Geblitzt

Hallo Wissende,

ich hab mal eine Frage die das „blitzen“ betreffen.
Welche Daten werden in Flensburg gespeichert ?
Nur die Personendaten, oder auch die Fahrzeugdaten?
Folgender Fall:
Januar 2006 geblitzt, 32 km/h zuviel = 3 Punkte und 100 EUR.
Verjährungsfrist der Punkte von März 2006 (Zustellung Anzeige)
bis März 2008. Dann im Februar 2007 wieder geblitzt, wieder 32 km/h
zuviel. Jetzt kommt die Regel „zweimal in einem Jahr über 26 km/h“
zum tragen, Geldbuße höher, FE für 1-2 Monate weg. Wäre im April 2007
geblitz worden, 3 Punkte und Geldbuße.
Das ganze geschieht mit einem Firmenfahrzeug.
Wenn man nun jemanden findet der die Punkte übernimmt - er behauptet
er wäre gefahren - kann die Polizei dieses nachweisen, bzw. unternimmt
die Polizei überhaupt den Versuch den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln oder ist die Polizei „nur“ am Zahlungseingang interessiert?

Wer hat in einem solchen Fall Erfahrung gesammelt?

Danke für eure Antworten

Gruss Peter

Hallo Peter,
zu diesem Fall kann ich nichts mit Gewissheit sagen, aber wenn ich in verkehrstechnischen Dingen Probleme habe, bekomme ich zu 99,9 % auf der Internetseite www.verkehrsportal.de Hilfe.

Gruß norler

Hallo Wissende,

Hallo Unwissender,

ich hab mal eine Frage die das „blitzen“ betreffen.
Welche Daten werden in Flensburg gespeichert ?
Nur die Personendaten,

ja

oder auch die Fahrzeugdaten?

Fallbezogen? nein

Wenn man nun jemanden findet der die Punkte übernimmt - er
behauptet
er wäre gefahren

Das Punktehandel strafbar ist, ist bekannt??

  • kann die Polizei dieses nachweisen, bzw.
    unternimmt
    die Polizei überhaupt den Versuch den tatsächlichen Fahrer zu
    ermitteln oder ist die Polizei „nur“ am Zahlungseingang
    interessiert?

Natürlich interessiert, wer gefahren ist.

Wer hat in einem solchen Fall Erfahrung gesammelt?

Jahrelang in einer Bußgeldstelle gearbeitet :smile:

Im ernst: erwartest du Tipps, wie man die Behörden besch…ummelt??

Für so was gibt es andere Foren :wink:

Gruß
HaWeThie

wirst Du, weil Du mit x km/h mehr als zugelassen eine objektive Gefährdung für Dich und Andere darstellst.

die Polizei überhaupt den Versuch den tatsächlichen Fahrer zu
ermitteln oder ist die Polizei „nur“ am Zahlungseingang
interessiert?

Sie ist daran interessiert, die Allgemeinheit vor Leuten, die sich nachweislich nicht an Regeln halten, zu schützen. Insbesondere dann, wenn vorherige Sanktionen ihre Message offensichtlich verfehlten.

Wer hat in einem solchen Fall Erfahrung gesammelt?

Was willst Du mit anderer Leute Erfahrungen wenn Du nicht einmal aus den eigenen lernst?

frosch

Hallo,

Das Punktehandel strafbar ist, ist bekannt??

Klingt logisch, ich frage mich bloß grad, nach welchem § ?
Betrug? Vortäuschung einer Straftat?

Gruß,
Markus

Hallo Unfehlbarer,
geblitzt

wirst Du, weil Du mit x km/h mehr als zugelassen eine
objektive Gefährdung für Dich und Andere darstellst.

Nagelneues Teilstück, 3 spurig, trocken, 00:30 Uhr, 112km/h statt 80

Sie ist daran interessiert, die Allgemeinheit vor Leuten, die
sich nachweislich nicht an Regeln halten, zu schützen.

Samstags 00:30 Uhr, keine LKW, kaum Verkehr, keine Baustelle

Abgesehen davon, dass mich die Sache nicht betrifft, kam es dem
Betreffenden so vor als wenn man vergessen hat die elektronische
Schilderbrücke abzuschalten.

Eure Durchlaucht möge mir meine frevelhafte Frage verzeihen

Gruss Peter

2 Like

Hallo hawethie,

ich hab mal eine Frage die das „blitzen“ betreffen.
Welche Daten werden in Flensburg gespeichert ?
Nur die Personendaten,

ja

oder auch die Fahrzeugdaten?

Fallbezogen? nein

Wenn man nun jemanden findet der die Punkte übernimmt - er
behauptet
er wäre gefahren

Das Punktehandel strafbar ist, ist bekannt??

Das sind doch mal Antworten, vielen Dank.

Gruss Peter

Hallo norler,
ist mir auch bekannt, nur hab ich diese Frage auch hier im Forum
einmal gestellt, um die Qualität der Antworten zu vergleichen.

Danke für deine Sachlich und Themenbezogene Antwort

Gruss Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

scnr
Hi pebez,

auch auf die Gefahr hin, dass wer-weiss-was im pebez-Vergleichstest unfassbar schlecht abschneidet, ich kann meine Klappe einfach nicht halten :wink:

Nagelneues Teilstück, 3 spurig, trocken, 00:30 Uhr, 112km/h
statt 80
Samstags 00:30 Uhr, keine LKW, kaum Verkehr, keine Baustelle

Unser Held scheint echt um halb eins in der Nacht eine echte Pechsträne zu haben. Für die Zukunft bliebe ihm zu raten, um diese Zeit im heimischen Bettchen zu liegen und der Schönheitsschlaf vor Mitternacht ist eh der gesündeste. Macht schön, ist ist billiger und erhält den Führerschein.

*wegduck*

Petzi

Tach,

Nagelneues Teilstück, 3 spurig, trocken, 00:30 Uhr, 112km/h
statt 80

Und Du kannst bestimmt auch einen § nennen warum man sich auf nagelneuen Teilstücken nachts um halb eins nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten muß…

Samstags 00:30 Uhr, keine LKW, kaum Verkehr, keine Baustelle

Allmählich verstehe ich es. Um Halb eins in der Nacht gelten keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr. Richtig?

Abgesehen davon, dass mich die Sache nicht betrifft, kam es
dem
Betreffenden so vor als wenn man vergessen hat die
elektronische
Schilderbrücke abzuschalten.

Dann sollte er eine Beschwerde schreiben. Welche Unverschämtheit, dass die Straßenmeisterei im Gegensatz zum Verkehrsteilnehmer nicht erkannte wie die Brücke geschaltet gehörte!

Wer 30 km/h zu schnell fährt, und das zum wiederholten-wiederholten Male ist zwischendrin noch 500x zu schnell gewesen und wurde nicht geblitzt. Ich erlaube mir daher so jemanden als verkehrsgefährdenden und einsichtsunfähigen *piep* zu titulieren, der nicht die geistige Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr hat.

Ich hoffe er landet schnell beim Idiotentest und wird im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen.

MecFleih

6 Like

Hallo,

Nagelneues Teilstück,

nagelneuer Asphalt schwitzt Öl aus und kann grad nachts bei ganz wenig Feuchtigkeit durch Tau zur Rutschbahn werden. Die Beschränkung war keine Schlamperei, sie sollte Ahnungslosen wie Dir das Leben retten.
Gruß
loderunner

7 Like

Hallo Peter!

Die üblichen Betroffenen haben natürlich nicht lange auf sich warten lassen, damit musste man rechnen.

Hallo Wissende,

ich hab mal eine Frage die das „blitzen“ betreffen.
Welche Daten werden in Flensburg gespeichert ?
Nur die Personendaten, oder auch die Fahrzeugdaten?
Folgender Fall:
Januar 2006 geblitzt, 32 km/h zuviel = 3 Punkte und 100 EUR.
Verjährungsfrist der Punkte von März 2006 (Zustellung Anzeige)
bis März 2008. Dann im Februar 2007 wieder geblitzt, wieder 32
km/h
zuviel. Jetzt kommt die Regel „zweimal in einem Jahr über 26
km/h“
zum tragen, Geldbuße höher, FE für 1-2 Monate weg. Wäre im
April 2007
geblitz worden, 3 Punkte und Geldbuße.
Das ganze geschieht mit einem Firmenfahrzeug.

Shit happens.
In Firmen ist es jedoch oft unklar, wer nun genau an jenem Tag den Wagen benutzt hat.

Wenn man nun jemanden findet der die Punkte übernimmt - er
behauptet
er wäre gefahren - kann die Polizei dieses nachweisen, bzw.
unternimmt
die Polizei überhaupt den Versuch den tatsächlichen Fahrer zu
ermitteln oder ist die Polizei „nur“ am Zahlungseingang
interessiert?

Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei demjenigen glaubt, der einräumt, gefahren zu sein.

Wer hat in einem solchen Fall Erfahrung gesammelt?

Bislang wurde nie nachgehakt, wenn ich die von mir begangenen Verkehrsübertretungen zugab und bezahlte.

Grüße,

Mathias

Hallo loderunner,

jetzt wo du es schreibst läuft es mir eiskalt den Rücken hinunter.
Damals hat er Wasser in Wein verwandelt und heute Asphalt in Beton. Jesus lebt.

Die Beschränkung auf diesem Teilstück diente meiner Meinung nach nur dazu,
dem zuständigen Provinzfürsten sein Geldsäckel zu füllen. Sonst nichts. Wie gesagt,
meiner Meinung nach, jedoch

Wiederholung:
Mich betrifft die Sache nicht. Unfallfrei seit 30 Jahren, Flensburg = 0 Punkte, im Jahr
ungefähr 60.000 km, immer nüchtern hinterm Steuer.

Dein Geschreibsel hat doch absolut nix mit den oben gestellten Fragen zu tun.
Ich habe mir erlaubt eine solche Frage hier zu stellen. Kommt garantiert nicht mehr vor,
da ich nicht bereit bin für eine Klugschei…schwemme die Verantwortung zu übernehmen.

Make Peace not War
Poppen, nicht kloppen

Gruss Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 Like

Hallo Mathias,

endlich mal Normale Leute (*)

Gruss Peter

Du tust mir leid. (owt)
-kein Antwort auf Schwachsinn-

7 Like

Schau mal hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Es geht nicht um Unfehlbarkeit-
Loderunner wies auf eine der möglichen Gefahrenquelle hin.
Und selbst wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung lärmschutz-technisch
begründet ist,hat sie ihren Sinn und es geht nicht primär darum Geld zu verdienen. Wer Mist gebaut hat sollte den Arsch in der Hose haben dazu zu stehen, ob man die verletzte Regel nun befürwortet oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn sich jeder nur an das hält, was er für sinnvoll erachtet, haben wir alle ein Problem.

Die dazugehörige Sanktion ist der Denkzettel an den Regelbrecher, diese künftig einzuhalten. Und wenn mir die nicht passt, hätte ich mir das vorher überlegen müssen. Sie anderen aufzudrücken, um selbst weniger Schaden zu erleiden ist (a) arm und (b) in diesem Fall strafbar.
Das sind Gemeinschaftsregeln, damit das Zusammenleben möglichst reibungslos klappt. Wer eine solche Frage in einem öffentlichen Forum stellt, muss das Echo dann abkönnen. Und hier antwortet halt der Rest der Gemeinschaft.

Die, die an der Autobahn wohnen, die, die erschrocken das Lenkrad verreißen, wenn von hinten einer angesemmelt kommt, die die am Straßenbau beteiligt sind, die, die beruflich menschliche Reste von der Leitplanke kratzen usw. usf.

8 Like

moin,

ich schick dir dazu auch gleich noch „pragmatische“ erfahrungswerte per mail.
ich befuerchte naemlich, dass oeffentliche kommentare dazu hier von leuten leuten gierig aufgesaugt werden, die in der praxis wenig /keine ahnung von einigem schilderirrsinn auf der autobahn haben!!

immer noch mein lieblingsbeispiel:

die a3 frankfurt richtung wuerzburg:

ca von abfahrt waldaschaff bis weibersbrunn zieht sich eine lange steigung - die autobahn ist dreispurig.
auf der bergkuppe an der ausfahrt wird die autobahn zweispurig - das wird auch lange angekuendigt - das letzte stueck ist eine langgezogene kurve.

was hier jedoch im letzten teilstueck fehlt, das ist ein lkw-ueberholverbot!

die armen trucker naemlich, die bergauf noch a bissi schwung haben, wollen am immer steileren berg den langsamen ueberholen.
dann ziehen sie also schon mit der verminderten bergaufgeschwindigkeit raus und kommen ins gehege mit den viel schnelleren pkws, die sich nun einfaedeln muessen.
da aber - wie gesagt - das ganze noch in einer kurve stattfindet, ist fuer keinen vorausschauendes fahren moeglich.

was ich damit sagen will: ein NICHT aufgestelltes schild kann genau so fatal sein, wie ein ZUVIEL aufgestelltes - und das wissen auch eigentlich die erfahrenen guten chauffeure hier!

gruss
khs

1 Like

Hi Bleifrosch,
meine drei Fragen sind für mich ausreichend beantwortet worden.

Es geht nicht um Unfehlbarkeit-

Darum gings auch nicht

Loderunner wies auf eine der möglichen Gefahrenquelle hin.

Darum gings hier auch nicht

Und selbst wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung lärmschutz-technisch
begründet ist,hat sie ihren Sinn und es geht nicht primär
darum Geld zu verdienen.

Darum gings hier auch nicht

Wer Mist gebaut hat sollte den Arsch
in der Hose haben dazu zu stehen, ob man die verletzte Regel
nun befürwortet oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Darum gings ebenfalls nicht

Wenn sich jeder nur an das hält, was er für sinnvoll erachtet,
haben wir alle ein Problem.

Darum gings hier auch nicht

Die dazugehörige Sanktion ist der Denkzettel an den
Regelbrecher, diese künftig einzuhalten.

Darum gings auch nicht

Und wenn mir die nicht passt, hätte ich mir das vorher überlegen müssen.

Darum gings ebenso wenig

Sie anderen aufzudrücken, um selbst weniger Schaden zu erleiden
ist (a) arm und (b) in diesem Fall strafbar.

Darum gings auch nicht

Das sind Gemeinschaftsregeln, damit das Zusammenleben
möglichst reibungslos klappt.

Darum gings hier auch nicht

Wer eine solche Frage in einem öffentlichen Forum stellt, muss das
Echo dann abkönnen.

Darum gings auch nicht

Und hier antwortet halt der Rest der Gemeinschaft.

So kommen mir deine Texte hier auch vor, der … Rest.
Worum ging’s eigentlich nochmal ?
Apropos Rest, ich hab keinen Senf mehr.

Entspann dich

Gruss Peter

2 Like

Hallo!

Es geht nicht um Unfehlbarkeit-
Loderunner wies auf eine der möglichen Gefahrenquelle hin.
Und selbst wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung
lärmschutz-technisch
begründet ist,hat sie ihren Sinn und es geht nicht primär
darum Geld zu verdienen.

So wie auf der A96 gleich nach München, wo ein einzelner CSU-Mensch die 80 Km/h durchgesetzt hat, weil es ihm im Garten von seinem, natürlich deutlich günstiger erworbenen, Haus dorch ein wenig zu laut war.
40.000 Pendler dürfen darunter dann täglich leiden.

Was ich sagen will: Obrigkeitshörigkeit ist schlecht. Man darf und muss Regeln auch hinterfragen.

Wer Mist gebaut hat sollte den Arsch
in der Hose haben dazu zu stehen, ob man die verletzte Regel
nun befürwortet oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn
sich jeder nur an das hält, was er für sinnvoll erachtet,
haben wir alle ein Problem.

Das übliche, langweilige Argument.
Wenn eine vernünftige V gefahren wird, hat keiner ein Problem.
Wenn eine Begrenzung offensichtlich Schwachsinn ist und man sie ein wenig beugt, gehen Deutschland und seine Gesellschaft nicht unter.

Die dazugehörige Sanktion ist der Denkzettel an den
Regelbrecher, diese künftig einzuhalten. Und wenn mir die
nicht passt, hätte ich mir das vorher überlegen müssen.

Immer schön brav bleiben und machen, was die Führung vorscheibt…

Sie
anderen aufzudrücken, um selbst weniger Schaden zu erleiden
ist (a) arm und (b) in diesem Fall strafbar.

Das könnte auf der anderen Seite existenzsichernd sein.
Fahrverbote werden in Deutschland viel zu häufig für Kleinkram ausgesprochen.
Wer viel fährt, hat die Sache normalerweise gut im Griff und braucht seinen FS für den Job. Das befremdliche Argument, gerade dann müssen man sich akribisch an alle Regeln halten, kann nur von Leuten kommen, die kaum oder gar nicht mit dem Auto reisen.

Das sind Gemeinschaftsregeln, damit das Zusammenleben
möglichst reibungslos klappt. Wer eine solche Frage in einem
öffentlichen Forum stellt, muss das Echo dann abkönnen. Und
hier antwortet halt der Rest der Gemeinschaft.

Nein, der „Rest der Gemeinschaft“ ist keineswegs Deiner Meinung. Da maßt Du Dir zu viel an.
Man sehe sich allein schon die Millionen kriminalisierter Deutscher an, die in Flensburg gelistet sind und frage sich dann noch, weshalb das Problem „Drängler“ sogar auf Bundesebene monatelang diskutiert worden ist. Offenbar sind doch einige Menschen der Ansicht, dass es etwas zügiger auch geht.
Kein Drängler ohne Penner, fällt mir außerdem noch dazu ein…

Die, die an der Autobahn wohnen, die, die erschrocken
das Lenkrad verreißen, wenn von hinten einer angesemmelt
kommt, die die am Straßenbau beteiligt sind, die, die
beruflich menschliche Reste von der Leitplanke kratzen usw.
usf.

Das ist reine Polemik. Kaum ein schwerer Unfall geht statistisch gesehen von Leuten aus, die auf der AB 20-30 Km/h zu schnell fahren.
Da sollte man sich doch eher um die betrunkenen Jugendlichen, provokanten Rechtsfahrgebots-Brecher und blinde Rentner kümmern. Nur um den polemischen Argumentationsstil aufzugreifen…

Grüße,

Mathias

2 Like