Strafmaß Warenkreditbetrug

Eine Person zwischen 25 und 30 Jahren kauft Waren im Wert von ca. 50 Euro bei einer großen Handelskette. Im Anschluss daran weiß diese Person ihre Bank an, die überwiesenen Beträge widerrechtlich zurückzubuchen. Auch auf Mahnschreiben reagiert sie nicht. Als Anzeige erstattet wird, gibt die Person ihre Schuld Telefonisch bei der Polizei zu und gleicht die Beträge umgehend aus. Desweiteren habe die Person folgende Eigenschaften:

  1. Nicht vorbestraft
  2. Einkommen zwischen 500 und 600 Euro pro Monat
  3. Hat keinen Anwalt (aus finanziellen Gründen)

Mit welchem Strafmaß wäre zu rechnen?

Hallo, also ich rechne mit einer Einstellung gemäß §153. Es könnte auch §153a(Geldauflage mit Einstellung) rauskommen. Nicht vorbestraft, niedriges Einkommen, tätige Reue(Zahlungsausgleich), ja das dürfte hinkommen. Der Person ist aber dringend zu raten, solche Dinge zu unterlassen, beim nächsten Mal gilt diese als Wiederholungstäter und das können Richter nicht leiden!!
Mfg
totenkopf75

Danke!

Hallo,

was dabei „rauskommt“ wird die Person erfahren, wenn die Sanktion erfolgt. Dazu zu prognostizieren wäre wie „Kaffeesatzleserei“.
M.E. wäre ein Strafbefehl angemessen - die zu leistende Geldbuße sollte den Täter durchaus noch eine Zeit an sein falsches Verhalten erinnern.

Dachsgruß

?Was soll man da sagen? Ist die Person überhaupt zurechnungsfähig? Betrug bleibt Betrug.
Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Absätze 2 bis 7 regeln die Strafbarkeit des Versuchs, besonders schwere Fälle, Bandenbetrug, die Anordnung von Führungsaufsicht sowie entsprechend anwendbare Normen.
Dass der Schaden beglichen wurde, ändert nichts am Tatbestand.
Die Höhe des Strafmaßes wird vom Richter festgesetzt, der alle Punkte (finanzielle Notlage, ggf. auch geistig-seelische Verfassung)gegeneinander abwägt.
Es kann daher eine geringe Geldstrafe zwischen 25 - 50 Euro in Frage kommen.
Davon abgesehen besteht auch die Möglichkeit Gerichtskostenhilfe zu erhalten, da die „Tat“ ja nicht unbedingt in dieser Form geplant war. Hier besteht eine kostenlose Hilfe / Beratung beim jeweiligen Amtsgericht/und vom Anwalt.

Tag.

Der Einschätzung, die Einstellung käme mit großer Wahrscheinlichkeit raus, schließe ich mich an.

Es ist (das ist nicht genug hervorgehoben worden) mit einer Geldauflage von ca. (geschätzt, vielleich lehne ich mich weit aus dem Fenster) 1250,00 € - und nach Antrag auf Raten in NUR 3-4 RATEN zu rechnen. Strafverfolgungsexekutive und Justiz sind etwa seit 2007 bei geringen Vermögensdelikten nicht mehr ganz so tolerant wie in der Vergangenheit,… finde ich auch gut so. Gruß urheberreste

Danke (natürlich auch an die anderen). Ich möchte aber nochmal rückfragen: 1250 Euro? Frage eins: Worher kommt dieser - wirklich exakte - Wert? Gibt es da Tabellen? Vergleichen wir ihn mal mit einer theoretischen Verurteilung: Das wären, gemessen am Vermögen von P, ja über 62 TS zu je 20 Euro (600/30=20). Die meisten anderen Antworten deuten darauf, dass das viel zu hoch gegriffen ist. So gesehen wäre es für P ja dann sogar GÜNSTIGER, verurteilt zu werden, das lässt sich leicht nachrechnen - ist das nicht absurd (nicht persönlich gemeint)? Frage zwei allerdings: Woher kennt das Gericht die Vermögenshöhe? Die Ursprungsfrage war da wohl etwas ungenau (sorry): die 600 Euro pro Monat sind kein klassisches Einkommen, sondern elterlicher Unterhalt (P ist Student). Nach so etwas wurde seitens Polizei/StaA nie gefragt. Auf welcher Basis erfolgt also die Einschätzung? Gibt es da Tabellen?
LG

N’Abend.

1250 Euro? Frage eins: Worher kommt dieser -
wirklich exakte - Wert?

Exakt? 1250,- ist eine runde Zahl; 2500 ist ein Viertel von 10000. Es ist also eine „Staffel“=2,5: 0,25, 0,5, 0,75, 1, 1,25 1,5…

Vergleichen wir
ihn mal mit einer theoretischen Verurteilung: Das wären,
gemessen am Vermögen von P, ja über 62 TS zu je 20 Euro
(600/30=20). Die meisten anderen Antworten deuten darauf, dass
das viel zu hoch gegriffen ist.

Der Wert ist 50,- €, richtig? 62,5 Tagessätze, na ja, 1,24xxx Tagessätze pro €. Ist nicht so sehr viel. Ist der Diebstahlswert bei einem Diebstahl nur 2,-, dann wird man natürlich nicht 1,24xxx TS/€ machen. Aber bei 50,- €?

Woher kennt das Gericht die
Vermögenshöhe?

Die lassen sich Belege geben oder „vertrauen“ auf die Einschätzung der Polizei. Bei Einstellung natürlich nicht das Gericht sondern der StA. Der stellt das Verfahren ein.

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Vielen Dank für die Antwort, aus der ich aber leider nach wie vor nur halb schlau werde. Das Argument, Gerichte würden je nach Schadenshöhe eine gestaffelte Menge an Tagessätzen pro Euro vergeben, höre ich gerade zum ersten Mal. Wenn das so sein sollte - wie sicher genau weißt du das, wäre also meine Frage - dann erscheint der Wert 1250 der Größenordnung nach realistisch. Bislang hieß es aber immer, die Strafe orientiere sich der Größenordnung nach am Schadenswert, evtl. Schuldeingeständnis bzw. erfolgtem Ausgleich (beides hier gegeben) und den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Angeklagten. Gerade in Bezug auf Letzteres wäre dieser Wert ja total überzogen: Selbst bei vier Raten wären das mehr als 300 Euro pro Monat - und damit über 50% des Einkommens!

N’Abend.

die Strafe orientiere
sich der Größenordnung nach am Schadenswert, evtl.
Schuldeingeständnis bzw. erfolgtem Ausgleich (beides hier
gegeben) und den wirtschaftlichen Möglichkeiten des
Angeklagten.

Ja, das ist richtig. Die Strafe - die Strafhöhe, Tagessatzzahl also. Das Strafmaß. Diese Zahl (TS-Zahl wie gesagt) richtet sich nach der Schuld.

Die gemessene - also in Zahlen übersetzte Schuld soll sich selber also als Spiegelbild, als das Strafmaß, im Spiegel betrachten können und das Straßmaß=TS-Zahl.

Kurze Erläuterung in Beispielen:

a) Bsp. nicht Vorbestrafter, Frührentner wegen Krankheit od. chronischer Erkrankung… ;

bloß ein paar Jahre vorm Regelrenteneintrittsalter - mit einer Rente in Höhe von 3000 € -

er stiehlt nun 150 €, im Regelfall ist/sind es (eine) Sache, die diesen Wert (150 €) hat. Geldstrafe: die Tagessatzhöhe - beim Einkommen=3000 € - ist also 100 € (=„durch dreißig“). Nun zur Höhe der Strafe: die Tagessatz-Zahl ist wohl übern Daumen 55-130. Es hängt halt von der Beurteilung der Frage ab: „War das Delikt ein Notfall: … der Diebstahl - hat er vielleicht mit der chronischen Geschichte etwas zu tun (Beispiel kurz vor Monatsende und Arznei sehr wichtig, Ware i. W. von 150 € darum vertickt)?“. 55 TS. Oder es hat damit nichts zu tun und der Delikient hat ausprobieren wollen, ob er erwischt wird. Dann ist es nicht so einfach. Das kann auf vielerlei Weise interpretiert werden. Etwa 90-120 TS.

Beim ‚b)-Bsp.‘ mit dem 50 €-Warenkreditbetrug ist es ja so: der Besteller gibt dem Geschädigten ja keinerlei Auskunft über die Notwendigkeit des Einkaufs. Und die Möglichkeit des Kaufs auf Rechnung zeugt von Vertrauen. Fies, das zu mißbrauchen. Beim obigen Beispiel führten 150 € zu 55 TS. Aber bei dieser Fiesheit würde ich schon 100 € von diesem 150 €-Grenzwert als Grenze zwischen noch vertretbar und an der Grenze zur Kriminalität abziehen. So sind wir bei den 50 € Deines Beispiels oder Freundes.

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Alles klar, danke! Dann sehe ich die Sache als besprochen an - schönen Sonntagabend noch!