Stehen diese Vergehen im polizeilichen Führungszeugnis?

Hi,
es geht um ein Heimpraktikum welches mir bevorsteht. Die Einrichtung verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis. Werden diese 3 konkreten Fälle auch darin aufgelistet sein:
1.Ausnüchterungszelle(nach einer Auseinandersetzung/ Anzeige->Widerstand gegen die Staatsgewalt/ Anzeige fallengelassen);
2.Bußgeld(ca. 180€/Gerichtsverfahren/ keine Verurteilung/);
3.Auffälligkeit im Straßenverkehr(Alkohol im Blut/ kein Führerschein/ Auto im Graben gelandet->selbst herausgeholt).
Diese Ausschweifungen sind vor ca. 4 Jahren und das jüngste vor 2 Jahren passiert.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen und bedanke mich hiermit schonmal im Voraus.

Hey brecht57,

sicher bin ich mir hier nicht, aber wenn ich mich nicht irre, werden die meisten Sachen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht.
Außerdem stehen nur Dinge ab einer gewissen „schwere“ drin.
Guck mal hier: http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_257944/DE/T… vlt hilft Dir das weiter.

Grüße,
Jay

Hi,
es geht um ein Heimpraktikum welches mir bevorsteht. Die
Einrichtung verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis. Werden
diese 3 konkreten Fälle auch darin aufgelistet sein:
1.Ausnüchterungszelle(nach einer Auseinandersetzung/
Anzeige->Widerstand gegen die Staatsgewalt/ Anzeige
fallengelassen);

Anzeigen werden nicht fallen gelassen, sondern entweder ein Strafantrag des Geschädigten zurück genommen (dabei kann es aber trotzdem noch zu einer Verurteilung kommen) oder das Verfahren wird aus verschiedenen Gründen von der Staatsanwaltschaft eingestellt (z. B. §§ 154 oder 170 StPO). Dieser Unterschied wäre wichtig für eine evtl. Eintragung.

2.Bußgeld(ca. 180€/Gerichtsverfahren/ keine Verurteilung/);

ohne Verurteilung kein Urteil, das eingetragen werden könnte

3.Auffälligkeit im Straßenverkehr(Alkohol im Blut/ kein
Führerschein/ Auto im Graben gelandet->selbst herausgeholt).

-> vermutlich also „Trunkenheit im Verkehr“ in Tateinheit mit „Fahren ohne Fahrerlaubnis“?
Meines Wissens nach (aber ohne Garantie) werden Verkehrsstraftaten nicht im Führungszeugnis eingetragen

Diese Ausschweifungen sind vor ca. 4 Jahren und das jüngste
vor 2 Jahren passiert.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen und bedanke
mich hiermit schonmal im Voraus.

hallo,
Leider bin ich nicht Volljurist, und deutsches Strafrecht ist mir schlecht bekannt.
Sofern ich weiss die ordnungswidrigkeiten haben idr Verjahrungsfrist der laengstens 1 jahr betraegt.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Vergehen als nicht begangen.

Hallo Brecht57,
im polizeilichen Führungszeugnis, dass Du dort vorlegen musst, stehen nur tatsächliche Verurteilungen.
Bußgelder werden dort nicht aufgeführt, da es sich nur um Ordnungswidrigkeiten ähnlich wie Falschparken handelt.
Die anderen Auffälligkeiten werden in dem von dem Heim geforderten Führungszeugnis auch nicht genannt. Es gibt ein sog. behördliches Führungszeugnis, dass nur die Polizei- und Ordnungsbehörde anfordern kann, in dem dann das Bußgeld und die Auffälligkeit im Straßenverkehr aufgeführt sind. Dieses wird nur im Rahmen von Strafverfahren und bei der Verbeamtung angefordert, um den Charakter der Person gegenüber der Behörde/dem Staat zu prüfen.

Alle Angaben ohne Gewähr!
Rechtliche Auskünfte dürfen nur Anwälte erteilen - Ich bin noch Student!

Alles Gute
mcchaos

Hi,
es geht um ein Heimpraktikum welches mir bevorsteht. Die Einrichtung verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis. Werden diese 3 konkreten Fälle auch darin aufgelistet sein 1.Ausnüchterungszelle(nach einer Auseinandersetzung/Anzeige->Widerstand gegen die Staatsgewalt/ Anzeige fallengelassen); 2.Bußgeld(ca. 180€/Gerichtsverfahren/ keine Verurteilung/); 3.Auffälligkeit im Straßenverkehr(Alkohol im Blut/ kein Führerschein/ Auto im Graben gelandet->selbst herausgeholt).
Diese Ausschweifungen sind vor ca. 4 Jahren und das jüngste vor 2 Jahren passiert.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen und bedanke mich hiermit schonmal im Voraus.