Zeugenstatus - welche Rechte?

Hallo,

in einer fiktiven Ermittlung wegen gefährlicher Körperverletzung habe sich eine Person, die die Tat gesehen hat, bei der Polizei noch vor Ort als Zeuge zur Verfügung gestellt. Nun kommt eine Vorladung (Einladung?) zur Zeugenaussage bei der Polizei, und plötzlich fragt sich die Person, ob das tatsächlich so klug war. Werden die persönlichen Daten des/der Zeugen dem mutmaßlichen Täter oder dessen Anwalt zur Verfügung gestellt? Das ängstigt nämlich den Zeugen ein wenig, immerhin kam hier ziemlich rabiate Gewalt zum Einsatz. (Mit Messer auf Ex-Freundin eingestochen).

Könnte der/die Zeuge auf Anonymität gegenüber dem Täter bestehen? Behaupten, man habe nichts gesehen, und sich damit rausstehlen will der Zeuge natürlich auch nicht…

Gibts sonst wissenswertes für Zeugen, die noch nie in die Verlegenheit kamen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen?

Ich wäre natürlich sehr dankbar für hilfreiche Hinweise von allen, die’s besser wissen, als ich.

Gruß,
Inka

Natürlich werden Name, Adresse, Geburtsdatum des >Zeugen notiert und kommen in die Akten. Und ebenso natürlich bekommt der Anwalt des Beschuldigten das zu sehen und kann es weitergeben.

In einer Gerichtsverhandlung könnte der Zeuge aufgerufen werden und müsste aussagen. Spätestens da kann er seine Identität nicht mehr verbergen.

Hallo,

unser Rechtssystem sieht vor, dass Zeugen grundsätzlich namentlich erfasst werden und daneben in der Verhandlung vor Gericht erscheinen müssen. Es gilt der Grundsatz der Mündlichkeit, d.h. trotz Protokoll bei der Polizei, wird der Zeuge regelmäßig für eine Gerichtsverhandlung geladen und muss dort zunächst seine Eindrücke schildern und wird anschließend noch befragt. Auch vor Gericht werden dann nochmals die Personalien überprüft und durch den Richter vorgelesen. D.h. nicht nur der Anwalt kann über Akteneinsicht an die Daten des Zeugen kommen, sondern der Angeklagte kann sie vor Gericht sogar selbst hören.

Anonyme Zeugenaussagen oder besser die Zusicherung von Vertraulichkeit ist nur in den seltensten Fällen möglich - hier würde eine gefährliche Körperverletzung mittels Stichwaffe eher nicht ausreichen.

In diesem fiktiven Verfahren sollte sich der Zeuge allerdings keinesfalls heraushalten. Eine gewisse Gefahr besteht vermutlich - wichtig wäre deswegen, dass Vorkommnisse (z.B. Bedrohung oder Einschüchterungen) dokumentiert und bei der Polizei oder dann vor Gericht mitgeteilt werden.

Warum sollte man sich nicht heraushalten? Das hat etwas mit der Art zu tun, wie wir alle leben wollen und sicher auch etwas mit Zivilcourage.

Bei meiner (fiktiven) Arbeit bin ich das ein oder andere Mal auf solche Bedenken gestoßen. Ich bitte dann denjenigen stets um folgendes Gedankenspiel:

Angenommen die eigene Ehefrau, der Sohn, die Tochter, ein Elternteil oder ein naher Verwandter (oder lieber Mensch im eigenen Leben) wird Opfer einer Straftat, sagen wir Körperverletzung, Raub mit vorgehaltener Waffe, Vergewaltigung usw. und es gibt Zeugen - diese halten sich aber aus der Sache raus, sie schauen lieber weg, weil sie „in nichts hineinkommen“ wollen.

Ich persönlich will in solchen Fällen nicht wegschauen, ich tue meine Pflicht, auch wenn sie mit Unannehmlichkeiten verbunden ist - natürlich habe ich Verständnis für Gefährdungen, sofern sie denn tatsächlich ernst sind. Aber auch dafür gibt es einen Dienstleister, der rund-um-die-Uhr erreichbar ist und eine einfache Telefonnummer hat!

sorry, kleiner Appell
who_knows