Wohnung heilig?

Tach zusammen!

Wenn ich mir vorstellte, eine Freundin (Lebensgefährtin) zu haben, bei der ich - so oft, wie wir beide das wollten - zu Gast bin und auch übernachte, ab wann müsste ich dann meine Anschrift ändern? Oder ab wann könnte dann die Kripo, weil meine - fiktive - Mutter dummerweise die Telefonnummer ausgeplaudert hätte, einen Durchsuchungsbeschluss gegen mich (in meiner tatsächlich existierenden Wohnung) in der Wohnung der Freundin ausführen? Es geht um eine angebliche Pflichtverletzung wegen - sachlich falsch!!! - nicht gezahlten Unterhalts. Die Freundin springt im Dreieck. Was könnte ich tun, dass mein neuer Lebensinhalt verschont bleibt von solch polizeilichen Aktionen?

Gruß und danke!

Bernie

Hi Bernie,
zur Polizei gehen und nachweisen, dass du deiner Unterhaltsverpflichtung immer brav nachgekommen bist? Wenn du nachweisen kannst dass du zu unrecht verdächtigt wirst wird sich die Polizei kaum die Mühe einer Durchsuchung machen.
grüsse
dragonkidd

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Hallo,

das ist gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich ist „Deine“ Wohnung diejenige, in der Du angemeldet bist. Hierfür gilt § 105 StPO und sagt, dass dort durchsucht werden kann, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweisen führen kann.

Bei anderen kann wegen Strafverdachts gegen Dich gem. § 103 StPO nur dann eine Wohnungsdurchsuchung stattfinden, wenn TATSACHEN vorliegen, die den Schluss zulassen, dass dort „Spuren einer Straftat“ verfolgt werden können.

Beides bedarf gem. § 105 StPO einer richterlichen Anordnung oder - bei Gefahr im Verzug - einer solchen der StA.

Was das im konkreten Fall bedeutet und ob die Sachlage gegeben ist, kann man natürlich nicht sagen.
Gruß
Dea

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nicht ganz richtig

Grundsätzlich ist „Deine“ Wohnung diejenige, in der Du
angemeldet bist. Hierfür gilt § 105 StPO und sagt, dass dort
durchsucht werden kann, wenn zu vermuten ist, dass die
Durchsuchung zur Auffindung von Beweisen führen kann.

Du meinst §102 StPO. Und das nicht nur zum Auffinden von Beweismitteln sondern ggf. auch als ergreifungsdurchsuchung.
Allerdings ist auch die Durchsuchung der Wohnung seiner Freundin nach 102 zulässig, wenn er dort seinen Lebensmittelpunkt hätte.

TATSACHEN vorliegen, die den Schluss zulassen, dass dort „Spuren
einer Straftat“ verfolgt werden können.

Tatsächlich steht da:

„nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände“

Beides bedarf gem. § 105 StPO einer richterlichen Anordnung

oder - bei Gefahr im Verzug - einer solchen der StA.


oder ihrer Ermittlungspersonen, sprich Polizeibeamten unter den Vorraussetzungen des 152 GVG.

Was das im konkreten Fall bedeutet und ob die Sachlage gegeben
ist, kann man natürlich nicht sagen.

Das stimmt.

ElC.

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Hallo Bernie,

Wenn ich mir vorstellte, eine Freundin (Lebensgefährtin) zu
haben, bei der ich - so oft, wie wir beide das wollten - zu
Gast bin und auch übernachte, ab wann müsste ich dann meine
Anschrift ändern?

Das regelt das Meldegesetz deines landes. Man geht i.d.R. vom gewöhnlichen Aufenthalt aus. Landsläufig denke ich kann das Vorhandensein von grösseren Mengen Wechselwäsche ein Indiz sein…
oder auch der Arbeitsplatz (der in der Steuererklärung angegene Arbeitsweg…)

Oder ab wann könnte dann die Kripo einen Durchsuchungsbeschluss gegen
mich in meiner tatsächlich existierenden Wohnung) in der Wohnung
der Freundin ausführen?

Ich denke, da muss man zwei Sachen grundsätzlich unterscheiden:

  1. gefahr im Verzug/Fluchtgefahr: Da sollte es andere Mittel und Wege geben legal in die Wohnung deiner freundin zu kommen.
  2. 08/15-hausdurchsuchung. M.W. muss das Durchsuchungsobjekt genau gekennzeichnet werden. Wenn A drin steht, geht B nicht, allerdings könnte die dauerhafte Nichtanwesenheit am gemeldeten Hauptwohnsitz als
    Flucht gewertet werden, womit man wieder bei Punkt 1. wären… Gerade in Unterhaltsstreitfällen ist die Entziehung des Kindsvaters eine wohlbekannte Masche.
  3. Wenn B im Durchsuchungsbefehl steht ist der meldestatus, die Eigentumsverhältnisse unerheblich. Stell Dir doch mal vor, wie man aufheulen würde, wenn ein Mafiagangster und sein leibwächter jeder eine Wohnung mieten würden und der Gangster in der Leibwächterwohnung kleben würde und die Polizei könnte da nicht legal rein…

Ciao maxet.

Hi,

Es geht um eine angebliche
Pflichtverletzung wegen - sachlich falsch!!! - nicht gezahlten
Unterhalts.

Wieso die Panik? Das sit doch ganz einfach nachzuweisen (oder doch nicht) ?
Gruß,
Anja

Keine Panik, liebe Anja!

und auf diesem Wege auch Dank an all die anderen, die geantwortet haben. Nur geht es mir darum, dass ich zum allerersten Mal in den zweifelhaften Genuss einer Hausdurchsuchung gekommen bin. Und das haben wohl hier die wenigsten schon erlebt. Und dass so etwas nur aufgrund einer falschen Beschuldigung eines Menschen - in diesem Falle der Kindesmutter - möglich ist, hätte ich nie geglaubt. Aber mein Glaube an die angebliche Demokratie in diesem unserem Lande schwindet ohnehin von Tag zu Tag…

Danke an alle!

Bernie

Anmerkung
Hallo,

Aber mein
Glaube an die angebliche Demokratie in diesem unserem Lande
schwindet ohnehin von Tag zu Tag…

Kannst Du mir mal verraten, was Deine persönlichen Probleme mit Demokratie zu tun haben?
Gruß
Axel

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Hallo,

Aber mein
Glaube an die angebliche Demokratie in diesem unserem Lande
schwindet ohnehin von Tag zu Tag…

Kannst Du mir mal verraten, was Deine persönlichen Probleme
mit Demokratie zu tun haben?

Man verwechsle Demokratie mit Rechtsstaat, dann passt das schon.

Ciao maxet.