Strafe für altdeutsche Flagge

Hallo,

Patriotismus wird ja zur Zeit groß geschrieben. Überall wehen deutsche Fahnen aus Fenstern und an Autos.

Man kann es mit dem Patriotismus aber auch übertreiben…
So gesehen letzte Woche vor dem Deutschland-Spiel.

Am rechten Straßenrand ein Golf. Dahinter ein Polizeiwagen mit Blaulicht. Beim Vorbeifahren sah man dann auch den offensichtlichen Grund des Anhaltens. Aus dem Fahrerfenster des Golfs wehte eine altdeutsche Flagge; und die war nicht gerade klein. Solch eine aus der nicht allzu ruhmreichen Vergangenheit Deutschlands.

In anschließender geselliger Runde mit Freunden stellte sich uns die Frage, was diesen jungen Burschen wohl erwartet. Geldstrafe, oder gar Gefängnisaufenthalt für ein paar Tage?
Hat hier jemand eine Antwort darauf?

Gruß
René

Das fällt unter den Begriff „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“, § 86a StGB
"1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
  2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend"

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das fällt unter den Begriff „Verwendung verfassungsfeindlicher
Symbole“, § 86a StGB

Du weißt nicht, was mit dem Begriff „altdeutsche Fahne“ gemeint war. Das Führen von Flaggen aus der Zeit vor dem Dritten Reich wird nur selten (in Österreich) unter § 86a StGB rubriziert.
Die Reichskriegsflagge wird (nach Auskunft von Nazischweinen in meinem Bekanntenkreis) von der Polizei ersatzlos beschlagnahmt, und zwar ohne weitere Strafandrohung, jedoch auch nicht überall (aber z.B. in Bayern).

Gottlob ist bald Schluß mit dieser Politik, die Nazischweinen immer noch einen Fußbreit Boden erlaubt. So fallen z.B. immer mehr Zahlen der Illegalität anheim. Nach der 18 und der 88 wird seit neulich auch die 77 als verfassungsfeindlich eingestuft.

Gruß

Ze

Hi,

Da ich nicht genau weiß, welche Flagge gemeint ist, könnte der Grund viel banaler sein. Die Flagge ist einfach nur zu groß oder ragt zu weit über das Auto hinaus, da wird bisweilen auch mal angehalten.

CU

Axel

Das fällt unter den Begriff „Verwendung verfassungsfeindlicher
Symbole“, § 86a StGB

Du weißt nicht, was mit dem Begriff „altdeutsche Fahne“
gemeint war.

Da von einer Fahne aus der „nicht allzu ruhmreichen Vergangenheit“ die Rede war, würde ich mal eine Reichskriegsflagge vermuten (daß die Typen mit Hakenkreuzfahne herumbrausen, würde ich denn doch etwas zu frech annehmen). Die Sache wird wohl basierend auf §86a behandelt werden, wie üblich aber je nach Schwere des Falls Folgen haben oder über den Einzug nicht hinausgehen. Den Paragraphen habe ich zitiert, um den Rahmen mitzuteilen, wie weit so etwas maximal gehen kann.
[…snip wg. Zustimmung]

Gruß

Ze

Gruß Armin

Hallo!

Du weißt nicht, was mit dem Begriff „altdeutsche Fahne“
gemeint war. Das Führen von Flaggen aus der Zeit vor dem
Dritten Reich wird nur selten (in Österreich) unter § 86a StGB
rubriziert.

Wenn dann würde es heißen „subsumiert“, aber was willst du eigentlich damit sagen? In Österreich gibt es gar keinen § 86a StGB und was für Probleme sollte es mit alten Flaggen geben?

Gruß
Tom

Hallo,

danke für die Antworten bislang. Und sorry wegen der etwas ungenauen Angabe welche Flagge.
Gemeint war die schwarz-weiß-rote mit dem schwarzen Kreuz in der Mitte. Also die Reichskriegsflagge.

Also lässt sich nicht genau sagen, ob die Flagge nur eingezogen wurde, oder ob den Übeltäter auch Geldstrafe bzw. sogar Gefängnisstrafe erwartete.

Zur Größe:
Sie hatte schon die ungefähre Größe des Seitenfensters, also nicht so wie diese kleinen Fähnchen die man momentan an jedem 4. Auto sieht.
Wurde wohl während der Fahrt irgendwie aus dem geöffneten Seitenfenster auf Fahrerseite geschwungen.

Gruß
René

Frag doch zuerst mal Wiki…
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge

und dann den Gesetzgeber:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

Die drei Jahre sind maximal möglich, aber wie Wiki sehr schön erläutert, ist die beschriebene Version der RKF nicht unbedingt verboten, es kommt immer auf den Zusammenhang an.

Gruß,
Alex

Hallo,
Geldstrafe, oder gar Gefängnisaufenthalt für ein paar Tage?
Hat hier jemand eine Antwort darauf?

Salut René,
vorgestern fuhr ich auf der A81 mit einer in China hergestellten Billigflagge und wurde von der Polizei kontrolliert. Strafe gab es aber nicht.
Silas