o.k.
Hi erstmal
o.k., Problem verstanden.
Ich hatte mir schon gedacht, dass diese zwei Postings zusammen gehören.
Versuchen wir es mal
1.) Was kommt voraussichtlich auf mich zu?
Strafverfahren
2.) Was ist, wenn ich wirklich unter „Kleptomanie“ leide (den
Eindruck habe ich langsam)?
Diese Persönlichkeitsstörung/Krankheit bekommst Du allein nicht in den Griff. Du bedarfst ärztlicher Hilfe - kein Zweifel
3.) Sollte ich freiwillig (noch ehe ich per Post sämtliche
Anhörungsbögen zugesandt bekomme) zur Polizei gehen?
Das ist nicht der schlechteste Ansatz. Lösen wir uns mal von der Vorstellung, dass die Polizei die „Anderen“ sind, die Dir Böses wollen. Dem ist nicht zwangsläufig so. Gehe zu einer grösseren Polizeistation und erzähle denen alles - z.B. so wie uns hier.
Die haben tatsächlich ausgebildete Leute, denen es ein Anliegen ist Dir zu helfen. Bedenke dabei, dass Du Deine Situation nicht verschlechtern kannst (es sei denn, Du gehst wieder klauen) aber Du kannst gewinnen. Diese Leute bei der Polizei wissen von solchen Fällen und sie wissen auch wer Dir gezielt und wirksam weiter helfen kann. Zudem wird dieser Vorgang protokolliert und findet möglicherweise einen positiven Niederschlag in eventuell nachfolgenden Gerichtsverfahren (aus den vorherigen Zwischenfällen resultierend).
4.) Ein Rechtsanwalt?
Sprich erstmal mit der Polizei. Wenn es zu einer Anklageerhebung kommt, suchst Du Dir einen Rechtsanwalt.
Von daher kostet mich ein Rechtsanwalt wahnsinnig viel und iwst sicherlich auch unsinnig (weil ich schließlich fraglos schuldig bin. Nicht?
Nun, Du brauchst den Rechtsanwalt nicht um eine Schuldfrage zu klären - das klärt ein Gericht. Du brauchst einen Rechtsanwalt, weil Du Dich in den Gesetzen nicht auskennst. Ein Rechtsanwalt ist ein Rechtsbeistand!
SOLLTE sich ein RA doch lohnen,… wäre es auch möglich einen
zu nehmen, der in einem anderen Bundesland ist (ich habe zwei
Wohnsitze und würde, wenn überhaupt, dann gern einen in dem
Bundesland nehmen, in dem ich meinen zweiten Wohnsitz habe)?
Weil Dir die Sache peinlich ist? Nachvollziehbar.
Aber das liegt ausserhalb Deiner Möglichkeiten. Die Zuständigkeiten werden durch Gesetze geregelt. Du nimmst einen Rechtsanwalt, welcher an der zuständigen Kammer (also dem entsprechenden Gericht) zugelassen ist.
5.) Ich habe also recht mit der Vermutung, dass ich meine
Ausbildung nun schmeißen kann?
Nicht unbedingt. Hier heisst es abwarten.
Hätte ich denn jemals wieder eine Chance irgendwo einen neuen
Anfang zu machen? (Ich wäre kurz vor den Abschlussprüfungen
gewesen jetzt und wollte anschließend auf Lehramt studieren.
Kann ich das jetzt also knicken, das sehe ich richtig?)
Nicht zwingend. Diese Fragen, so schwer es Dir fallen dürfte, musst Du erstmal weit von Dir schieben.
6.) Wenn bei mir eine „Kleptomanie“ diagnostiziert wird (wie
auch immer so etwas gemacht wird), muss ich dann in eine
Psychiatrie?
Nicht unbedingt. Ich bin nicht in dieser Branche (wir haben ein paar „Seelenklempner“ hier, welche Dir das besser erläutern können). Ich meine, dass diese Krankheiten auch ambulant behandelt werden können.
(Wegen der psychischen Probleme und der Essstörungen werde ich voraussichtlich ab Mai in eine Klinik gehen… Falls ich das dann überhaupt noch kann und nicht längst im Gefängnis sitze.)
Das ist eine andere Geschichte und ins Gefängniss kommt man zwar schnell aber ich sehe keineswegs so rabenschwarz - nochmal, geh zur Polizei und lass Dir dort raten und helfen.
7.) Muss ich damit rechnen, dass es jeden Moment an der Tür
klingelt und meine Wohnung durchsucht wird?
Damit muss in Deutschland heutzutage leider jeder jederzeit rechnen. Das ist zwar eine äusserst unbequeme Erkenntnis aber leider gibt es inzwischen soviele, nahezu unglaubliche und oft schlicht nicht mehr nachvollziehbare Gründe, weshalb ein Richter eine Hausdurchsuchung anordnen kann. Glücklicherweise sind die meisten Richter aber noch bei klarem Verstand. Hier kann also keine wirkliche Entwarnung gegeben werden. Aber ich hoffe, dass Dein Besuch bei der Polizei zur Deseskalation beiträgt.
8.) Was habe ich sonst noch zu beachten?
Das sagen die Dir bei der Polizei und das sagt Dir ein Rechtsanwalt. Insoweit wäre es vielleicht doch nicht das Verkehrteste jetzt schon einen Anwalt aufzusuchen. Dort klärst Du, so ganz nebenbei, auch die Kostenfrage und wer und wie das übernommen wird.
Ich hoffe, dass meine Einlassungen hilfreich im Sinne der Anfrage waren
Gruss
Ray