Körperverletzung

Hallo zusammen!

Folgendes:

Und zwar habe ich diese Woche von einem Bekannten eine Geschichte gehört, der bei einem Fasching an der Bar gearbeitet hat. Er hat eine Schlägerei beobachtet. Die anwesende Polizei hat anscheinend nichts unternommen, warum auch immer, ich weiß es nicht. Einer der beiden Schlug dem anderen so eine Flasche über den Kopf, dass der Getroffene ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Er wurde diese Woche deswegen am Auge operiert und er kann wahrscheinlich auf diesem Auge nie wieder etwas sehen. Derjenige, der mir die Geschichte erzählt hat muss jetzt zur Polizei, eine Zeugenaussage machen. Offensichtlich weiß man auch wer der Täter ist. Ich geh jetzt mal davon aus, dass die Tat als gefährliche Körperverletzung geahndet wird (bin ich da richtig in der Annahme?)

Meine Fragen nun:

  1. Welche Strafen erwartet den Täter?
  2. Meint ihr nicht auch, dass diese Strafen für Körperverletzungen viel zu gering sind? Ich meine der Geschädigte wird ja nun sein Leben lang blind sein auf einem Auge. Und was passiert mit dem Täter? Bekommt er vielleicht eine Bewährungsstrafe und dann ist für ihn alles geklärt? Sollte er nicht auch eine Strafe bekommen, die ihn auch sein ganzes Leben lang verfolgt? (In welcher Form auch immer…)

Hallo,
meinst Du nicht, daß Du ein bisschen wenig Fakten hast:

  1. Der Ablauf ist unklar (steckte evtl. schon die Klinge des anderen in dessen Bauch ?)
  2. Das Strafmaß ist noch unklarer - der Prozeß scheint ja erst stattzufinden.

um dann zu solchen Aussagen/Fragen zu gelangen:

Meine Fragen nun:

  1. Welche Strafen erwartet den Täter?
  2. Meint ihr nicht auch, dass diese Strafen für
    Körperverletzungen viel zu gering sind? Ich meine der
    Geschädigte wird ja nun sein Leben lang blind sein auf einem
    Auge. Und was passiert mit dem Täter? Bekommt er vielleicht
    eine Bewährungsstrafe und dann ist für ihn alles geklärt?
    Sollte er nicht auch eine Strafe bekommen, die ihn auch sein
    ganzes Leben lang verfolgt? (In welcher Form auch immer…)

Gruss
Enno

Hallo,
meinst Du nicht, daß Du ein bisschen wenig Fakten hast:

Hallo Enno

Ja, das kann schon sein, dass ich wenig Fakten habe. Mich würde es auch nur gern mal allgemein interessieren. Ich glaube ja wohl nicht dass es bei Körperverletzung mit 10 Arbeitsstunden getan ist.

O.k. wie es genau in diesem Fall war, weiß ich natürlich auch nicht. Aber wie oft hört man, dass einer verprügelt wird, der vorher den anderen schief angeschaut hat.

Gruß Björn

Hallo, Energizer,
wen der der Tat Verdächtige schließlich verurteilt ist, hat der Geschädigte ja wohl Schadenersatzansprüche gegen den Täter.
Ob er die eintreiben kann ist dann natürlich ein ander Ding.
Grüße
Eckard.

Hi,

ohne da die Umstände des Falles zu kennen :

Gefährliche Körperverletzung hat schon mal eine Mindeststrafe von 6 Monaten. Je nach Umstände der Tat, Vorsatz, Rechtfertigungsgründe, Schwere der Verletzung (reparabel/irreparabel) würde ich mal ganz vage auf 1 bis 2 Jahre Freiheitsstrafe tippen. Wenn der Angeklagte nicht vorbestraft ist, geständig und reuig, kann die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Damit der trotzdem „was merkt“, kann er noch zu zweckgebundenen Geldstrafen oder gemeinnütziger Arbeit verdonnert werden, wobei das eher ein Mittel im Jugendstrafrecht ist.

Gruss Hans-Jürgen
***

Schwere KV
Hallo,

hat die Tat zur Folge, dass der Verletzte auf einem Auge blind bleibt, handelt es sich nicht mehr um eine gefährliche Körperverletzung, sondern um eine schwere Körperverletzung nach 226 I, Nr. 1 StGB.

Das Strafmass hängt von sehr vielen Faktoren ab. Wie kam es zu der Tat, wurde er provoziert, ist der Täter bereits vorher verurteilt worden.

Viele Grüsse,
BM

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