Der Fahrerflucht beschuldigt: Was tun?

Hallo!

Ich bekam eine polizeiliche Vorladung, bin der Fahrerflucht beschuldigt, hätte vor drei Monaten ein andres Fahrzeug mit dem Spiegel gerammt.

Wie sollte ich mich verhalten?
Sollte ich vorsichtshalber die Aussage verweigern?
Sollte ich unbedingt einen Anwalt zurateziehen?
Oder sollte ich einfach offen beantworten, was mich dazu befragt wird?

Ich halte eine Verwechslung für wahrscheinlich. Zwar kann ich mich nicht konkret an den Tag erinnern, aber mir hätte doch zumindest auffallen müssen, wenn mein Spiegel eingeklappt, geschweige denn kaputt gewesen wäre. Vielleicht ist es aber doch zu einer Berührung gekommen (wer will das beschwören?) und die andre Person ist vor Schreck in ein Haus gefahren und es sind 7Mio Mark Schaden entstanden? Keine Ahnung.
Wie würde das dann ausgehen? Mir ist, als würde Fahrerflucht recht hart geahndet.

Danke für Hinweise!

Tschuess, Sven.

Hallo!

Ich bekam eine polizeiliche Vorladung, bin der Fahrerflucht
beschuldigt, hätte vor drei Monaten ein andres Fahrzeug mit
dem Spiegel gerammt.

Vor 3 Monaten, ja ? Worauf stützt sich der Vorwurf? Hat man dich am Geschehensort zweifelsfrei erkannt und nun identifiziert ? Hat man Lacksplitter gefunden, die man eindeutig deinem Fahrzeug zuordnen konnte ?

Wie sollte ich mich verhalten?
Sollte ich vorsichtshalber die Aussage verweigern?
Sollte ich unbedingt einen Anwalt zurateziehen?

Nunja, wenn dich wirklich keinerlei Schuld trifft, kannst du einer polizeilichen Vorladung gelassen entgegensehen - zur Sache selbst brauchst du nichts auszusagen.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann freilich nix schaden, aber wenn du 100%-ig unschuldig bist … naja …

Oder sollte ich einfach offen beantworten, was mich dazu
befragt wird?

Ich halte eine Verwechslung für wahrscheinlich. Zwar kann ich
mich nicht konkret an den Tag erinnern, aber mir hätte doch
zumindest auffallen müssen, wenn mein Spiegel eingeklappt,
geschweige denn kaputt gewesen wäre.

Logisch - das ist mir mal passiert, der Knall war extrem und ich bekam einen Riesenschreck - doch selbst da war sowohl an meinem als auch am gegnerischen Spiegel nix zu sehen — aber ds hättest du gemerkt, sofern du nicht gerade mit 2,5 Promille und/oder Autoanlagelautstärkeanschlag unterwegs warst.

Vielleicht ist es aber

doch zu einer Berührung gekommen (wer will das beschwören?)
und die andre Person ist vor Schreck in ein Haus gefahren und
es sind 7Mio Mark Schaden entstanden? Keine Ahnung.

Das wirst du eventuell erfahren.

Wie würde das dann ausgehen? Mir ist, als würde Fahrerflucht
recht hart geahndet.

Allerdings - mit Recht ! Mir hat so eine Drecksau eine tiefe Delle in die Fahrertür gefahren und ist getürmt - da könnt ich selbst ausrasten !
Ne, aber deine Schuld muss man dir beweisen. Entweder auf technische Art und Weise ( dann aber hätte man dein Fahrzeug im Vorfeld untersuchen müssen ) oder aufgrund von Zeugenaussagen ( „Ein PKW VW Golf, Kennz. XYZ-F 655, hat am 35.09.02 um 25:76 Uhr das parkende Fahrzeug XXXXX, Kennz. LM - AA 0815 gerammt und sich sodann entfernt“ ) - Selbst dann wäre die Polizei mal bei dir aufgekreuzt und hätt sich deine Kiste angesehen.

Also - wenn du wirklich eine weiße Weste hast : Ruhig Blut !

Gruß

HM

Danke für Hinweise!

Tschuess, Sven.

Hi!

Also ich sehe das nicht ganz so,locker, an Deiner Stelle würde ich jeden weiteren Schritt gemeinsam mit einem Rechtsanwalt planen. Ohne zu wissen, weshalb man Dich genau vorgeladen hat, würde ich persönlich dort jedenfalls nciht hinmarschieren, um eine Aussage zu machen, mit der ich mich evtl. um Kopf und Kragen bringen könnte.

Grüße,

Mathias

Hi,

Dem kann ich mich nur anschließen. Ich bin mir aber nicht sicher, in wie weit einer pol. Vorladung folge zu leisten ist - zur Sache kannst Du aber alle Angaben verweigern (nur Fragen zur Person beantworten)!
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, denn so ein Vorwurf kann Dich den Lappen kosten. Und das Recht und Gerechtigkeit nicht immer deckungsgleich sind, dürfte ja keine so neue Erkenntnis sein. Es ist nun mal leider eine Tatsache, daß gelegentlich auch Unschuldige verurteilt werden. Und je unbedeutender ein Fall ist(und Deiner gehört sicher nicht zu den aufregensten Dingen der Behörden), desto weniger sorgsam ist man (manchmal) bei Ermittlung und Verfahren…

Gruß Stefan

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Ich bekam eine polizeiliche Vorladung, bin der Fahrerflucht
beschuldigt…

Hallo Sven,

der Vorwurf ist kein Kleinkram. Die Sache kann Dich den Führerschein kosten und zu einer saftigen Strafe führen. Deshalb solltest Du nicht zögern und umgehend einen Anwalt aufsuchen. Der kann Akteneinsicht verlangen. Erst dann weißt Du, worauf sich der Vorwurf stützt und wie weiter vorzugehen ist. Der Anwaltsbesuch erfolgt zweckmäßig vor dem Vorladungstermin.

Gruß
Wolfgang

Alles schon richtig - aber dennoch würde ich mir den Sachverhalt erstmal darlegen lassen - denn wo soll der Anwalt denn sonst ansetzen? Erst mit den Angaben zum Tathergang ( Tagebuchnummer der Polizei usw. ) kann doch der Anwalt etwas anfangen, oder seh ich das falsch ?

Meines Wissens ist Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein Straftatbestand ( § 142 StGB ). Es käme doch ohnehin zu einer Verhandlung. Vorher ist der FS sicher nicht in Gefahr. Jedwede Aussage kann Stefan als Beschuldigter unterbleiben lassen. Was soll ihm passieren ? Denn noch immer ist es so, dass einem die Schuld bewiesen werden muss und nicht umgekehrt - wir sind doch nicht am Volksgerichtshof unter Dr. Freisler …

Wenhn ich mir meiner Unschuld absolut sicher bin, brauch ich auch keine Bauchschmerzen zu haben.

Gruß

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Alles schon richtig - aber dennoch würde ich mir den
Sachverhalt erstmal darlegen lassen - denn wo soll der Anwalt
denn sonst ansetzen? Erst mit den Angaben zum Tathergang (
Tagebuchnummer der Polizei usw. ) kann doch der Anwalt etwas
anfangen, oder seh ich das falsch ?

Nur der Anwalt kann Ankteneinsicht beantragen.
Der Beschuldigte bekommt bei der Vernehmung nur den Tatvorwurf und wird befragt, er weiß nicht was evtl. andere Zeugen im Detail ausgesagt haben und das müssen ihm die Polizisten und der Staatsanwalt auch nicht sagen.
D.h. er kann sich durchaus ins Schlechte reden, weil er ja nicht weiß was andere gesagt haben. Der Anwalt kann das alles nachlesen und die Ausage so abstimmen.

Meines Wissens ist Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein
Straftatbestand ( § 142 StGB ). Es käme doch ohnehin zu einer
Verhandlung.

Nicht unbedingt. Wenn bereits die Ermittlungen ein Tatbeteiligung ausschließen, wozu sollte es dann eine Verhandlung - zumindest gegen den zunächst Beschuldigten - geben?

Vorher ist der FS sicher nicht in Gefahr.

Der Richter kann auch ohne vorherige Verhandlung die Beschlagnahme des FS anordnen.

Jedwede
Aussage kann Stefan als Beschuldigter unterbleiben lassen. Was
soll ihm passieren ?

Natürlich muss er nichts aussagen. Das darf ihm auch nicht negativ ausgelegt werden, er muss nicht einmal in der Verhandlung aussagen.
Allerdings wird es dann keine entlastenden Beweise sondern nur belastende Beweise durch die anderen Zeugen (die scheint es ja zu geben, woher sollte man sonst sein Kennzeichen haben) geben…

Denn noch immer ist es so, dass einem die
Schuld bewiesen werden muss und nicht umgekehrt - wir sind
doch nicht am Volksgerichtshof unter Dr. Freisler …
Wenhn ich mir meiner Unschuld absolut sicher bin, brauch ich
auch keine Bauchschmerzen zu haben.

Das stimmt natürlich alles. Doch auch ohne Freisler gilt:

Recht haben bedeutet nicht unbedingt auch Recht bekommen.

In einem solchen Fall würde ich auch eher einen Anwalt in Anspruch nehmen.

M.

Natürlich hast du Recht, was den Anwalt und seine Akteinsicht betrifft. Wenn er vor der Anhörung Akteneinsicht bekommt - ich nahm an, dass er erst nach derselben, also bei Vorliegen von Details aktiv werden kann. Ich bin halt nur davon ausgegangen, dass der Fragesteller eine absolut weiße Weste hat. Was sollte er sich dann schlechtreden ? Wenn ich eine Vorladung bekomme ( Ich hatte noch nie eine, aber möglicherweise wird schon irgendwie Ort, Datum und Uhrzeit drinstehen ? ), dann weiß ich doch, ob ich das war oder nicht - es denn, wie schon gesagt, ich war mit 2,5 Promille unterwegs …

Wie dem auch sei: Eine Spiegelkollision hört man. Mein „Gegner“ damals war grad an seinem Auto. Wir beschauten gemeinsam seinen Spiegel, an ihm war absolut nichts zu sehen, und der meinige war zwar ausgerenkt, aber an ihm war auch nichts zu sehen. Und es war schon mehr als Schrittgeschwindigkeit, mit der die Berührung passierte.

Aber wenn ich jetzt so d´rüber nachdenke : Hätte der Gegner einen Tag später behauptet, ich wäre einfach so getürmt und jetzt ist sein Spiegelglas kaputt … und das, ohne dass ich Zeugen hatte …

Gruß

HM

Nur der Anwalt kann Ankteneinsicht beantragen.

Warum bekommt Akteneinsicht nur der RA Mike? Warum nicht der Beschuldigte. Hat das etwas mit dem Gedanken der „Rache“ zu tun? Das wäre dann aber unlogisch.
Oder ist es einfach nur die Lobby der RA die darauf besteht? In normal demokratischen Staaten hat der Beschuldigte ein Recht zu wissen, wessen er, von wem, beschuldigt wird. In NY wurde ich einmal auch wegen eines „Deliktes“ beschuldigt. Ganz ohne RA bekam ich Akteneinsicht und konnte das Problem (direkter Kontakt mit dem Staatsanwalt) aus der Welt schaffen.

Gruß

Warum ??
Hallo Mike,

Nur der Anwalt kann Ankteneinsicht beantragen.
Der Beschuldigte bekommt bei der Vernehmung nur den Tatvorwurf
und wird befragt, er weiß nicht was evtl. andere Zeugen im
Detail ausgesagt haben und das müssen ihm die Polizisten und
der Staatsanwalt auch nicht sagen.
D.h. er kann sich durchaus ins Schlechte reden, weil er ja
nicht weiß was andere gesagt haben. Der Anwalt kann das alles
nachlesen und die Ausage so abstimmen.

Was ist der Unterschied, ob der Anwalt es liest oder ich ??

Erzählt der Anwalt mir auch nicht alles ??

gruss

dennis

Hallo Caspar,

Nur der Anwalt kann Ankteneinsicht beantragen.

Warum bekommt Akteneinsicht nur der RA Mike? Warum nicht der
Beschuldigte. Hat das etwas mit dem Gedanken der „Rache“ zu
tun? Das wäre dann aber unlogisch.

Hier gibt es eine einfache Antwort, die dich aber auch nicht zufriedenstellen wird:
weil’s so im Gesetz steht.

Das gilt sowohl im Straf- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, wobei bei letzterem auch schon mal erlaubt wird, dass der Betroffene „unter strenger Aufsicht“ die Akte einsieht.

Grund dürfte sein (bitte nicht festnageln), dass der „Täter“ wichtige Sachen aus der Akte entfernt, so dass ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Wenn ein Anwalt das macht, droht ihm ein Strafverfahren, ein Verfahren nach Standesrecht, ein Berufsverbot, Verlust der Anwaltslizenz etc.

Gruß
HaWeThie

Hallo Dennis,

lies bitte bei meiner Antwort eins tiefer nach.
Danke
Gruß
HaWeThie

Hallo Hawethie,

danke, aber „WEIL“ ist für mich keine Antwort. Es wird Zeit, dass jemand dagegen klagt.

gruss

dennis

Hallo Hawethie,

Hallo nochmal,

danke, aber „WEIL“ ist für mich keine Antwort. Es wird Zeit,
dass jemand dagegen klagt.

du musst schon alles lesen - der Grund steht in den nächsten Sätzen.

Es ist auch schon mehrfach dagegen geklagt worden - ohne Erfolg.

Gruß
HaWeThie

Servus Mike !

Ich hab 'mal den Fall gehabt, daß ich (zurecht) einer Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt wurde. Bekam einen Anhörungsbogen mit dem Hinweis: „Beweismittel: Frontphoto“. Wollte halt versuchen, da irgendwie ‚rauszukommen und habe in etwa sinngemäß zurückgeschrieben: „Da ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob ich zum betreffenden Zeitpunkt das Fahrzeug geführt habe…“ (war schon einige Zeit her) „…bitte ich um Einsichtnahme der / des Photos.“ Einige Wochen später klingelt am Telefon die örtliche Polizei (Wache Düsseldorf, Tatort zwischen Hannover und Minden) und erklärt mir freundlich, ich könne zur Wache kommen und mir die Bilder ansehen. Hab‘ ich auch gemacht (selten so ein scharfes Photo von mir gesehen), sonst keine Fragen (war eh eindeutig) und tschüss. Irgendwann dann Zahlungsaufforderung.
Lange Rede kurzer Sinn: War das nicht auch eine Form der Akteneinsicht oder gibt es da noch Unterschiede, ob es sich um eine OWI, einen Straftatbestand oder sonst etwas handelt.
Würde mich grundsätzlich interessieren.

Danke im Voraus und
Grüße aus Wien
Helmut

Was ist draus geworden ? owt …

Klar erzähl ich, wie es ablief.
Hallo!

Danke für Eure Meinungen!
Ich erzähl mal, wie es nun ausgegangen ist.
Die Polizei hat 80 solcher Vorgänge auf dem Tisch, deshalb hat es drei Monate bis zur Vorladung gedauert.
Der Polizist hatte überlegt, ob er mich als Zeuge oder Beschuldigter vorlädt, sich mir zu liebe für ?Beschuldigter? entschieden, weil man als Zeuge aussagepflichtig ist, als Beschuldigter die Aussage jedoch verweigern darf.

Zuerst gabs noch mal die Belehrung,

  • die Aussage verweigern zu dürfen,
  • jederzeit einen Anwalt sprechen zu dürfen und
  • Beweisanträge stellen zu dürfen.

Anschließend Befragung:
?Ich werfe Ihnen vor, am 5.7. ein fremdes Fahrzeug gerammt zu haben, was haben Sie dazu zu sagen??
?Was haben Sie am 5.7. gemacht??
?Gehört das Fahrzeug XY ihnen??
?War es schon immer rot??

Anschließend Fahrzeugbesichtigung: jaja, es ist offenbar rot und der Spiegel ist noch dran.

Nach dreißig Minuten war alles vorbei.

Meine Antworten wurden sinngemäß (!) protokolliert. An dieser Stelle kann ich im Grunde genommen nun ebenfalls empfehlen, einen Anwalt zuratezuziehen. Aus ?ich hätte auf jeden Fall angehalten, wenn ich jemanden gerammt hätte? wurde ?ich glaube, ich hätte auf jeden Fall angehalten …?: Ist das noch das selbe? Ist es Haarspalterei, wenn man das ändern lässt?
Ein Anwalt weiß womöglich, wie präzise man hier sein muß, auch, wann man vielleicht lieber gar nichts sagen sollte. Das war auch ein vehementer Hinweis, als ich bei nem Anwalt vorgefühlt hatte: Die Polizei hat Erfahrung und Tricks, behauptet z.B., etwas würde nicht ins Protokoll kommen, um einen zu Aussagen hinzureißen, die dann doch gegen einen verwendet werden.
Mein Gefühl war nämlich auch, dass die Polizei mich nur eingeladen hat, um zu demonstrieren, dass sie ja was tun. Anders kann man kaum erklären, warum ich mit meinem roten PKW kommen sollte. Die Zeugin ist tatsächlich von einem grünen PKW gestreift worden, wohl kaum zu verwechseln.
Immerhin hatte ich aber außerdem einen Kassenzettel von fraglichem Datum gefunden und so eine Art Alibi. Mann sollte also rund um die Uhr Kassenzettel sammeln, am besten auch von andern Leuten, sicher ist sicher :wink:

Nun erhalte ich jedenfalls vom Staatsanwalt Post. Nur der entscheidet, was wird. Ich denke, dass ich freigeprochen werde :smile:

Toi toi Euch allen!
Tschuess, Sven.

Nun erhalte ich jedenfalls vom Staatsanwalt Post. Nur der
entscheidet, was wird. Ich denke, dass ich freigeprochen werde

Hallo Sven,

du meinst, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird! Freisprechen kann nur ein Richter :wink:

Gruß Ivo

Nun erhalte ich jedenfalls vom Staatsanwalt Post. Nur der
entscheidet, was wird. Ich denke, dass ich freigeprochen werde

Hallo Sven,

du meinst, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird!
Freisprechen kann nur ein Richter :wink:

Stimmt, aber ein Staatsanwalt kann auch das Ermittlungsverfahren einstellen…

gruss

dennis