Müssen Politessen sich ausweisen?

Liebes Forum,

neulich habe ich mir die Frage gestellt, müssen Politisten, also Hilfskräfte der Ordnungsbehörden, ihren Dienstausweis vorzeigen, bzw. sind sie dazu sogar verpflichten ( auf Nachfrage)?

Konkret geht es um einen Fall in Hessen, wo mich eine Politesse bzgl. meiner „Halte“-Position anredete?
Muss sie mir auf Nachfrage ihren Dienstausweis zeigen, wenn ja nach welchen §?

Lieben Gruß
Sven

Hallo,

sollten sie, die Politessen, Eingriffsmaßnahmen vornehmen und sind nicht als Hoheitsträger erkennbar, so haben sie sich auszuweisen. Das ergibt sich nicht aus expliziten Rechtsvorschriften (evtl. aber aus internene Vorschriften), sondern als Rückschluss aus Verwaltungs- Strafprozess- Ordnungswidrigkeiten-… usw. Recht.
So muss z.B., um einen Verwaltungsakt zu erlassen, der Erlasser (in dem Fall die Politesse) erkennbar sein.
Jedoch ist bei schlicht hoheitlichem Tätigwerden ein Ausweisen i.d.R. nicht erforderlich.

Gruss

Iru