Notwehrrecht gegen Polizisten?

Gibt es das in der BRD?

Danke Nick

Hi Nick,
der Notwerhparagraph schließt Polizisten jendenfalls nicht aus.
Weil die aber immer ‚gebündelt‘ auftreten, kann es mit der Beweislage schwer werden. … :wink:

Gruß, Rainer

Gibt es das in der BRD?

Ja. Hier mal der Notwehrparagraph:

StGB § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Die Schwierigkeit bei Polizisten ist natürlich, wo da genau der rechtswidrige Angriff anfängt. Greift Dich ein Polizist jedoch unvermittelt an, so ist dies mit Sicherheit eine Notwehrsituation. Im Normalfall sollte man aber natürlich trotzdem besser kooperieren.

Grüße,

Anwar

Hallo Nick,

Hier mal StGB § 32
*snip*
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
*snip*

In Bezug auf deine Frage ist der Punkt „Rechtswidrig“ der Maßgebende…
Staatliche Vollzugsbeamte (Dazu zählen ja nicht nur Polizeibeamte)
müssen zur Durchsetzung von Gesetzen und Rechtsverordnungen im Zweifelsfall auch zum Mittel der körperlichen Gewalt greifen.
Dazu sind sie auch entsprechend ermächtigt,je nach Dienstherr findet
sich dieses als „Gesetz über die Ausübung unmittelbaren Zwanges“
oder ähnlich betitelt…
Sofern du also nicht gerade ständig einen Rechtsanwalt als Begleiter
bei dir hast,der feststellen könnte,ob es sich jetzt um einen „Rechtswidrigen“ Angriff handelt,solltest du lieber auf „Abwehrmaßnahmen“ verzichten…

mfg

Frank

Hallo Frank,

In Bezug auf deine Frage ist der Punkt „Rechtswidrig“ der
Maßgebende…

Staatliche Vollzugsbeamte (Dazu zählen ja nicht nur
Polizeibeamte)
müssen zur Durchsetzung von Gesetzen und Rechtsverordnungen im
Zweifelsfall auch zum Mittel der körperlichen Gewalt greifen.

Richtig.
Nun werfe ich aber den Ausdruck Putativnotwehr in den Raum, da ich zum Zeitpunkt des Angriffs nicht nicht erkennen konnte, dass es sich bei den Angreifern um staatliche Vollzugsbeamte handelte. :wink:

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Nun werfe ich aber den Ausdruck Putativnotwehr in den Raum, da
ich zum Zeitpunkt des Angriffs nicht nicht erkennen konnte,
dass es sich bei den Angreifern um staatliche Vollzugsbeamte
handelte. :wink:

Dann waren es auch keine. Damit meine ich: Vielleicht waren sie von Beruf Polizisten, das hat aber auf ihre Rechte als Privatpersonen keine Auswirkung. Sollten sie „in Zivil“ auf Streife gewesen sein, sind sie verpflichtet sich vor dem Eingriff zu erkennen zu geben (aus genau dem Grund, den Du anführst).

Grüße,

Anwar

Hallo Tinchen,

das ist ein sehr schmaler Grat,der Fall der "Putativ-Notwehr…
sofern du nich gerade einen Anwalt bei dir hast,wirst du damit kaum durchkommen (denn selbstverständlich haben die beiden Zivilbeamten sich
als Polizisten zu erkennen gegeben…)…:smile:

mfg

Frank

Gibt es das in der BRD?

Danke Nick

Ich habe es nur mal gehört.
Warscheinlich ein Gerücht.
Wenn ein Polizist dich mit einer Taschenlampe oder eine Knüppel hauen will, du aber nichts hast. Weil du vieleicht Statur Engegner bist, ehr mehr Spiderman. Darfst du ihn um den Angriff abzuwehren schon ein langen und ihn entwaffnen.

Was ich mich dann aber frage, warum halten die Polizisten imemr ihre Taschenlampen über den Kopf. Wenn sie von einen besoffenen verwirrten eine gescheuert bekommen redet der sich ja deswegen raus.