Vorladung

Hallo! Ich habe ein Problem!
Ich bin hörgeschädigt. Gestern abend bekomme ich Brief von Polizei. Im Brief steht nur Telefonnummer weil ich kann nicht wegen Gehörlosigkeit telefonieren. Und Faxnummer von Polizei fehlt, ich brauche Kommunikation was ich fragen will.

Im Brief steht

Sehr geehrter Herr XXXX,
in der Ermittlungssache wegen Nachstellung in xxxxxxx
ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
Sie werden daher gebeten, am Donnerstag, xx.10.2007 um x.xx Uhr bei der oben genannten Dienststelle Zimmer vorzusprechen.

Und im Hinweis für Beschuldigte und Betroffene steht auch drauf:

Die Vernehmung bzw. Anhörung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung nehmen, die gegen Sie vorliegende Verdachtsgründe aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.

Was muss ich machen? Wie verhalten? Soll ich zur Polizei Beweise zeigen? Muss ich Rechtsanwalt besorgen, obwohl ich Hartz-4 lebe? Und ich habe auch keine Rechtschutzversicherung. Und gibt es Schlichtung bei Vorladung?

Vielen Dank für Ihr Antwort!

Hallo,

Da Du beschuldigt wirst und kein Zeuge bist, würde ich Dir raten einen
Anwalt zu suchen.

Was willst Du denn der Polizei fragen? Wenn Telefon auf Grund Deines
Hörschadens nicht geht, Du hast doch die Polizeidienststelle und
Internetzugang - dann ruf doch die Seite auf, dort wird schon ein
Kontakt angegeben sein - Fax oder Email.

Viele Grüße

Hallo,

kann denn nicht irgendeine andere Person bei der Polizei anrufen und um die Faxnummer bitten? Mehr ist es doch wohl als erster Schritt nicht.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo, danke für Ihre Antwort!

Ich habe keine Erfahrung über Anwalt. Wenn ich Anwalt gehe, was muss ich genau tun? Wie viel kostet Anwalt so, obwohl ich kein Rechtschutzversicherung habe? Besser vorher abschliessen oder wie?
Ich möchte Polizei wegen Gebärdensprachdolmetscher fragen.

Leider geht nicht wegen Telefon weil meine Familie auch gehörlos ist.

Viele Grüße

Hi,

kein Rechtschutzversicherung habe? Besser vorher abschliessen
oder wie?

bei meiner Rechtsschutzversicherung heisst es, dass sie nur kosten übernimmt, wenn im Bedarfsfall der Versicherungsschutz schon mindestens 3 Monate bestand.
Und das wird bei anderen auch nciht anders sein.

Gruß

Michl

Hallo,

was noch wichtig ist: Du musst da nicht hin. Du bist lediglich verpflichtet, Deine Personalien anzugeben, aber das würde auch schriftlich gehen.

Ansonsten darfst Du als Beschuldigter immer schweigen - vor der Polizei und auch vor Gericht. Niemand zwingt Dich dazu, etwas zu sagen, was auch gegen Dich verwendet werden kann.

Ob das ratsam ist oder nicht, hängt natürlich auch davon ab, was an dem Vorwurf „dran“ ist. Tendenziell würde ich aber bei der Polizei generell nichts aussagen. Auch wenn Du ihre Fragen zunächst für harmlos hältst, sie werden protokolliert und führen die Polizei ggf. zu Erkenntnissen, wo man weitere Informationen oder Zeugen herbekommen könnte.

Auch mein Rat: Geh zum Anwalt, frag dort vorher, was eine Erstberatung kostet. Das geht auch schon online. Eine Rechtschutzversicherung greift nicht, sie muss vorher abgeschlossen worden sein.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo D2007,

Und im Hinweis für Beschuldigte und Betroffene steht auch
drauf:

Die Vernehmung bzw. Anhörung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu
den Vorwürfen Stellung nehmen, die gegen Sie vorliegende
Verdachtsgründe aufzuklären und die zu Ihren Gunsten
sprechenden Tatsachen geltend zu machen.

Was muss ich machen? Wie verhalten? Soll ich zur Polizei
Beweise zeigen? Muss ich Rechtsanwalt besorgen, obwohl ich
Hartz-4 lebe? Und ich habe auch keine Rechtschutzversicherung.
Und gibt es Schlichtung bei Vorladung?

wenn Du von ALG II lebst, kannst Du beim zuständigen Amtsgericht Rechtsbeihilfe beantragen. Einfach mit dem Bescheid über das Einkommen zum zuständigen Gericht gehen, die helfen Dir dann schon weiter. Dann erhältst Du einen Beratungsschein, mit dem Du für 10 Euro eine Rechtsberatung erhältst. Falls mehr als nur eine Beratung notwendig ist, wird der Anwalt Dir (hoffentlich) auch weiterhelfen, um weitere evtl. notwendige Hilfen zu beantragen.

Gruß, Karin

Hallo,

um mal abschließend was zum Thema Rechtschutzversicherung zu sagen: Selbst wenn Du schon mindestens drei Monate vor dem fraglichen auslösenden Ereignis eine gehabt hättest, würde sie hier nicht zahlen, weil im Strafrecht regelmäßig nur Dinge versichert sind, die man fahrlässig begangen hat. Eine Nachstellung ist aber nun mal nichts fahrlässiges, und daher würde die Versicherung hier ohnehin abwinken.

Ansonsten reicht es die Personalien schriftlich mitzuteilen. Ohne Anwalt, der zuvor Akteneinsicht genommen hat, sollte man nie - zumal ohne Not - Aussagen machen. Sich selbst belasten muss man nicht, darf sogar lügen und aussagen muss man nur vor dem Richter, der einen hierzu ggf. auch per Polizei abholen lässt.

BTW: Dein Problem ist nicht der Hörschaden, sondern der strafrechtliche Vorwurf! Das mag jetzt etwas böse klingen, trifft aber den Kern. Du machst Dir hier wg. „technischer“ Details Sorgen, die vollkommene Nebensache sind. Wenn Du aussagen willst, wird man hierzu Wege finden. Die Polizei und die Gerichte wissen mit solchen Situationen umzugehen. Das ist also nicht dein Problem. Dein Problem ist ob und wenn ja wieweit etwas an dem strafrechtlichen Vorwurf dran ist, und inwieweit dieser beweisbar ist, und was man zu deiner Entlastung vortragen kann. Hierüber solltest Du dir im Gespräch mit einem netten Anwaltskollegen Gedanken machen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

wenn ein laufendes Verfahren bereits da ist, dann greift die
Rechtscchutzversicherung nicht mehr.
Nochmal: Frag mal im Arbeitsamt nach - sie können Dir darüber
Auskunft geben, ob sie die Kosten übernehmen oder ob es andere
Fördermöglichkeiten gibt. Vielleicht lohnt es sich auch darüber
nachzudenken, ob Du schuldig bist oder nicht. Wenn nicht, lohnt es
sich auf jeden Fall einen Anwalt zu nehmen, damit Du nicht wegen
einer falschen Formuliereung oder wegen eines Formfehlers nicht zu
Deinem Recht kommst. Wenn Du von der Schuld freigesprochen wirst,
übernimmt die Gegenseite die Anwalts- und Gerichstkosten.

Der Anwalt wird von Dir sämtliche Unterlagen zu dem Fall haben wollen
und Dich bitten Stellung zu nehmen. Danach wird er Dir sagen was zu
tun ist und wie er den Fall einschätzt.

Viele Grüße

Hallo!

Vielen Dank für alle Antworten!

Ich sehe, es ist kompliziert. Versuche kann ich. Die Zeit ist schon knapp.
Und eine Frage: Was ist mit Beweise? Ich habe echte Beweise zu Hause und kann nachweisen. Was meint ihr, soll ich Beweise Polizei zeigen?

Vielen Dank noch mal für Antwort

Gruss Daniel

Hallo Daniel,

mein Rat: nein! Zeig der Polizei nicht Deine Beweise. Ob diese Beweise
wirklich juristisch als Beweise gelten kannst Du womöglich nicht
beurteilen. Zeig sie deinem Anwalt und er wird dir dann sagen, ob sie
was bringen und ob sie vor Gericht verwendet werden sollten.

Viele Grüße