ich hoffe ich erzähle keinen quatsch, aber dies ist mein wissen dazu:
Kommt drauf an. Es gibt Löschfristen.
sehr richtig, und die sehen so aus, dass nach einem bestimmten zeitraum (ich kann mir sowas nie merken, ~2 jahre?) die einträge bei der polizei gelöscht werden, sofern die person keinen weiteren kontakt mehr hat…
wird er in jenem zeitraum wegen etwas neuem erwischt und erhält dafür auch einen eintrag (auch eingestellte verfahren, strafbefehle, veruteilungen etc), so bleibt der erste beitrag so lange bestehen, bis die frist für den jeweils letzten eintrag abgelaufen ist…
darüber hinaus ist es meines wissens nach der polizei möglich bei einer begründeten negativ-prognose die frist zu verlängern, auch wenn keine weitere auffälligkeit hinzugekommen ist.
von einem vorredner wurde etwas über jugendliche oder kinder geschrieben und das es bei denen keine einträge geben kann, das stimmt so nicht ganz, denn auch bei kindern kann aufgrund einer begründeten negativ-prognose (vorraussage, dass weitere strafbare handlungen abzusehen sind) ein eintrag in die polizeiliche akte erfolgen.
bei jugendlichen (=heranwachsende 14-21 jahre) wird wie bei erwachsenen gespeichert, aber löschfristen sind glaub ich kurzzeitiger
wichtig: die akte bei der polizei und das führungszeugniss sind 2 verschiedene dinge, nicht verwechseln
berichtigt mich bitte, falls ich was falsches erzähle…hab das nach bestem gewissen getan
mfg