Diebstahl von Einkaufswagen

Hallo.
Auf dem Gelände eines recht großen Studentendorfes in unserer Stadt sehe jede Menge gestohlener Einkaufswagen aus den umliegenden Geschäften herumstehen.
Kommt den Studenten nicht in den Sinn, daß Sie die Einkaufswagen gestohlen haben? Was haben die wohl für eine Moral?
Zitat aus Wikipedia:
„Einer Schätzung der Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE) nach werden pro Jahr etwa 100.000 Einkaufswagen deutschlandweit entwendet. Jeder 20. Einkaufswagen wird bundesweit innerhalb eines Jahres gestohlen. Bei Preisen von 80 bis 130 Euro pro Stück ist der Schaden für die Handelsketten erheblich.“

Und warum setzen die Supermärkte nicht die ein?
Die Verluste werden ja in die Verkaufspreise eingerechnet und wir ehrlichen Kunden müssen das bezahlen.
Gruß an alle

Hallo,

ist es überhaupt Diebstahl?

Ich sehe nämlich keine Absicht, sich die Wagen anzueignen (siehe §242 Abs. 1 StGB), sondern nur reine Faulheit, sie wieder zurückzubringen.

Gruß
Christian

Studenten
Hallo.

Kommt den Studenten nicht in den Sinn, daß Sie die Einkaufswagen gestohlen haben?

Doch - klar.

Es wird über Nettigkeiten und dann und wann auch mal über andere Dinge nachgedacht.

Folgerung (?):

Es ist ein Einkaufswagen.

Folgerung:

Nur mit etwas Mühe kann (vom anderen) behauptet werden, daß er bzgl. „Nett“ genauso denkt (wie der).

Folgerung:

ICH* bin sicher, daß es eh zu nichts führen wird, bei eigenen Ausführungen zu sehr über „Nett“ nachzudenken *Der Täter (Student).

So daß es erst recht ein Einkaufswagen ist.

MfG

urheberreste

Hallo El Peregrino!

Auf dem Gelände eines recht großen Studentendorfes in unserer
Stadt sehe jede Menge gestohlener Einkaufswagen aus den
umliegenden Geschäften herumstehen.
Kommt den Studenten nicht in den Sinn, daß Sie die
Einkaufswagen gestohlen haben?

Nein, denn wie Christian schon sagte, sie sind einfach nur zu faul, die Wägen zurückzubringen. Einkaufswägen werden gerne auch mal als Transportmittel für die Einkäufe benutzt. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum ein Student haufenweise Einkaufswägen klauen wollte. Es sei denn, er will sie illegal an der nächsten Ecke verticken, um sein Studium zu finanzieren.

Was haben die wohl für eine
Moral?

Naja, da sich die Studenten vermutlich denken „den gebe ich ja morgen wieder zurück“, würde ich vielleicht weniger von Unmoral als einfach nur von Ignoranz sprechen. Sie sind sich der Problematik, die Du unten angeführt hast vermutlich gar nicht bewusst. Mein Vorschlag: mache die Herrschaften doch (freundlich) darauf aufmerksam, dass es gut wäre, wenn sie die Wägen in Bälde wieder zurückbringen würden, oder bring sie einfach selbst zurück. Letzteres bringt Dir auch jede Menge Pfand-Euros :smile:.

Und warum setzen die Supermärkte nicht die ein?
Die Verluste werden ja in die Verkaufspreise eingerechnet und
wir ehrlichen Kunden müssen das bezahlen.

Also erstmal: ehrliche Kunden sind die Studenten auch. Sie klauen ja keine Waren. Und dass mit den Wägen ist ja keine Unehrlichkeit.
Außerdem kosten diese Diebstahlsicherungen ja auch Geld.

Liebe Grüße,
Polymnia

hallo.

deine beiträge hier und in anderen brettern erinnern mich an eine nette userin (biggi?) von vor ungefähr zehn jahren (biggi?).
die kennst du nicht, aber ihr würdet sicher gut zusammenpassen.

gruß

michael

ps:
benutzt du auch den „blaster“, um deine antworten zu verfassen? http://www.assoziationsblaster.de

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würdet sicher gut
zusammenpassen.

Brauche Information o. ä.

Gruß

urheberreste

Ebenso Hallo.

Hallo,

ist es überhaupt Diebstahl?

Ich sehe nämlich keine Absicht, sich die Wagen anzueignen
(siehe §242 Abs. 1 StGB), sondern nur reine Faulheit, sie
wieder zurückzubringen.

Und wenn so einer sich Dein Fahrrad schnappt ( „ausleiht“ ), nur um damit nachhause zu fahren? Und dann das Rad irgendwo auf der Straße abstellt? Ist das kein Diebstahl?
Wärest Du dann auch so tolerant gegenüber dem Dieb?

Gruß vom weniger toleranten Peregrino

Gruß
Christian

nein, es ist kein diebstahl
diebstahl ist etwas, wenn man etwas klaut, mit der absicht, es sich dauerhaft anzueignen oder zu veräussern.

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Hallo Justin,

ich hoffe doch mal dein Beitrag ist ironisch gemeint.
Ansonsten kommt man noch auf den Gedanken sich ein Geldtransporter „auszuleihen“ um eine Spritztour zu machen.
Da eine Anzeige wegen Diebstahl entfällt,es gibt lediglich eine Anzeige
wegen unbefugten Benutzen eines Kraftfahrzeuges und da der Benutzer eine
„schwere Kindheit“ hinter sich hat,wird von einer Strafe abgesehen
und er darf zu Belohnung eine „Erziehungsreise“ auf die Malediven
antreten.

Habe selten so gelacht!

LG Bollfried

PS:ist natürlich alles ironisch gemeint

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hallo
ein besitzer eines fahrrades sieht, wie jemand das schloss knackt und damit abhaut. er ruft die polizei, die ihn nach 3 kilometern stellt.
diebstahl? nein.
es müsste ihm bewiesen werden, dass er das rad auch behalten oder verkaufen wollte.
er muss nur für den rücktransport aufkommen und das schloss bezahlen.

gruß

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Hallo Justin,

wenn Du deine Thesen auch noch rechtlich untermauern kannst,
sind alle Ganoven glücklich (ironisch gemeint) und ich habe wieder etwas
dazu gelernt.

Aber Spaß beiseite,wenn ein „Entwender“(ich würde Dieb sagen) bei der
Polizei angibt,die entwendete Sache nicht behalten oder verkaufen zu wollen sondern nur eben mal kurzzeitig nutzen zu wollen,was steht dann
in der Anzeige des Geschädigten?

Lies diesen Teil und interprettiere nichts hinzu:
§§ 80 - 358
19. Abschnitt - Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 - 248c)
§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Er eignet sich die Sache zu und sei es nur um nach Hause zu kommen!
Ein guter Anwalt liest bestimmt etwas anderes heraus.

Vielleicht wäre diese Artikel im Brett „Plauderei“ besser aufgehoben.

LG Bollfried