Eintragung in Polizeiakte

Hallo Experten,

ich hab mal eine Frage. Folgender Sachverhalt:
ein Jugendlicher ( Sohn einer Familie ) hat mit 17 unter Drogeneinfluß das Auto der Eltern „ausgeliehen“ und damit einen Unfall ( nur Eigenschaden ) verursacht.
Er wurde dafür mit Geldstrafe und Arbeitsstunden bestraft.
Wie lange ist solch eine „Aktion“ bei der Polizei gespeichert? Gibt es da zeitliche Regeln? Wird sowas irgendwann gelöscht oder bleibt das immer drin stehen?
Im Führungszeugnis steht nichts, steht diese Strafe evt. im ausführlichen Führungszeugnis?

Würde mich über eine kurze Antwort freuen. Schon jetzt herzlichen Dank,
funr@cer

Hallo,
kam es zur Gerichtsverhandlung oder waren die Sozialstunden nur ein Strafbefehl? Wenn sie nur ein Strafbefehl waren, wird nie etwas im Führungszeugnis stehen. Ansonsten bei einer Gerichtsverhandlung wird es nach einer bestimmten Zeit gelöscht, bei Jugendlichen m.W. steht jedoch nie was drin (kann mich aber auch täuschen.)

ciao
Raoul

Es kam zur Gerichtsverhandlung, weil die Eltern die Polizei geholt hatten ( der Jugendliche hat rebelliert und randaliert und sie wussten sich nicht anders zu helfen ).
Wie sieht es aber mit der Eintragung in der Polizeiakte ansich aus? Bleibt sowas drin?

Es kam zur Gerichtsverhandlung, weil die Eltern die Polizei
geholt hatten ( der Jugendliche hat rebelliert und randaliert
und sie wussten sich nicht anders zu helfen ).
Wie sieht es aber mit der Eintragung in der Polizeiakte ansich
aus? Bleibt sowas drin?

Kommt drauf an. Es gibt Löschfristen. Ich kenne jemanden, der hat als 18 Jähriger ne Telefonzelle geputtet und wurde erwischt. Auch Geld + Sozialarbeit und es stand 2 Jahre in seinem Führungszeugniss. Nicht gut, wenn man sich bewerben möchte …

Chris

ich hoffe ich erzähle keinen quatsch, aber dies ist mein wissen dazu:

Kommt drauf an. Es gibt Löschfristen.

sehr richtig, und die sehen so aus, dass nach einem bestimmten zeitraum (ich kann mir sowas nie merken, ~2 jahre?) die einträge bei der polizei gelöscht werden, sofern die person keinen weiteren kontakt mehr hat…
wird er in jenem zeitraum wegen etwas neuem erwischt und erhält dafür auch einen eintrag (auch eingestellte verfahren, strafbefehle, veruteilungen etc), so bleibt der erste beitrag so lange bestehen, bis die frist für den jeweils letzten eintrag abgelaufen ist…
darüber hinaus ist es meines wissens nach der polizei möglich bei einer begründeten negativ-prognose die frist zu verlängern, auch wenn keine weitere auffälligkeit hinzugekommen ist.

von einem vorredner wurde etwas über jugendliche oder kinder geschrieben und das es bei denen keine einträge geben kann, das stimmt so nicht ganz, denn auch bei kindern kann aufgrund einer begründeten negativ-prognose (vorraussage, dass weitere strafbare handlungen abzusehen sind) ein eintrag in die polizeiliche akte erfolgen.
bei jugendlichen (=heranwachsende 14-21 jahre) wird wie bei erwachsenen gespeichert, aber löschfristen sind glaub ich kurzzeitiger

wichtig: die akte bei der polizei und das führungszeugniss sind 2 verschiedene dinge, nicht verwechseln

berichtigt mich bitte, falls ich was falsches erzähle…hab das nach bestem gewissen getan :wink:

mfg