post, dann müssten die doch alles haben?

Soll ich da nun wirklich hingehen?
Oder is das nur ein versuch noch etwas aus mir rauszubekommen?

Hallo,

Da die Vernehmung ja schriftlich erfolgen würde, musst du hingehen und das unterschreiben. Anrufen könnte ja jeder. Also im Zweifel geh lieber mit Personalausweis hin. Eine Vorladung ist zwar bei der Polizei nicht zwingend, aber dann könntest du von der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden und da musst du hin. Ist also gehüpft wie gesprungen.

Hallo,
die Aussage kannst Du verweigern. Du bist aber in jedem Fall verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen. Zu diesem Zweck kann die Polizei Dich sogar zwangsweise erkennungsdienstlich behandeln. Das heisst, Fotos und Fingerabdruecke nehmen, um die Personalien zweifelsfrei feststellen zu koennen. Besser, wenn Du Dich ausweisen kannst.
Mit freundlichem Gruss
Horst Gotthardt

Personalien muss man angeben, ob als Zeuge oder als Beschuldigter. Es kann ja sein, dass man weitere Angaben (Geburtsort, Geburtsdatum usw.) nicht in den Akten hat,hingehen sollte man auf jeden Fall.

Als Bruder hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht. Darauf muss man hingewiesen werden. Außer den Personalien braucht man nichts zur Sache auszusagen.

W.G.

Hallo!

Sie müssen der Vorladung zur Polizei keine Folge leisten. Erst, wenn Sie eine gerichtliche Vorladung erhalten, müssen sie dort erscheinen.

Ich würde an Ihrer Stelle nochmal anrufen und fragen, welche Angaben zur Person noch fehlen. Diese anzugeben, sind Sie verpflichtet. Und dann sagen Sie, dass Sie im übrigen von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, zur Sache keinerlei Angaben machen möchten und nicht bei der Polizei erscheinen werden. Das ist ihr gutes Recht.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo User

Ein einfaches JA. Weil erstens die Beamten deine Personalien dokumentieren müssen, also eine eindeutige Identitätsfesstellung bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Weiterhin muss als Formalie deine Aussage schriftlich festgehalten werden und die von dir mit deiner Unterschrift bestätigt wird. Dann muss du wissen als Zeuge hast du weniger Rechte als wenn du Beschuldigter bist.

Was du bei der Polizei aussagst oder nicht ist egal. Du wirst über deine Rechte belehrt die in der StPO Strafprozessordnung stehen belehrt und hier kannst du dann deine Willen Ausdruck verleihen.

Gehts du nicht zur Zeugenaussage bei der Polizei so kann es passieren, je nach Wichtigkeit deiner Angaben, das du spätestens beim Gerichtsprozess durch den Richter angeordnet, zwangsvorgeführt wirst und sogar dich strafbar machst wenn du dich so oder so nicht zum Sachverhalt einlässt.

Du hast die Wahl.
Tschüss

dann müssten die doch alles
haben?

Soll ich da nun wirklich hingehen?

Theoretisch haben die Kollegen alle PERSONALIEN, das ist richtig. Aber wenn per Telefon von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird - woher soll ich als Polizeibeamter wissen, dass da auch wirklich XY anruft - und nicht irgend ein Scherzkeks.
Auch ich habe schon Briefe bekommen, wo Anzeigen bzw. Strafanträge zurückgezogen wurden - und wenn ich die „Absender“ angerufen habe, die von nix wussten.
Aus diesem Grund:

Hingehen, sich ausweisen und dann sagen „Der Beschuldigte ist mein Bruder, daher mache ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“

Damit hast Du Deine Personalien sowie die verwandtschaftliche Beziehung bestätigt und ganz offiziell Dein AussageverweigerungsRECHT in Anspruch genommen.

Oder is das nur ein versuch noch etwas aus mir rauszubekommen?

Nur Du selbst kannst entscheiden, ob Du gegen (?) Deinen Bruder aussagen willst oder nicht. Und diese Entscheidung kannst Du jederzeit ändern.

Gruß
Thomas

Ja das sollten sie.

Hallo,

als Bruder haben sie eh das Recht auf Zeugnisverweigerung. Daher brauchen sich zu Sachen, die ihren Bruder belasten würden auch nicht äußern.
ABER…sie sind verpflichtet ihre KOMPLETTEN Personaldaten den Ermittlungsbehörden anzugeben

Dazu gehören. Vorname, Nachname, ggf. Geburtsname, Geburtstag und -ort. vollständige Anschrift und ggf. die telefonische Erreichbarkeit.

Gruß Oliver

Nicht unbedingt. Damit die Akte vollständig ist, sollte man zur Polizei gehen (mit Ausweis) und in der Zeugenvernehmung (zu Anfang, bei der Belehrung) schriftlich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Am Telefon weiss man nicht mit wem man genau gesprochen hat. So ist alles wasserdicht.
mfg
W.

Du hast ja schon ein paar Antworten erhalten, die im Prinzip alle richtig sind.
Zur Polizei hin MÜSSEN tut man zunächst nicht, läuft aber Gefahr, zur Erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeführt zu werden. Diese dient der Identitätsfeststellung. Außerdem könnte, je nach Straftat, eine richterliche Vernehmung die Folge sein und da MUSS man hin.

Einfachheitshalber also zur Polizei gehen, sich ausweisen und die Aussage verweigern. Dazu gibt es im Normalfall vom Polizisten ein Formular „Zeugenvernehmung“ (oder ähnlich). Da kreuzt man an, dass man keine Angaben gegen seinen Bruder machen möchte, unterschreibt das und fertig.
Der Polizist darf dann trotzdem Fragen stellen, aber darauf solltest du einfach nichts antworten.
Aber ganz klar: Aussage verweigern darfst du - lügen nicht!