Hallo zusammen,
eine Person wird von drei anderen Personen geschlagen. Die Person geht zu Boden und die drei anderen schlagen und treten weiterhin auf diese Person ein.
Keiner der anwesenden Passanten greift währenddessen ein. Lediglich nach dem alles vorbei ist, geht ein Mann „dazwischen“. Die Partnerin des Geschlagenen versucht dazwischen zu gehen und schreit weinend und bekommt in dem Gerangel eine Backpfeife. Der Geschlagene trägt ein ordentliches Veilchen davon, ein Auge ist deutlich angeschwollen, die Oberlippe ist aufgeplatzt, die Nase auf das Doppelte angeschwollen und schmerzt am Nasenbein, das Kinn aufgeschürft, der Verletzte hat Prellungen an beiden Knien und an mehreren Stellen am Kopf, der rechte Zeigefinger erlitt eine Kapselanschwellung. Nach einer Woche hat der Verletzte noch immer Kopf- und Nasenschmerzen. Einen Tag nach der Tat war der Betroffene in der Notaufnahme. Der Geschlagene ist Brillenträger. Die Brille flog bei der Schlägerei weg und ist nicht mehr auffindbar.
Jetzt zu den eigentlichen Fragen:
Von den drei Schlägern hat der Verletzte von einer Person den Namen herausgefunden.
Jetzt fragt er sich, ob es sich lohnt, diesen Typen anzuzeigen?! Wann verjährt eine solche Tat bzw. wie lang hat man Zeit, eine solche Tat anzuzeigen?
Der Betroffene hat zudem Bedenken, wenn er den Typen anzeigt, dass er nicht mehr sicher ist, zumal bei der Anzeige sein Name und seine Adresse bekannt wird.
Nicht mehr sicher in Bezug darauf, dass er nicht weiß, wer die zwei anderen Personen waren und es sicherlich nicht sicher ist, ob der eine namentlich Bekannte
die Namen der anderen herausrückt und diese vielleicht irgendwann den Geschlagenen erneut „besuchen“. Oder kann man eine solche Anzeige doch anonym erstatten?
Mit welcher Strafe müsste oder muss der namentlich Bekannte rechnen, wenn er entsprechend verurteilt wird - von der strafrechtlichen Seite her?
Was könnte der Geschlagene an Schmerzensgeld und oder Schadenersatz einklagen, wenn er auf dem zivilrechtlichen Wege gegen diese Person vorgeht (der Verletzte hat keine Rechtsschutzversicherung!)?
Einzig der eine o. a. Mann würde evtl. ausfindig gemacht werden können. Wobei auch hier nicht sicher ist, ob dieser dann auch entsprechend aussagen würde!?
Was würdet ihr dieser Person empfehlen?
Was ist sonst noch zu beachten, bedenken …?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße