Hallo! Ich habe ein Problem!
Ich bin hörgeschädigt. Gestern abend bekomme ich Brief von Polizei. Im Brief steht nur Telefonnummer weil ich kann nicht wegen Gehörlosigkeit telefonieren. Und Faxnummer von Polizei fehlt, ich brauche Kommunikation was ich fragen will.
Im Brief steht
Sehr geehrter Herr XXXX,
in der Ermittlungssache wegen Nachstellung in xxxxxxx
ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
Sie werden daher gebeten, am Donnerstag, xx.10.2007 um x.xx Uhr bei der oben genannten Dienststelle Zimmer vorzusprechen.
Und im Hinweis für Beschuldigte und Betroffene steht auch drauf:
Die Vernehmung bzw. Anhörung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung nehmen, die gegen Sie vorliegende Verdachtsgründe aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
Was muss ich machen? Wie verhalten? Soll ich zur Polizei Beweise zeigen? Muss ich Rechtsanwalt besorgen, obwohl ich Hartz-4 lebe? Und ich habe auch keine Rechtschutzversicherung. Und gibt es Schlichtung bei Vorladung?
Vielen Dank für Ihr Antwort!