Blitz bei roter Ampel

Hallo,

ich habe nachts eine rote Ampel überfahren und wurde dabei geblitzt. Soweit so schlecht, in der folgenden Anhörung habe ich wahrheitsgemäß angegeben, daß der Tatbestand durch mich nicht zu verhindern war, da die Ampel quasi über keine Gelbphase verfügt hat und ohne Verzögerung gradlinig von grün auf rot umgeschaltet hat. Zur Bestätigung habe ich noch einen nicht verwanden Mitfahrer angegeben. Aber alles ohne Wirkung 3Punkte und 135 DM sind die Ausbeute. Macht es Sinn dagegen Einspruch einzulegen und wenn ja, wie rechtlich untermauert?

Mit besten Dank für Eure Bemühungen
bodo

auch in Recht gepostet.
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Gruß, masc