Tach zusammen!
Wenn ich mir vorstellte, eine Freundin (Lebensgefährtin) zu haben, bei der ich - so oft, wie wir beide das wollten - zu Gast bin und auch übernachte, ab wann müsste ich dann meine Anschrift ändern? Oder ab wann könnte dann die Kripo, weil meine - fiktive - Mutter dummerweise die Telefonnummer ausgeplaudert hätte, einen Durchsuchungsbeschluss gegen mich (in meiner tatsächlich existierenden Wohnung) in der Wohnung der Freundin ausführen? Es geht um eine angebliche Pflichtverletzung wegen - sachlich falsch!!! - nicht gezahlten Unterhalts. Die Freundin springt im Dreieck. Was könnte ich tun, dass mein neuer Lebensinhalt verschont bleibt von solch polizeilichen Aktionen?
Gruß und danke!
Bernie