Körperverletzung!Name bekannt!Was tun?Anzeige?Angs

Hallo zusammen,

eine Person wird von drei anderen Personen geschlagen. Die Person geht zu Boden und die drei anderen schlagen und treten weiterhin auf diese Person ein.
Keiner der anwesenden Passanten greift währenddessen ein. Lediglich nach dem alles vorbei ist, geht ein Mann „dazwischen“. Die Partnerin des Geschlagenen versucht dazwischen zu gehen und schreit weinend und bekommt in dem Gerangel eine Backpfeife. Der Geschlagene trägt ein ordentliches Veilchen davon, ein Auge ist deutlich angeschwollen, die Oberlippe ist aufgeplatzt, die Nase auf das Doppelte angeschwollen und schmerzt am Nasenbein, das Kinn aufgeschürft, der Verletzte hat Prellungen an beiden Knien und an mehreren Stellen am Kopf, der rechte Zeigefinger erlitt eine Kapselanschwellung. Nach einer Woche hat der Verletzte noch immer Kopf- und Nasenschmerzen. Einen Tag nach der Tat war der Betroffene in der Notaufnahme. Der Geschlagene ist Brillenträger. Die Brille flog bei der Schlägerei weg und ist nicht mehr auffindbar.

Jetzt zu den eigentlichen Fragen:

Von den drei Schlägern hat der Verletzte von einer Person den Namen herausgefunden.

Jetzt fragt er sich, ob es sich lohnt, diesen Typen anzuzeigen?! Wann verjährt eine solche Tat bzw. wie lang hat man Zeit, eine solche Tat anzuzeigen?
Der Betroffene hat zudem Bedenken, wenn er den Typen anzeigt, dass er nicht mehr sicher ist, zumal bei der Anzeige sein Name und seine Adresse bekannt wird.
Nicht mehr sicher in Bezug darauf, dass er nicht weiß, wer die zwei anderen Personen waren und es sicherlich nicht sicher ist, ob der eine namentlich Bekannte
die Namen der anderen herausrückt und diese vielleicht irgendwann den Geschlagenen erneut „besuchen“. Oder kann man eine solche Anzeige doch anonym erstatten?

Mit welcher Strafe müsste oder muss der namentlich Bekannte rechnen, wenn er entsprechend verurteilt wird - von der strafrechtlichen Seite her?
Was könnte der Geschlagene an Schmerzensgeld und oder Schadenersatz einklagen, wenn er auf dem zivilrechtlichen Wege gegen diese Person vorgeht (der Verletzte hat keine Rechtsschutzversicherung!)?

Einzig der eine o. a. Mann würde evtl. ausfindig gemacht werden können. Wobei auch hier nicht sicher ist, ob dieser dann auch entsprechend aussagen würde!?

Was würdet ihr dieser Person empfehlen?

Was ist sonst noch zu beachten, bedenken …?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo Dorogoj,

den Thread hast du doch schon einmal unter „Allgemeine Rechtsfragen“ aufgemacht (/t/koerperverletzung-name-bekannt-was-tun-anzeige-an…
Wenn dir an den damaligen Antworten etwas unklar war, wäre es besser gewesen, diese dort zu stellen anstatt den alten Thread in neuem Brett wieder aufzumachen. So wie du es jetzt machst, vergrätzt du nur die, die dir bereits geantwortet haben.

Gruss

Iru

Hi Irubis

den Thread hast du doch schon einmal unter „Allgemeine
Rechtsfragen“ aufgemacht
(/t/koerperverletzung-name-bekannt-was-tun-anzeige-an…
aufgemacht.

Stimmt, allerdings ist der so gut wie im Archiv. Nur noch der eine Artikel von dir ist klickbar.

Wenn dir an den damaligen Antworten etwas unklar war, wäre es
besser gewesen, diese dort zu stellen anstatt den alten Thread
in neuem Brett wieder aufzumachen. So wie du es jetzt machst,
vergrätzt du nur die, die dir bereits geantwortet haben.

Prinzipiell sehe ich das wie du, und finde deinen Hinweis korrekt, freundlich formuliert und hilftreich.
Aber es könnte sein, dass der UP entweder nicht gescrollt hat, oder nicht gesehen hat, dass er auf deine Antwort noch antworten kann. Dagegen spricht, dass er es nun hier und nicht im selben Brett gefragt hat.

just my 2 Cent
TM

Prinzipiell sehe ich das wie du, und finde deinen Hinweis
korrekt, freundlich formuliert und hilfreich.

Dankeschön :smile:

Gruß

Iru

Hallo,

tut mir Leid, aber ich habe dieses Unterforum entdeckt und mir gedacht, dass mein Sachverhalt hier (auch) sehr gut reinpasst. Leider war es mir nicht möglich, auf die Antworten auf meinen archvierten thread wiederum zu antworten.

Schöne Grüße

Hallo,

tut mir Leid, aber ich habe dieses Unterforum entdeckt und mir gedacht, dass mein Sachverhalt hier (auch) sehr gut reinpasst. Leider war es mir nicht möglich, auf die Antworten auf meinen archvierten thread wiederum zu antworten.

Schöne Grüße

Hallo,

wir wollen eigentlich wissen, ob dir unsere Beiträge geholfen haben.
Anscheinend leider nicht, da du deine Frage hier nochmals gestellt hast.

Das nächste Mal stelle einfach ins gleiche Brett nochmal einen Artikel, wo du dich auf deinen 1. Artikel beziehst und dann z.B. Rückmeldung gibst, bzw. ergänzende Fragen stellst. Dann machst du alle glücklich hier :wink:

Um deinen Artikel zu finden, kannst du über Mein Profil - eigene Artikel gehen, und dann durch einen Link auf deinen Ursprungsartikel verweisen. (Eigenen Artikel anklicken, im unteren Fenster rechts auf „Festen Link…“ klicken und aus der Adresszeile die URL kopieren)

So und nun warte ich eigentlich nur noch auf eine Rückmeldung, was dir bei den Antworten gefehlt hat, bzw. ob sie hilfreich waren :wink:

TM

Hallo,

ja, die Beiträge haben geholfen und die Person dazu ermutigt, die Personen anzuzeigen.

Mittlerweile sind, dank studivz, zwei Männer ausfindig gemacht worden. Gegen die wird jetzt Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet, wenn möglich ein Strafantrag gestellt und das Adhäsionsverfahren verlangt. Einer von den beiden hat über acht Jahre Hapkido gemacht.

Hallo,

ja, die Beiträge haben geholfen und die Person dazu ermutigt,
die Personen anzuzeigen.

warum hast du sie dann nochmal gestellt? Das verstehe ich nicht.
Was versprichst du dir davon, wenn doch letztlich alles geklärt ist?

Genau die gewählte Lösung, die du hier jetzt auf 2-fache Anfrage geliefert hast, hättest du einfach in einem neuen Beitrag um selben Brett schreiben können.
Sieh dies bitte als Anregung, wie du hier im Sinne von wer-weiss-was das nächste Mal agieren könntest.

TM