Fahrerflucht!

Ich bin Dienstag Abend beim Rückwärts einparken mit meinem Transporter MB Sprinter lang,mit meiner Anhängerkupplung gegen einen Hinter mir stehenden Wagen gefahren. Das habe ich nicht mitbekommen,da ich Musik laufen hatte und der Wagen ist ja so schon sehr laut.
Ich stand mit meinem Bus zu weit in die Srasse rein und konnte da nicht stehen bleiben und habe mir dann einen anderen Parkplatz gesucht.
Das hat wohl jemand mit bekommen hatte sich mein Kennzeichen aufgeschrieben und die Polizei gerufen.
Mittwoch ruft mich der Autovermieter anb und meinte ich hätte ein unfall verursacht und sollte mich doch bei der Polizei melden,da es aber jetzt schon 22 Uhr war als man mir bescheit gesagt hat ,bin ich am nächsten morgen um 8 Uhr zur Polizei gegangen ,da hat man meine aussage aufgenommen und eine Anzeige wegen Fahrerflucht geschrieben.
Die Zeugin hatte ausgesagt es hätte einen lauten knall gegeben.
Ich habe gar nix mitbekommen !!
Der Schaden ist rund 250€ , hatte mich persönlich noch mal bei der Fahrzeughalterin entschuldigt.
Ich weis jetzt nicht was auf mich zu kommt da ich meinen Führerschein beruflich brauche denn ich bin Kraftfahrer,meine zukunft hängt davon ab!!!
Gruss Hans

Das Problem ist folgendes:
Objektiv liegt hier völig eindeutig eine Fahrerflucht vor. Die Frage ist, ob Du es auch bemerkt hast und flüchten wolltest. Ich glaube jetzt mal, daß es nicht so ist. Nun stellt es sich aber wie folgt dar:
Vor Gericht ist genau diese Frage entscheidend (und das zum x-tausendsten Mal). Der Richter glaubt es oder nicht. Anläßlich der Zeugenaussage kann das schwierig werden. Aber: Teilweise nimmt der Prozeß dann auch eine andere Wendung. Bestreitet der Angeklagte auch dann, wenn der Unfall recht heftig (laut, etc.) war, etwas gemerkt zu haben und man kann nichts anderes nachweisen, dann wird in Frage gestellt, ob man angesichts der Tatsache, daß man derartige Vorkommnisse nicht bemerkt, überhaupt geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Das Verfahren bleibt dann zwar folgenlos, aber die Straßenverkehrsbehörde zieht wegen Verkehrsuntauglichkeit den Führerschein ein. Hier sollte man also wirklich einen Anwalt konsultieren und mit diesem den konkreten Sachverhalt begutachten.

Kein Stress
Hallo Hans,

Der Schaden ist rund 250€ , hatte mich persönlich noch mal bei
der Fahrzeughalterin entschuldigt.

250 Euro Schaden? Das ist ja gerade mal ein größerer Lackkratzer! Da kann der Unfall ja unmöglich so laut gewesen sein. Ich denke das wird auch der Richter einsehen, zumal Du ja sonst sehr einsichtig gehandelt hast (Polizei, Fahrzeughalterin).

Grüße,

Anwar

Achtung!!!
Hi,

das würde ich wirklich nicht so locker sehen! Je nach Schadensbild und vor allem je nachdem was der Zeuge aussagt, kann es hier wirklich eng werden. Ich kann den Rat von cmd.dea nur unterstützen: Sofort zum Anwalt (vor allem wenn der Schein beruflich gebraucht wird)! Bei Fahrerflucht ist der Lappen sehr schnell weg (unabhängig von der Schadenshöhe).
Alles Andere wäre Lotto-Spielen…

Gruß Stefan

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Hi!

Vor ein paar Monaten hat eine junge Dame beim Einparken das Auto meiner Schwester angefahren, es gab einen kleinen Kratzer.
Meine Schwester stand daneben.
Die Fahrerin stieg aus, sah sich das an und meinte, das wäre ja wohl nichts. Sie ging dann einfach weg und meinte, meine Schwester solle sich nicht so anstellen.
Es erfolgte eine Anzeige, der Staatsanwalt stellte die Sache ein.

Sicherheitshalber würde ich jedoch auch einen Anwalt konsultieren, denn Verkehrsdelikte werden ja in D bekanntlich schärfer geahndet als Vergewaltigungen…

Grüße,

Mathias

Also bitte! (off topic)

Verkehrsdelikte werden ja in D bekanntlich
schärfer geahndet als Vergewaltigungen…

… überleg Dir mal, was Du da schreibst!
Gruß
Jens

Hallo!

Sicherheitshalber würde ich jedoch auch einen Anwalt
konsultieren, denn Verkehrsdelikte werden ja in D bekanntlich
schärfer geahndet als Vergewaltigungen…

Das ist ja wohl völliger Schwachsinn oder besser gesagt eine völlig verzerrte Wahrnehmung der Realität - anders kann man das ja wohl nicht bezeichnen!! Ich hab aber eh schon mal gesagt, dass sich viele Leute manche Dinge so fest einreden können, seien sie auch noch so falsch oder unmöglich, dass sie sie selbst glauben und über jegliches sachliches Argument gar nicht einmal nachzudenken im Stande sind. Sekten und andere autoritäre Organisationen funktionieren ja auch so.

Abgesehen davon hat Deutschland gemeinsam mit Österreich so ziemlich die niedrigsten Verkehrsstrafen in Europa.

Gruß
Tom

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Hallo,

ich habe gerade letztens im TV einen Bericht gesehen, bei dem es genau um dieses Thema ging. Dabei haben Gutachter bestimmte Unfallsituationen exakt nachgestellt und mittels Mikrophonen im Auto die Lautstärke gemessen. Aufgrund dieses Ergebnisses können die Gutachter festlegen ob es dir möglich war, den Unfall zu hören. Je nachdem was da noch auf dich zukommt, solltest du vielleicht mal in dieser Richtung schlau machen.
Ich weiss leider nimmer welche Sendung es war oder wo sie lief.
cu
gk

Kein Realitätsverlust?
Hallo Tom,

Das ist ja wohl völliger Schwachsinn oder besser gesagt eine
völlig verzerrte Wahrnehmung der Realität - anders kann man
das ja wohl nicht bezeichnen!!

Es mag ein wenig übertrieben sein, aber die Strafen für Vergewaltung sind in Deutschland drastisch unter dem europäischen Mittel angesetzt (vgl. BRD Mindestrafe 2 Jahre, UK Mindeststrafe 5 Jahre!).
Weiterhin ist es durchaus bekannt, dass das deutsche Strafrecht einen Hang dazu hat Sachschäden und -delikte im Verhältnis zu Personenschäden höher zu bewerten, als es anderswo üblich ist. 14 Jahre wegen Betrugs (Flowtex) vs. max. 10 Jahre für Vergewaltigung, spricht eine deutliche Sprache.

Abgesehen davon hat Deutschland gemeinsam mit Österreich so
ziemlich die niedrigsten Verkehrsstrafen in Europa.

Und insgesamt die niedrigsten Strafen, hast Du vergessen zu erwähnen, was das ganze wieder relativiert.

Grüße,

Anwar

Hi,

Sicherheitshalber würde ich jedoch auch einen Anwalt
konsultieren, denn Verkehrsdelikte werden ja in D bekanntlich
schärfer geahndet als Vergewaltigungen…

Dir sind die europäischen Bußgeldkataloge schon bekannt? Billig ist Fehlverhalten im Verkehr eigentlich nur in D (wenn man die Einkommen bedenkt). Rasen(20 km/h für nur €35) und Suff (ab 100€) scheint zu den Grundrechten freier Bürger in einem bierliebenden Land mit einer starken Automobilindustrie zu gehören. (http://www.bussgeld-online.de/)
Ciao R.

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Hallo!

Das ist ja wohl völliger Schwachsinn oder besser gesagt eine
völlig verzerrte Wahrnehmung der Realität - anders kann man
das ja wohl nicht bezeichnen!!

Es mag ein wenig übertrieben sein, aber die Strafen für
Vergewaltung sind in Deutschland drastisch unter dem
europäischen Mittel angesetzt (vgl. BRD Mindestrafe 2 Jahre,
UK Mindeststrafe 5 Jahre!).

Erstens ist das Strafmaß im UK nicht das europäische Mittel, sondern das Strafmaß im UK und zweitens schreibst du von Mindeststrafen. Zwei Jahre Mindeststrafe schließen fünf Jahre Strafe ja wohl nicht aus.

Weiterhin ist es durchaus bekannt, dass das deutsche
Strafrecht einen Hang dazu hat Sachschäden und -delikte im
Verhältnis zu Personenschäden höher zu bewerten, als es
anderswo üblich ist. 14 Jahre wegen Betrugs (Flowtex) vs. max.
10 Jahre für Vergewaltigung, spricht eine deutliche Sprache.

Das kann so nicht stimmen, denn gemäß § 263 dStGB beträgt die Höchststrafe für Betrug 5 Jahre und bei schwerem Betrug 10 Jahre, das alles bei einer niedrigeren Mindeststrafe als bei einer Vergewaltigung. Möglicherweise hast du also was falsch verstanden.

Und insgesamt die niedrigsten Strafen, hast Du vergessen zu
erwähnen, was das ganze wieder relativiert.

…und außerdem steht die Höhe der Strafen ja in direktem Zusammenhang mit der Kriminalitätsrate, weshalb ja Deutschland bei den niedrigsten Strafen auch die höchste Kriminalitätsrate in Europa hat…

Also das sind die üblichen populistischen Unsinnigkeiten, was steht eigentlich so zB auf Sachbeschädigung in Deutschland im Vergleich zu Österreich, Tschechien, Polen, Frankreich etc. nehmen wir mal nur die Nachbarstaaten - ich nehme an, du weißt das genau, denn sonst könntest du ja hier nicht einen europaweiten Vergleich vornehmen. Ich sag dir ganz ehrlich: ich weiß es nicht, es würde mich aber interessieren. Mich würde auch interessieren woher du das hast, aus manchen Zeitungen oder weißt du das, weil es ohnehin jeder weiß, außer die Juristen, die das Gesetz ja kennen und daher das nicht wissen.

Ich bin ja auch nicht mit allem einverstanden, was so in Gesetzen steht, aber so einen Unsinn kann ich nicht unkommentiert stehen lassen.

Im Übrigen ging es um die Behauptung von Mathias, dass eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO höher bestraft würde als eine Vergewaltigung - wer so etwas behauptet hat offensichtlich eine verzerrte Wahrnehmung der Realität. Ich hab jedenfalls noch nie gehört, dass eine Geschwindigkeitsübertretung mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft wird.

Gruß
Tom

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Hallo,

Erstmal: Warum ein so aggressiver Ton? Habe ich Dich persönlich angegriffen, oder was?

Erstens ist das Strafmaß im UK nicht das europäische Mittel,

War ja auch nur ein Beispiel, habe ich im Text auch so zitiert.

sondern das Strafmaß im UK und zweitens schreibst du von
Mindeststrafen. Zwei Jahre Mindeststrafe schließen fünf Jahre
Strafe ja wohl nicht aus.

Es ist aber schon symptomatisch, wenn die Mindeststrafe so stark divergiert, oder nicht?

Das kann so nicht stimmen, denn gemäß § 263 dStGB beträgt die
Höchststrafe für Betrug 5 Jahre und bei schwerem Betrug 10
Jahre, das alles bei einer niedrigeren Mindeststrafe als bei
einer Vergewaltigung. Möglicherweise hast du also was falsch
verstanden.

Ich und diverse Zeitungen dann wohl. Vergleich:

Im Mai hatte das Landgericht in Mannheim Schmider wegen Betrugs zu
elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

http://www.netzeitung.de/wirtschaft/255650.html

…und außerdem steht die Höhe der Strafen ja in direktem
Zusammenhang mit der Kriminalitätsrate, weshalb ja Deutschland
bei den niedrigsten Strafen auch die höchste Kriminalitätsrate
in Europa hat…

Wann habe ich das denn gesagt?

Also das sind die üblichen populistischen Unsinnigkeiten, was
steht eigentlich so zB auf Sachbeschädigung in Deutschland im
Vergleich zu Österreich, Tschechien, Polen, Frankreich etc.
nehmen wir mal nur die Nachbarstaaten - ich nehme an, du weißt
das genau, denn sonst könntest du ja hier nicht einen
europaweiten Vergleich vornehmen.

Ich habe bereits diverse Vergleichsberichte gelesen. Im Moment hab’ ich nicht die Zeit das aus dem Netz zu suchen, aber in den nächsten Tagen vielleicht.

Ich bin ja auch nicht mit allem einverstanden, was so in
Gesetzen steht, aber so einen Unsinn kann ich nicht
unkommentiert stehen lassen.

Was bitte genau war jetzt der Unsinn?

Im Übrigen ging es um die Behauptung von Mathias, dass eine
Ordnungswidrigkeit nach der StVO höher bestraft würde als eine
Vergewaltigung - wer so etwas behauptet hat offensichtlich
eine verzerrte Wahrnehmung der Realität. Ich hab jedenfalls
noch nie gehört, dass eine Geschwindigkeitsübertretung mit
Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft wird.

Ich sagte bereits, dass es sich um eine Übertreibung handelt. Tu also bitte nicht so, als ob ich was anderes behauptet hätte. Insgesamt finde ich Deinen Tonfall extrem unangebracht.

Grüße,

Anwar

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Hallo!

Ich wollte dich keinesfalls persönlich angreifen, das halte ich ausdrücklich fest, ich habe mich auch nicht persönlich angegriffen gefühlt.

Was den Ton angeht, vielleicht habe ich etwas übertrieben, und sollte das einen falschen Eindruck erweckt haben, nehme ich den Tonfall zurück.

Inhaltlich bleibe ich aber bei dem was ich gesagt habe. Mich ärgert es, wenn pauschal irgendetwas behauptet wird oder irgendetwas verglichen wird, was einfach nicht zusammenpasst und daraus stereotyp immer wieder die gleichen Behauptungen aufgestellt werden. Ich höre das oft genug so und auch oft genug in den Medien und ärgere mich, weil ich diese Behauptungen mit dem was ich konkret weiß nicht in Einklang bringen kann. Mich ärgert es aber nicht deshalb, sondern weil diese Art der Argumentation sehr leicht zu politischem Sprengstoff werden kann und zu missbrauchen ist - worauf sollen sich die Leute denn verlassen? Es kann ja nicht jeder Jurist sein und selbst alles nachlesen!

Mit einer solchen Art der Argumentation machen jedenfalls rechts- und linkspopulistische Politiker ihre Wähler mobil - wobei ich dich hier nicht dazurechne - ich meine das generell. Mit einer solchen Art der Argumentation hat zB es die Regierung der Republik Zypern geschafft eine über 75%ige Ablehnung des Annan Plans zu erreichen.

Ich mag daher insbesondere im rechtlichen und politischen Bereich solche Argumentationen nicht, weil sie nur Probleme bringen. Wenn daher jemand behauptet, es werden Verkehrsdelikte strenger geahndet als Vergewaltigungen, dann ist das nicht ein bisschen eine Übertreibung, so wie du es darstellst, sondern schlichtwegs eine Falschbehauptung, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Sollte ich mich im Tonfall vergriffen haben, so stehe ich aber sicherlich nicht an, mich dafür zu entschuldigen.

Gruß
Tom

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Hallo Hans,

zuzüglich zu dem, was schon gesagt wurde:

Da es zu einem Unfall gekommen ist und Du Dich erst nachträglich bei der Polizei gemeldet hast, mußte es zu der Anzeige wegen Unfallflucht kommen. Das bedeutet aber noch nicht, daß Du wirklich ein Fahrverbot bekommst. Geregelt ist das in § 142 StGB. Nach Absatz 4 kann aber von Strafe abgesehen werden oder diese gemildert werden, wenn

  • der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs stattfand,
  • ein nicht bedeutender Sachschaden entstand,
  • der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.

Die ersten beiden Punkte sind erfüllt (heutzutage ist 250€ ultrabillig, leider), nur Punkt 3 ist strittig. Wie hättest Du Dich melden können, wenn Du nichts bemerkt hast? Ich würde Dir also raten, einen Anwalt aufzusuchen (spätestens dann, wenn eine Vorladung eintrudelt) und mit ihm das weitere Vorgehen abzusprechen.

Was mich wundert, ist die Tatsache, daß sich der Autovermieter vor der Polizei bei Dir gemeldet hat, und das erst um 10 Uhr abends. Normalerweise müßte er gar nichts tun, sondern nur Deine Daten rausrücken. Wenn er Dich dann anruft, ist das schon ein Tip, um Dir weiteren Schaden zu ersparen. Aber die werden die Anfrage der Polizei wohl doch auch nicht erst um zehn erhalten haben?

Egal, falls es zum Schlimmsten kommt und Du verdonnert wirst, richtet sich das Strafmaß immer noch nach den Umständen (und da hast Du Dich offensichtlich korrekt verhalten, außer daß Du vielleicht noch abends hättest die Polizei anrufen kommen) und dem Schaden, der ja relativ gering ist.

Solltest Du ein Fahrverbot bekommen, gibt es wohl die Möglichkeit zu beantragen, daß Du rein beruflich weiter fahren darfst. Ein Bekannter von mir wurde betrunken erwischt; er machte aber gerade eine Dachdeckerlehre und wäre ohne Lappen arbeitslos geworden, weil er nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu seinem Arbeitsplatz kam (von Kaff zu Kaff). Er durfte dann während seiner Strafzeit (immerhin ca. ein Jahr) für den Arbeitsweg einen Kleinlaster (bin mir nicht sicher, ob über 3,5 oder 7,5 t) nutzen. Das wird Dir aber ein Anwalt genau sagen können.

Gruß
mowei

Hallo
Die Polizei ist zu dem Autovermieter gegangen im laufe des Tages der musste rausfinden wer denn Wagen gemietet hatte und endlich Abends haben Sie mich dann angerufen so gegen 23 Uhr :
Ich hoffe mal da ja meine Zukunft davon abhängt ab ich einen Führerschein habe oder nicht ,werden sie wohl eine vernünftige lösung finden ,da gibt es ja glaube ich einige optionen die man hat.
Gibt es das auch ,das der Richter bei einer Verhandlung auf das entziehen der FS. verzichten kann, aber mir dafür eine neue Probezeit einräumen kann, sagen wir mal, das ich bei neuen verkehr verstössen , wenn es punkte gibt ,dann den FS abgeben muss.Ich weis nicht genau Zeitraum 1-2 Jahre oder länger!!
Gruss
Hans

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Hallo,
zu dem bereits genannten Hinweis auf die Notwendigkeit eines Anwalts, ist nur noch hinzuzufügen, daß Du bei der Vorladung _keine_ Aussagen zur Sache machen solltest. Das verbaut Deinem Anwalt Handlungsoptionen. Du solltest Dich auch nicht dazu verleiten lassen, nach der Vernehmung „in einer entspannten Plauderei“ dem vernehmenden Polizisten irgendwelche Fakten preiszugeben. Diese Informationen können im Abschlußbericht des Vernehmungsprotokolls landen. Besser Du konsultierst einen Anwalt bereits vor der Vorladung und sprichst mit ihm das weitere Prozedere ab.

Gruss
Enno

Hallo Hans,

Gibt es das auch ,das der Richter bei einer Verhandlung auf
das entziehen der FS. verzichten kann, aber mir dafür eine
neue Probezeit einräumen kann, sagen wir mal, das ich bei
neuen verkehr verstössen , wenn es punkte gibt ,dann den FS
abgeben muss.Ich weis nicht genau Zeitraum 1-2 Jahre oder
länger!!
Gruss
Hans

Das wäre mir neu, aber ich bin weder Juristin noch ausgewiesene Fachfrau für derlei Dinge.

Der Knackpunkt wird letztendlich sein, ob Du glaubhaft versichern kannst, daß Du nichts gehört bzw. bemerkt hast. Gutachterlich kann man das feststellen, wenn es wirklich eng wird.

Ich kann nur immer wieder - wie die anderen - sagen: Anwalt, Anwalt, Anwalt!

Gruß
mowei

Hi!

Da sich die Gemüter über meine Aussage zu Strafmaßen in D so erhitzt haben, hier zur Klärung meine eigentliche Intention:

es ist korrekt, dass leichtere Vergehen in D sehr billig sind. So gehört sich das auch, für falsch Parken eine 3-stellige Eurosumme zu erheben, wie das in Südeuropa ab und an der FAll ist, ist schlichtweg Raubrittertum und somit nicht akzeptabel.

Es ist ferner Tatsache, dass man bei vermeintlich schwereren Vergehen wie Betätigung der Lichthupe oder Beschädigung anderer Fahrzeuge und lediglich Hinterlassens eines Zettels an der Windschutzscheibe des gesch. Kfz mit existenzgefährdenden Massnahmen seitens der deutschen Staatsanwaltschaften zu rechnen hat. Fahrerflucht bedeutet oftmals Führerscheinentzug und MPU. Für viele ist das das berufliche Aus. Fahrerflucht an sich wird jedoch nicht nur bei wirklich üblen Fällen (Kind überfahren und geflohen), sondern auch bei Bagatellen wie leichten Parkschäden angewandt. Daher riet ich im vorliegenden Fall zur Konsultation eines Rechtsbeistandes, was sicherlich kein „Schwachsinn“ ist, sondern absolut notwendig, falls man den Führerschein beruflich benötigt.

MfG,

Mathias

Hallo Tom,

Nett, mich mit einem zyprischen Politiker zu vergleichen. Ich musste mir hier schon schlimmeres anhören.

Wenn daher jemand behauptet, es werden
Verkehrsdelikte strenger geahndet als Vergewaltigungen, dann
ist das nicht ein bisschen eine Übertreibung, so wie du es
darstellst, sondern schlichtwegs eine Falschbehauptung, die
mit der Realität nichts zu tun hat.

Lieber Tom, ich hatte meine Aussage mit 3 Punkten am Ende als leicht ironisch gekennzeichnet.
Sofern Dir dieses Stilmittel nicht geläufig ist, bitte ich darum, sich nächstes Mal zu informieren, bevor man mit der Moralkeule auf andere einschlägt…

Sollte ich mich im Tonfall vergriffen haben, so stehe ich aber
sicherlich nicht an, mich dafür zu entschuldigen.

Angenommen…

Grüße,

Mathias