Wann kriegt man einen Eintrag ins Führungszeugnis?

Hallo, ich bin’s nochmal!
Nun hat die Kripo gesagt, dass er es nicht gewesen ist…mein Cousain hat nun zu uns gesagt, wir hätten sein Leben versaut, weil er nun negatives im Führungszeugnis stehen hat…ist das so? wird man, nur weil man von einem Speichelprobe und so abgenommen hat, gleich einen Eintrag bekommen?
Müssen nicht konkrete Tatsachen vorliegen oder reicht wirklich ein Verdacht aus um so etwas in dem Führungszeugnis festzuhalten?

liebe Grüße
Lina

Hallo du!

Das ist eine echt tolle Tour um euch ein noch schlechteres Gewissen zu machen wie ihr haben müsst.

Ohne Verurteilung kein Eintrag ins Führungszeugnis.
Und selbst dann wird nicht alles eingetragen.

Zu deiner Info:

http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzr5.html

Gruß Ivo

Hallo,

vollkommener Blödsinn. Nicht die Polizei entscheidet, ob jemand schuldig ist, sondern immer noch das Gericht. Ergo: Wo keine Verhandlung mit Verurteilung kann schon mal gar keine eintragungsrelevante Strafe bei rauskommen. D.h. Du kannst täglich bei der Polizei angeschwärzt werden, es wird so lange nichts im BZR landen, bis es keine Verurteilung gibt.

Und weil man niemand wegen lässlicher kleiner Sünden das „Führungszeugnis“ versauen will, gilt zudem der Grundsatz, dass alles bis 90 Tage Geldstrafe ausgeurteilt wird, ebenfalls nicht im Register landet. D.h. selbst wenn jemand mal wegen einer Kleinigkeit vor Gericht landet und verurteilt wird (z.B. kleinerer Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, …) und bis maximal 90 Tagessätze bekommt, kann er immer noch ein blütenreines Führungszeugnis vorweisen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und weil man niemand wegen lässlicher kleiner Sünden das
„Führungszeugnis“ versauen will, gilt zudem der Grundsatz,
dass alles bis 90 Tage Geldstrafe ausgeurteilt wird, ebenfalls
nicht im Register landet.
D.h. selbst wenn jemand mal wegen
einer Kleinigkeit vor Gericht landet und verurteilt wird (z.B.
kleinerer Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, …) und bis
maximal 90 Tagessätze bekommt, kann er immer noch ein
blütenreines Führungszeugnis vorweisen.

Was allerdings nicht immer stimmt.

Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich nicht um eine Verurteilung nach den §§ 174 -180 oder 182 des Strafgesetzbuchs handelt und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (BRZG § 32 Abs. 2 Nr. 5a)
Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (BRZG § 34 Abs. 1 Nr. 1a).

Gruß Ivo

1 Like

Führungszeugnis und andere Akten?
Hallo!

Ich meine, von einem befreundetem Gutachter gehört zu haben, dass „jeder Mist“ gespeichert wird - zwar nicht innerhalb des normalen Führungszeugnisses, aber für Behörden doch u.U. sichtbar.

Also z.B. ob jemand als hilflose Person bei übermäßigem Alkoholkonsum irgendwann einmal angetroffen worden ist etc.

Dies kann dann später - falls es relevant sein könnte - zu entsprechenden Entscheidungen mit herangezogen werden.

Ist da was dran?

Lieben Gruß
Patrick

Ja, offensichtlich. Ein Bekannter von mir hatte zu vergangenen Zeiten eine Jugendsünde begangen, die darin bestand, sein Moped mit 1,3 Promille im Blut im Straßenverkehr zu führen. Die Rechtsfolgen dürften bekannt sein.

Als es im letzten Jahr zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Verhängung oder Nichtverhängung eines Fahrverbotes wegen zu schnellen fahrens kommen sollte, kam das Ereignis von 1995 auf einmal wieder zur Sprache.

Alle Angaben vorbehaltlich der Glaubwürdigkeit der Aussage meines Bekannten, den ich in dieser Hinsicht noch nicht einzuschätzen vermag.

Grüßle

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]