Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben ein gravierendes Problem.Ich bin Mutter von drei Kindern.Ein leibliches Kind ist von meinem jetzigen Lebensgefährten.
Vor einigen Monaten hatte er nach einem Alkoholabsturz die Kontrolle verloren und es gab zu Hause öfter Streit.Auch die Polizei war öfter da.
Eine Anzeige hatte ich erstattet wegen Körperverletzung,aber das war eher eine harmlose Schubserei.Es ging darum das er wieder einmal Geld haben wollte und daraus die Situation eskalierte.

Als ich ihn rausgeschmissen habe,hat er seine Fehler schnell eingesehen,hat einen Entzug gemachr und befindet sich immer noch in ambulanter Behandlung.

Nun habe ich eine Ladung bekommen,allerdings nicht auf Körperverletzung sondern es wurde geändert in räuberische Erpressung.Ich hatte mich einen Tag später mit zwei Polizistinnen unterhalten,was und wieso denn am Vortag passiert war.Können die im nachhinein die Anzeige einfach ändern?Ausserdem ging es ja um unser Geld…er hat doch nicht geraubt.

Na wie auch immer.leider ist er kein unbescholtenes Blatt und hat noch Führungsaufsicht.Wir haben natürlich eine Riesenangst das man ihn gleich wieder wegsperrt.Wie es aussieht ist meine Aussage wohl entscheidend,in der Ladung stand das ohne meine Aussage keine Entscheidung getroffen werden könne.
Was mach ich denn nun?Wir sind verlobt und ich könnte die Aussage verweigern,aber wäre genau das der Fehler?

Sollte ich lieber aussagen um ihn zu entlasten(natürlich die Wahrheit).
Ich habe Angst ihn zu verlieren und mit den Kindern allein dazustehen,seitdem er nicht mehr trinkt ist er wieder ein liebevoller Mann und Vater.Das schlechte Gewissen etwas falsches sagen zu können macht mich verrückt.

Können Sie mir einen Rat geben?Worauf könnte die jeweilige Entscheidung hinauslaufen,zum guten…zum schlechten?

Vielen Dank im voraus!!!

Hallo,
der Vorwurf ist schon zutreffend, denn die Körperverletzung wurde begangen, um an das Geld zu kommen. Frage ist, wem das Geld gehörte. Gehörte es dem Beschuldigten allein, wäre es lediglich eine Körperverletzung und Nötigung.
Entscheidend ist, ob Sie aussagen wollen. Wenn sie wirklich verlobt sind - ehrlich gemeintes Eheversprechen! - haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Wenn Sie hiervon Gebrauch machen, erscheint es - nach Ihrer Schilderung - eher unwahrscheinlich, dass man ihrem Mann die Tat wird nachweisen können.
Sie sollte sich jedoch auch überlegen, ob Sie nicht vielleicht wirklich einen Schlussstrich ziehen und aussagen. Es sind mir von Berufs wegen viele Fälle bekannt, in denen die geschlagene Frau immer wieder den Versprechungen geglaubt hat, die dann - auch wegen der Suchterkrankung des schlagenden Mannes - nicht eingehalten wurden - eingehalten werden konnten. Bei solchen Exessen kann es dann auch schon zu Todesfällen kommen. - Wie Sie sich aber letztlich verhalten, können nur Sie selbst entscheiden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen
Gruß
Michael

Zunächst folgendes: Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln immer einen bestimmten Sachverhalt, hier eben Ihre Anzeige. Wie dieser Sachverhalt rechtlich einzuordnen ist, also als Körperverletzung oder räuberische Erpressung, spielt dabei keine Rolle. Jedoch gilt bei Körperverletzung, dass eine Strafverfolgung nur auf Antrag des Verletzten, also durch Ihren Antrag, erfolgen kann, sofern die Staatsanwaltschaft nicht das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Da Ihr Freund schon vorbestraft ist, wird die StA dieses besondere öffentliche Interesse jedenfalls bejahen können, sodass Sie gegen die Ermittlungen an sich gar nichts unternehmen können - diese sind rechtens.

Nun zu einer möglichen Zeugenaussage durch Sie:
Sollten Sie eine Ladung der Polizei erhalten haben, so können Sie diese rein rechtlich ignorieren. Niemand ist rechtlich verpflichtet vor der Polizei zu erscheinen. Allerdings empfehle ich die Ladung wahr zu nehmen, da bei Nicht-Erscheinen im Normalfall nochmals durch die Staatsanwaltschaft geladen wird. Und auf Ladung der StA MUSS man erscheinen, andernfalls kann man zwangsweise vorgeführt werden.

Nun zu der genauen Tat:
unter einer räuberischen Erpressung versteht man die Nötigung eines Menschen mit Gewalt oder mittels Androhung, um diesen zu einer Vermögensverfügung zu bewegen (also um Geld gegeben zu bekommen). Sollte ihr Freund also unter Alkoholeinfluss sie bedroht haben / angefasst haben, damit Sie ihm Geld geben, so ist dies rechtlich als räuberische Erpressung zu werten, wenn ihr Mann keinen Rechtsanspruch auf das Geld hatte. Sollte es also so gewesen sein, dass das Geld, das er haben wollte sein eigenes war, welches Sie nur verwahrten, so scheidet eine räuberische Erpressung aus. Übrig bleibt aber in jedem Fall eine Strafbarkeit wegen Nötigung.

Nun dazu, ob Sie aussagen sollen:
Sollten Sie wirklich verlobt sein, so müssen Sie nicht aussagen. Seltsamerweise sind die Leute immer gerade dann verlobt, wenn der Partner Schwierigkeiten mit dem Gesetz bekommt. Aus diesem Grund reicht es den Gerichten nicht aus, einfach zu sagen man sei verlobt. Diese fragen explizit etwa nach dem Heiratsantrag, der Situation bei der man sich verlobt hat etc. Sollten Sie wirklich verlobt sein, so müssen Sie nichts sagen. Selbstverständlich können Sie dennoch aussagen, sind Sie nicht verlobt, so müssen Sie sogar aussagen.
Ob Sie im konkreten Fall aussagen sollten kann ich so jedoch nicht beurteilen. Ich weiß schließlicht nicht, was Sie den Polizistinnen genau erzählten etc. Diese Aussage kann selbstverständlich nach wie vor verwertet werden. Hat man ein Schweigerecht, so fährt man gut damit nichts zu sagen, außer man kann entlastendes aussagen. Ob das bei Ihnen so ist, kann ich leider nicht beurteilen.
Auch, ob Ihr Freund wieder „weggesperrt“ wird kann ich nicht beurteilen ohne die genauen Verfahrensdaten ihres Freundes gesehen zu haben.

Ich hoffe, dass ich dennoch etwas helfen konnte.
Viele Grüße!

Hallo Zwillingmami!

Im Endeffekt habe Sie zwei Lösungsmöglichkeiten:

  1. Sie machen als Verlobte von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Dieses Recht haben Sie aber nur, wenn Sie auch tatsächlich verlobt sind, sich also ein Eheversprechen gegeben haben! Es geht nicht, dass man sich mal schnell für die Gerichtsverhandlung verlobt, um nicht aussagen zu müssen, und hinterher ist wieder alles hinfällig! Also, das ist Möglichkeit Nr. 1.

  2. Sie sagen aus. Dann heißt es aber die Wahrheit zu sagen. Nicht FÜR oder GEGEN jemanden, sondern einfach die Wahrheit. Es ist natürlich nicht so, dass Sie vor dem Richter stehen und die Ereignisse schildern, sondern es werden auch Fragen gestellt, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Da kann man nicht sagen, ich gebe nur die Umstände an, die dem Angeklagten nützen - das andere lasse ich weg. Sondern, wie gesagt, alle Fragen sind nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Also: Wenn Sie meinen, ihre wahrheitsgemäßen Angaben könnten ihn mehr entlasten, würde ich aussagen. Im anderen Fall würde ich mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Zu Ihrer Frage nach der „Änderung der Körperverletzung“: Wenn jemand eine Anzeige erstattet, dann zeigt er nicht wegen einer bestimmten Straftat an, sondern bringt ein bestimmtes Ereignis zur Anzeige. Herauszufinden, welche Tatbestände verwirklicht, also welche Straftaten damit begangen wurden, ist dann Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Je nachdem, was konkret in Frage kommt, wird letztlich „in die Anzeige geschrieben“.

Beispiel: Ihr Auto wird angefahren, der Verursacher ist weg. Sie wollen Anzeige wegen Sachbeschädigung machen. Tatsächlich liegt eine Unfallflucht vor und somit MUSS die Polizei die Unfallflucht anzeigen.

Auch wenn Sie sagen, das wäre Ihr Geld gewesen, gehe ich davon aus, dass der Tatbestand der räuberischen Erpressung vorliegt oder zumindest ein Anfangsverdacht besteht. Ob die Anschuldigung vor Gericht Stand hält wird sich herausstellen. Dafür ist das Gericht ja da.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Liebe Fragestellerin,

ich bin Privatermittler und darf Ihnen keine Rechtsberatung anbieten oder geben.

Als Mensch und aus meinen Erfahrungen als Ermittler kann ich jedoch Folgendes angeben:

Rein strafrechtlich war es eine räuberische Erpressung, ggf. in Tateinheit mit der Körperverletzung. Da die Erpressung jedoch gewichtiger ist, wird nur diese Tat aufgeführt.

Räuberische Erpressung deshalb, weil unter Androhung oder Durchführung von Gewalt versucht wurde, Barmittel zu erhalten.

Vor Gericht können Sie dies ja alles richtig stellen, bzw. erklären oder relativieren.

Wie ich die Zeilen lese, hat Ihr Mann ja sonst keine Gewalttätigkeiten gegen Sie ausgeübt, außer betrunken geschubst!?

Mir ist es ein Rätsel, weshalb man dann gleich zum letzten Mittel der Polizei greift.

Ruft man dann die Polizei, muß man mit den Konsequenzen vorher rechnen, oder diese über sich ergehen lassen.

Nach meiner Meinung sollten auf dem Rücken der Behörden, keine Probleme im Partnerschaftsbereich ausgetragen werden, soweit keine Straftaten oder sonstige unerlaubte Handlungen geschehen.

…wie gesagt, meine persönliche Meinung.

Grüße

Leider kann ich erst heute antworten und möchte Dir den kleinen Rat geben, bei Deiner Aussage wahrheitsgemäß den Vorgang zu schildern und die Anzeige zurück zu ziehen.
Der Vorwurf „Körperverletzung“ kann von dem Betroffenen, also Dir zurückgenommen werden. Der Vorwurf „räuberische Erpressung“ ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt.
Wenn Dein Partner Führungsaufsicht hat, hat er einen Bewährungshelfer. Du solltest auch mit ihm Kontakt aufnehmen und den Vorgang schildern.
Alles Gute!
Solltest Du weiteren Rat benötigen, schreibe mich bitte direkt an, der Link von wer-weiss-was fuktioniert bei mir nicht immer ([email protected]).
Herzliche Grüße - Ernst aus Bremen

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben ein gravierendes Problem.Ich bin Mutter von drei
Kindern.Ein leibliches Kind ist von meinem jetzigen
Lebensgefährten.
Vor einigen Monaten hatte er nach einem Alkoholabsturz die
Kontrolle verloren und es gab zu Hause öfter Streit.Auch die
Polizei war öfter da.
Eine Anzeige hatte ich erstattet wegen Körperverletzung,aber
das war eher eine harmlose Schubserei.Es ging darum das er
wieder einmal Geld haben wollte und daraus die Situation
eskalierte.

Als ich ihn rausgeschmissen habe,hat er seine Fehler schnell
eingesehen,hat einen Entzug gemachr und befindet sich immer
noch in ambulanter Behandlung.

Nun habe ich eine Ladung bekommen,allerdings nicht auf
Körperverletzung sondern es wurde geändert in räuberische
Erpressung.Ich hatte mich einen Tag später mit zwei
Polizistinnen unterhalten,was und wieso denn am Vortag
passiert war.Können die im nachhinein die Anzeige einfach
ändern?

Die Polizei kann auf grund des Sachverhaltes jederzeit den Tatbestand ändern wenn es nahe liegt das ein schwäreres Verbrechen vorliegt, das ist hier warscheinlich der Fall. Den eine KV (Körperverletzung) wäre ein Strafantragsdelikt und könnte nur mit der zustimmung des Geschädigten Verfolgt werden. Dagegen ist bei einem Raub/ räuberische Erpressung kein Strafantragsdelikt mehr sondern ist prinzipel von Amtswegen zu verfolgen und damit ist das öffentliche Interesse gegeben wonach der Staatsanwalt eine Verfolgung unbedingt herbeiführen muss.

Ausserdem ging es ja um unser Geld…er hat doch nicht

geraubt.

Na wie auch immer.leider ist er kein unbescholtenes Blatt und
hat noch Führungsaufsicht.Wir haben natürlich eine Riesenangst
das man ihn gleich wieder wegsperrt.Wie es aussieht ist meine

Das ist sehr warscheinlich das Ihr verlobter in U-Haft kommt da diese ein schweres Verbrechen begangen hat " nach meinung der Staatsanwaltschaft / Polizei
Hier wird warscheinlich gefahrenabwehrend reagiert und Ihr verlobter wird zum Schutze Ihrer Person und Ihren Kindern zur Verhinderung von Verschleierung einer Straftat festgenommen!

Aussage wohl entscheidend,in der Ladung stand das ohne meine

Das ist ein standdarttest!

Aussage keine Entscheidung getroffen werden könne.
Was mach ich denn nun?Wir sind verlobt und ich könnte die
Aussage verweigern,aber wäre genau das der Fehler?

Sollte ich lieber aussagen um ihn zu entlasten(natürlich die
Wahrheit).
Ich habe Angst ihn zu verlieren und mit den Kindern allein
dazustehen,seitdem er nicht mehr trinkt ist er wieder ein
liebevoller Mann und Vater.Das schlechte Gewissen etwas
falsches sagen zu können macht mich verrückt.

Können Sie mir einen Rat geben?Worauf könnte die jeweilige
Entscheidung hinauslaufen,zum guten…zum schlechten?

Sie müssen für sich selbst festlegen was für Sie wichtig ist selbstverständlich können Sie die Aussage verweigern. Das steht Ihnen gemäß 55 StPO zu!

Ob dies sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen da mir hierzu das hintergrundwissen fehlt und ich nicht weis was bei Ihrer ersten polizeilichen Aussage am Tattag geschehen ist. Hierbei ist auch immer zu beachten was sie gesagt haben und wie schwer sie Ihren verlobten belastet haben. Die Polizei hat nicht um sonst die KV in eine rrE umgewandelt. Sie werden also Ihren verlobten so strak belastet haben das hier ein massiv delikt entstanden ist. Das beste ist aus meiner Sicht die Aussage bei der Polizei wahrheitsgemäß

MFG

Tut mir leid, ich war im Urlaub und habe die Anfrage übersehen.