Rote Ampel - Dringende Bitte um Auskunft!

Liebe Teilnehmer,

Ich hoffe, dies ist das richtige Board für meine Frage…

Kurz und gut geht es um folgendes.

Eben bin ich inmitten einer Großstadt in NRW mit meinem PKW und normaler Geschwindigkeit auf eine Ampelkreuzung zugefahren.
Als ich 10 m davor war, sprang die Ampel auf Gelb. Ich wollte zunächst das Gaspedal durchtreten und noch durchfahren, habe mich dann aber plötzlich umentschieden und doch noch eine Vollbremsung hingelegt (direkt hinter mir war keiner). Ich kam etwa einen guten Meter hinter der inzwischen roten Ampel zum Stehen (auf dem beampelten Fußgängerüberweg, der aber leer war und auch noch auf Rot stand) und wurde zweimal im Abstand von wenigen Sekunden geblitzt.

Jetzt lebe ich in der Befürchtung, schlimmstenfalls bald meinen Führerschein (für einen Monat oder so) abgeben zu müssen, Punkte in Flensburg zu bekommen (da habe ich noch keine) und eine Geldstrafe zahlen zu müssen, alles wegen *Überfahrens einer roten Ampel*…

Andererseits habe ich nun wirklich niemanden in Gefahr gebracht.
Vor mir und direkt hinter mir war niemand, und auf dem zweiten Foto stehe ich genau so einen guten Meter hinter der roten Ampel wie auf dem ersten.

Frage also an Euch bzw. an jemanden, der sich auskennt: muß ich bei dem geschilderten Sachverhalt jetzt mit vorübergehendem Führerscheinentzug, Flensburg-Punkten und einer dicken Geldstrafe rechnen - oder darf ich wegen der Geringfügigkeit (nur einen guten Meter…) auf „Milde“ hoffen??

Vielen Dank im Voraus,

Stefan Müschenich

Hallo Stefan,

laut Gerüchten aus meinem Bekanntenkreis zufolge blitzt es aus genau diesem Grund zweimal. Wenn Du auf dem zweiten Foto weiter vorne bist (zum Beispiel auf dem ersten direkt hinter der Ampel und auf dem zweiten mitten auf der Kreuzung) oder gar garnicht mehr zu sehen bist :wink: wirst Du entsprechend bestraft. Die Gerüchte aus meinem Bekanntenkreis verlautbaren sogar, dass man in einem solchen Fall wie bei Deinem rückwärts fahren soll, damit man auf den zwei Fotos sehen kann, dass Du nicht wirklich „über Rot gefahren“ bist.

Alles nur Gerüchte. Aber sie klingen äusserst plausibel und ziemlich fair.

Gruß
Threon

Lieber Doc Müschenich,

kein Problem, auch in „Medizin“ hätten wir die Frage gefunden und schnell beantwortet :wink: Es ist mir eine besondere Ehre, jemanden mal bei einer Frage zu helfen, der sonst fleissig antwortet.

Also, rechtlich ist das so : Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war (bezogen auf das Überqueren der Haltelinie) gibts ne Geldbuße (ca. 150 Euro), 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot. War die Ampel noch nicht so lange rot, 50 Euro und 3 Punkte - kein Fahrverbot.
(Wenn noch Gefährdung oder Sachbeschädigung dabei gewesen wäre, wärs teurer gekommen)
Argumente wie „es war sicherer, rüberzufahren, als eine Vollbremsung zu machen (Hintermann, Glatteis…)“ ziehen in der Regel nicht, denn dann wird argumentiert, dass man mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs war.
Ob dieser knappe Bremsversuch auch als Rotlichtverstoss gewertet wird, weiss ich nicht. Auf den Fotos müsste das aber immerhin durch die beiden nacheinander geschossenen Bilder zu erkennen sein. Mit viel Glück wird das Bild daraufhin sogar aussortiert und es passiert garnichts. Kommt drauf an, was genau zu sehen ist.

Übrigens, das mit den 10 Metern kann irgendwie nicht sein. Bei trockener Strasse und 50 km/h beträgt der Anhalteweg rund 28 Meter. (Darin ist die Reaktionszeit und der Bremsweg enthalten). Wenn ich einen „Entscheidungsprozess“ (Bremsen oder Gasgeben) mit einbeziehe, tippe ich eher auf 30 Meter Entfernung von der Ampel. Das kann man aber auch wirklich schwer schätzen.
Das „Durchfahren“ hätte bei diesem Abstand noch funktioniert, denn während einer Gelbphase (3 Sekunden in NRW) legt man bei normalem Stadttempo rund 40 Meter zurück.

Gruss
Hans-Jürgen Bartel
***

Keine Panik!
Hallo,

ich bin zwar selbst kein Autofahrer, weiß aber (weil meine Frau Richterin ist und auch Verkehrssachen regelmäßig verhandelt), dass in der Regel in solchen Fällen nichts passiert.

Auch online habe ich Beruhigendes gefunden:
http://www.webmedia-ms.de/forum/messages/109.html .

Aber selbst wenn doch etwas kommen sollte: Im Ernstfall gibt es immer noch die Möglichkeit, vor Gericht mit einem Eilantrag den drohenden zeitlichen Führerscheinentzug in eine Zeit ohne Fahrzeugbenutzung (also z. B. in einen Urlaub) zu legen. Da kommt es dann - wenn der zuständige Richter nicht gerade ein Hardliner ist - auf das Geschick des Beschädigten an, sich vor Gericht zu präsentieren - aber das dürfte in diesem Fall ja kein Problem sein.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Liebe „Beantworter“,

Zwischenzeitlich schonmal vielen herzlichen Dank für die bisher eingegangenen Antworten, die mir bereits ein Stück weitergeholfen haben (bin mit dem Zwischenstand aber noch nicht restlos zufrieden, also für weitere Beiträge dankbar).

Das mit den „10 m“ wundert mich, es kam mir wirklich so kurz vor, und zu schnell gefahren bin ich eigentlich auch nicht. Wahrscheinlich hat gerade mein Nachdenken länger gedauert als es mir vorkam und damit erst zu dem Problem geführt. Voll durchzustarten hätte wahrscheinlich noch gereicht, sofortiges Bremsen ebenfalls, aber ich habe halt einen falschen Kompromiß gewählt: erst das Gaspedal runter und dann doch noch schnell auf die Bremse…

Das mit dem Sofort-Wieder-Zurückfahren ist mir auch eingefallen, aber als ich den Rückwärtsgang eingelegt hatte, blitzte es gerade zum zweiten Mal. Auch hier hat wahrscheinlich die Schrecksekunde länger gedauert als subjektiv empfunden.

Mein Auto stand bei beiden Blitz-Fotos an exakt derselben Stelle (ist das gut oder schlecht?). Im Grunde hatte sich mein Wagen noch gar nicht vollständig über die weiße Linie geschoben, das Heck stand noch auf der „richtigen Seite“.

Nochmal vielen Dank, und vielleicht gibt´s ja auch noch weitere Beiträge!

Gruß,

Stefan Müschenich

Hallo Stefan,

genau da wollte ich einhaken.

M.E. müssten es mehr wie 10 m gewesen sein, sonst hätte das Fahrzeug nie und nimmer da gestoppt wo es zum Stand kam (bei normaler Geschwindigkeit). Außerdem ist eine Gelbphase 3 Sekunden lang, verbunden meist mit einer zusätzlichen Sekunde Toleranz bis es blitzt.

Aber abgesehen von den Details hier stimmt natürlich das gesagte.

Gruß Ivo

Hallo, Ivo,

ähem, worin besteht denn der Unterschied zu dem, was ich geschrieben habe ?

Übrigens, meines Wissens gibt es keine nennenswerte Toleranz bei Ampelblitzern, bis es auslöst. Das ist dann allenfalls technisch bedingt. Da gibt es auch nicht so viel mögliche Messfehler wie beim Geschwindigkeitsblitz. Bei der Ampel ist es ganz einfach : Ampel auf Rot = Stoppuhr fängt an zu laufen. Wenn dann noch jemand die Linie überquert (Sensor), dann Fotos mit einbeblendeter Überschreitung.
(Ich bin da kein Fachmann, isch stelle mir das aber in etwa so vor)

@Doc M : Ich meine, es ist ein sehr gutes Zeichen, wenn die Position des Autos auf beiden Bildern gleich war. Das beweist, dass die Geschwindigkeit = 0 war.

Gruss Hans-Jürgen

Hallo Stefan,

Du kannst wirklich wieder beruhigt schlafen. Wegen eines Rotlichtverstoßes wirst Du keine Anzeige bekommen. Das Maximum ist ein Owi-Verfahren, weil Du nicht vor der Haltelinie gestanden hast.

Das Entscheidende ist, daß Du wirklich gestanden hast. Genau um dies festzustellen werden zwei Fotos gemacht - ein wirklicher Rotsünder kann sich so nämlich nicht darauf hinausreden, er wäre nur ein wenig zu weit über die Linie gefahren. Und Fälle wie Deiner werden schon bei der Auswertung erkannt und dann nicht weiterverfolgt.

Aber noch etwas am Rande:
Weder die 10m noch die wenigen Sekunden zwischen den Fotos können stimmen. Selbst wenn Du mit unter 50 km/h unterwegs bist hättest Du bei 10m Abstand zur Ampel nicht überlegt sondern wärst normal weitergefahren - 10m sind (aus dem fahrenden KFZ betrachtet) verdammt wenig, eigentlich „direkt vorm Auto“. Bedenke, bei 50 km/h rollst Du in jeder Sekunde knapp 14m weit…
Deshalb hat Dir auch Dein Zeitgefühl (Abstand von wenigen Sekunden) einen Streich gespielt. Der Abstand ist meines Wissens kleiner als eine Sekunde (um einen Rotsünder auch zweimal aufs Foto zu bekommen).

Also, schlaf heute nacht recht gut…:wink:

Gruß Stefan

Liebe Teilnehmer,

Vielen herzlichen Dank für die bisher erfolgten, sehr hilfreichen Antworten! Ich gebe mich jetzt der Hoffnung hin, daß nichts (Schlimmes) passiert…

Wenn ich *doch* Post bekomme und zu irgendetwas verdonnert werde, kann ich Euch ja vielleicht nochmal Bescheid sagen.

Einen schönen Tag noch,

Stefan Müschenich

Bremsverzögerung
Hallo,

die Faustformeln aus dem Fahrschulunterricht stimmen nicht mal mehr annäherungsweise sondenr basieren wahrscheinlich auf der vorgeschriebenen Verzögerung von (glaub ich) 4,5 m/s². Heute verzögern handelsübliche Kraftwagen mit 8-10 m/s². Damit liegt der Anhalteweg bei 50 km/h bei 20-25 Metern.

Somit können die 10 Meter nicht stimmen, aber bei 15-20 Metern kommt das Szenario durchaus hin. Hier gibt es übrigens ein nettes Toolo zur Berechnung des Anhalteweges:
http://www.zum.de/downloads/koch/bremsweg.html

Gruß,
Christian

Passiert nix - hab´s selber auch so erlebt.

Hallo!

Bevor ich schwanger wurde, arbeitete ich vollzeit als Krankenschwester in der häuslichen Pflege. Und das in München. Mit dem Auto, an bestimmten Tagen haben wir bestimmt 80 und mehr Km. zurückgelegt um alle Patienten zu besuchen.

Die Situation, die du jetzt beschreibst kenne ich sehr gut. Mir ist es jedenfalls auch öfters passiert und wurde immer wieder in den Besprechungen Mitarbeitern-Pflegedienstleitung diskutiert.

Tatsache ist, daß wann immer ich über rote Ampel gefahren bin, mußte ich selber -sprich, aus eigener Tasche und NICHT von der Firma übernommen- die Strafe zahlen. Die Zahlungsaufförderung kam immer, ohne wenn und aber und zwar ca innerhalb 10 Tage nach den Geschehnissen.

Doch manchmal ist mir so widerfahren genau wie du es beschreibst und tatsächlich zwei Bilder gemacht wurden. Egal wie weit ich schon von der Ampel weg zum Stehen gekommen bin: Da kam nie eine Strafe.

Einmal mußte ich sogar zu einem ca. 3-Std-„Krash-Kurs“ bei der Polizeipräsidium mitmachen. Und dort wurde uns der Sachverhalt erklärt. Und es verhält sich genauso wie hier dargestellt wurde: Wenn ein und dasselbe Auto auf beide Fotos (und wenn es nur ansatzsweise ist) zu sehen UND zu erkennen ist, gibt es kein Strafzettel.

So meine Erfahrungen.

Schönen Gruß
Helena
PS. sorry, daß ich erst jetzt antworte, ich hatte die Frage früher nicht gesehen!

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Hallo Herr Dr. Müschenich!

Ich möchte versuchen Ihnen kurz und knapp weiterzuhelfen.

-es werden prinzipiell zwei Aufnahmen gemacht
-die erste Aufnahme erfolgt in der Regel über eine Induktionsschleife
-die zweite Aufnahme entweder über eine zweite Induktionsschleife oder zeitgesteuert

-prinzipiell ist man bei rot gefahren, wenn es blitzt
-ob dies geahndet wird, hängt von der auswertenden Stelle und von der erkennbaren Situation ab (nähert sich z.B. ein Fahrzeug mit Wegerechten (Blaulicht und Sondersignal), so muss man ggf. sogar bei rot fahren!)
-das Sie bei beiden Aufnahmen standen dürfte eher von Vorteil sein, ist jedoch keine Garantie; in der Regel wird dies nach Aussagen des Ordnungsamtes Leipzig (ich weiß, nicht Ihre Gegend :wink: ) kulant gehandhabt

Ich denke, es bleibt für Sie nichts anderes übrig als abzuwarten…

Viele Grüße

Silvio Jastram

P.S. Für mehr Infos:
http://www.robot.de/deutsch/traffipax/traffiphot-iii…