Geschlagen vom Soldaten , Strafmaß?

Hallo erstmal
hab am Wochenede mit ner Freundin am Fluss gesessen , dann ham wir sonen typen von weitem gesehen … er hat mir über Facebook bereits gedroht , da ich ihn auf seine sau dummen kommentare unter meinem Foto angesprochen hab! Erstmal war er noch friedlich und warf ein paar doofe Blicke zu uns… aufeinmal lief er von der Seite auf mich zu und Schlug mir mehrmals mit der Faust auf den Kopf und trat mir in den Bauch , unterbrach dann um mir zu drohen dass er mich umbringe, wenn er mich noch einmal dort sieht. Er schlug weiter auf mich ein und beschimpfte mich dabei übel. Als er aufhörte hielt er mir noch eine Predigt der ich dann nichtmehr genau zuhörte und schlug noch ein paar mal zu. Die Freundin mit der ich unterwegs war hat er auch am Kinn erwischt als sie dazwischen gehen wollte. Als er dann aufhörte sind wir sofort zur Polizei … die haben ihn dann mit Handschellen festgenommen und abgeführt. Ist das bei solchen Delikten normal?
Hinzu kommt das der Täter auchnoch Soldat bei der Bundeswehr ist.
Denkt ihr das kommt vor Gericht? und wenn ja … was hat er zu erwarten?
Ich danke schonmal für die Antworten

Hallo

Das kann man so überhaupt nicht sagen, da spielen so viele Faktoren eine Rolle. Also er wird wohl wegen Bedrohung und Körperverletzung, vielleicht auch gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dann kommt es darauf an, ob er schon einmal verurteilt wurde, wie alt er ist, wie seine Sozialprognose ist und welche Gründe er dafür hatte.
Mit einer Haftstrafe würde ich aber nicht rechnen, das ist in Deutschland sehr selten.

Guten Tag!
Ja, bei Schlagen, allzumal bei mehrfachem Schlagen und erst recht beim Schlagen mehrerer Personen ist eine Verhaftung durchaus üblich - und auch gerechtfertigt. Denke schon, dass das vor Gericht kommt, zumal, wenn die Polizei in Aktion getreten ist. Warum auch nicht? Es ist umso peinlicher, als dass es sich da um einen Bundeswehrsoldaten handelt - dann ist es sogar irgendwo angesagt, dass in diesem Falle exemplarisch vor Gericht das Strafmaß entschieden wird, dass nicht noch weitere Bundeswehrsoldaten auf die Idee kommen, sich so zu benehmen. Schließlich repräsentieren die Soldaten ja unser Land im In- und Ausland, und da sollten sie sich doch besser benehmen, vor allem gesetzeskonformer.
Was der Schläger zu erwarten hat, weiß ich nicht… aber unter mehreren Monaten (das kann noch sehr untertrieben sein) wird er wohl nicht davonkommen.

Alles Gute Dir und Deiner Freundin! Hoffentlich habt Ihr Euch von den Schlägen erholt und keine gesundheitlichen Schäden davongetragen!

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen

Stefanie

Hallo JuliW1995,

durch die bereits in der Vergangenheit liegenden „Drohungen“ auf Deinem Facebook-Account, kann sich die Person wegen Nachstellung gem. § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar gemacht haben. Dabei ist hier auf die Beharrlichkeit näher einzugehen. Wen er dies bereits mehrfach und nachdrücklich getan hat, kann der Tatbestand schon als erfüllt angesehen werden.
Hier liegt das Höchststrafmaß bei 3 Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe. Wen die Angriffe auf diese Nachstellungen zurück geführt werden können, kann auch Absatz 2 in Frage kommen. Hierbei droht dem Angreifer einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Dabei muss aber Deine körperliche Unversehrtheit in Form von Verletzungen so stark beeinträchtig worden sein, dass Du mindestens stationär aufgenommen werden musstest.

Die Angriffe können andernfalls als Körperverletzung gem. § 223 StGB oder gar gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB und hier mittels hinterlistigem Überfall eingestuft werden. Dafür droht dem Angreifer eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren.

Das mit den Handschellen kann vielfache Gründe haben (Eigensicherung, Widerstand der Person etc.).

Das der Soldat ist, spielt so keine Rolle.

MfG

Daniel

Habe den Text ganz schön geschrieben und dann ist der PC abgekackt.
Deshalb beschränke ich mich auf die Gesetzestexte:

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Das liegt natürlich alles im Ermessen des Richters, welche Strafe er dafür verhängt. Auf jeden Fall kannst Du Dir sicher sein, dass das definitiv vor Gericht geht!

§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Erstmal hallo,

Was der Täter tatsächlich zu erwarten hat, hängt von vielen Dingen ab:

-wie schwer waren die zugefügten Verletzungen
-ist er bereits einschlägig angefallen, hat er Vorstrafen, insbesondere wegen Gewaltdelikten
-Täter/Opferbeziehung, Motiv
-Verhalten nach der Tat und einiges mehr,

z.B. hatte der Staatsanwalt überhaupt Lust oder Zeit, sich mit dem Fall umfassend zu beschäftigen und folgt der Richter überhaupt dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Tatsache, dass der Täter gegenwärtig Bundeswehrsoldat ist, war früher weniger relevant. Könnte heute interessant sein, wenn es sich um einen „Freiwilligen“ oder einen Berufssoldaten handelt. Die Bundeswehr möchte nämlich keine durchgeknallten, unberechenbare Rambos in ihren Reihen. Diesbezüglich könnte man einen netten Brief an das zuständige Kreiswehrsatzamt schreiben.

Das kann vor Gericht kommen, kommt auf dessen bisherige „kriminelle“ Karriere an. Der Bund interessiert sich natürlich auch für das Verhalten. Dazu kann ich aber nichts sagen.
Gruß
HH

Normal ist das schon mit den Handschellen. Es liegt ein Körperverletzungsdelilikt vor und daher wird ein Beschuldigter auch meistens zur Eigensicherung der Polizeibeamten fixiert.
Ob er vor Gericht kommt, ist so ncht zu beantworten. Die Staatsanwaltschaft püft, ob es zu einer Anklage kommt. Dann muß sich das Gericht noch anschließen und die Hauptverhandlung eröffnen.
Die Prüfung, ob es zu einer Anklage kommt, hängt von vielen Faktoren ab. U. a. wird auch geprüft, ob der Täter bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist oder sogar einschlägig vorbestraft. Ist eine Bewährung offen etc. etc…!
Es kann auch sein, daß das Verfahren gegen Zahlung eines bestimmten Betrages eingestellt wird, auch dann kommt es nicht zur Hauptverthandlung.
Davon unabhängig könntest Du und deine Freundin Schmerzensgeld beantragen. Sinnvoll wäre es, wenn Ihr dafüt einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmt.
Als Bundeswehrsoldat und somit als Waffenträger ist es vielleicht auch ratsam zu prüfen, ob Euer Kontrahent zu Gewaltaussbrüchen neigt und überhaupt charakterlich geeignet ist, eine Waffe zu führen. Da müsste man sich vielleicht mal mit der Bundeswehr in Verbindung setzen. Ob das so klappt, weiß ich nicht, wäre aber ein schöner Nagelstich für den Herrn. Am besten auch über Rechtsanwalt abklären lassen.
Auf jeden Fall müßt Ihr/Du Beweise sichern; z. B. die Bedrohungen von seiner Seite aus im Internet und z. B. auch äztliche Atteste bzgl Eurer Verletzungen.

Zum Strafmaß kann ich gar nichts sagen, denn das hängt auch von seinen Vorgeschichten etc. (o. g. Vorstrafen oder frühere Ermmittlungsvorgänge)ab, wenn es dann überhaupt zu einer Verhandlung kommt.

Gruß
Nasa

H typ hat gedroht …Schlug mir
mehrmals mit der Faust auf den Kopf und trat mir in den Bauch …
… mit Handschellen festgenommen. Ist das bei solchen Delikten normal? Täter ist Soldat
Denkt ihr das kommt vor Gericht? und wenn ja … was hat er zu erwarten?

Hallo,

ob der Soldat vor Gericht kommt, entscheidet in erster Linie der Staatsanwalt. Er kriegt die Anzeige von der Polizei als Erster auf den Tisch und kann dem Beschuldigten entweder einen Strafbefehl zuschicken oder gleich bei Gericht zur Anklage bringen (oder den Fall einstellen!). Wenn der Beschuldigte den Strafbefehl akzeptiert, gibt es keine Gerichtsverhandlung. Wenn er ihn ablehnt, geht die Akte ans Gericht.

Über das Strafmaß kann man nur spekulieren. Bei einer Straftat richtet sich eine Geldstrafe nach dem Verdienst des Beschuldigten. Ein Monatsverdienst wären dann 30 Tagessätze. Aber bei der Festsetzung des Strafmaßes kommt es auf verschiedene Faktoren an z.B. Vorstrafen usw.

Als Soldat kann dem Beschuldigten auch noch ein Disziplinarverfahren durch die Bundeswehr angehängt werden.

Gruß

Gerald