Friedhofszwang

Wer weiß bescheid und ist für eine Änderung der Gesetze in Deutschland.

Hi,

was willst du wissen?

Friedhofzwang allgemein? Dann z. B. mal hier schauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedhofszwang da findest du auch weitere Links.

Ansonsten, Google mal oder präzisier bitte deine Frage.

Gruss,
Julia

Hallo Ingrid, (sagt man hier so!)

Wer weiß bescheid und ist für eine Änderung der Gesetze in
Deutschland.

was wollen uns diese Worte sagen.

Willst Du eine formaljuristische Beratung?
–> Rechtsbretter

Willst Du eine Petition anleiern?
–> Verstoß gegen die AGB

Mithin:
Ein dahingerotzter Satz, der nichts aussagt und nur verärgert.

Gandalf

Hallo Gandalf,

ich wollte niemanden verärgern, aber ich finde im Moment leider keine bessere Formulierung.

Ich hatte irgendwo gehört, dass man privat eine Urne zu Hause haben darf, sofern man bestätigt, dass die Urne später auf einem Friedhof beigesetzt wird.
Konnte hierüber aber leider nichts über Google finden.

Möchte nicht gegen die AGB verstoßen.

Wünsche Dir noch einen schönen sonnigen Tag.

Mit lieben Grüßen
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Julia,

herzlichen Dank für den Tipp. Er hat mir schon ein bisschen geholfen.
Gestern viel mir leider irgendwie nicht ein, wie ich meine Frage besser formulieren könnte. War wohl zu warm. :smile:
Mir geht es ganz gezielt darum, ob es, wie ich gesagt bekam, die Möglichkeit gibt Totenasche zu Hause zu haben, wenn man als Hinterbliebener bekundet, dass man diese „irgendwann“ beisetzen wird.

Bin ich mit dem Anliegen jetzt hier falsch?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Mit lieben Grüßen
Ingrid

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Hallo Ingrid,

als Privatperson darf man die Asche NICHT bei sich zu Hause aufbewahren, egal wem man erklärt, dass man sie mal irgendwann beisetzen will.
Wer aber eine Urne durchaus aufbewahren darf ist ein Bestatter. Wenn es jetzt z.B. praktische Gründe gibt, warum eine Urne noch nicht beigesetzt werden kann (z.B. es wird gerade ein neues Urnenfeld angelegt oder eine man will eine Urnenwand abwarten), kann der Bestatter die Urne solange aufbewahren.
Wenn man unbedingt eine Urne bei sich zu Hause aufbewahren möchte ist dies mit einigen Winkelzügen und nicht unerheblichen finanziellen Aufwand wohl möglich.

Ich hoffe, das hilft Dir etwas!

Hallo Karisson,

herzlichen Dank für Deine Info. Mir hatte das ein Bestatter anders gesagt und ich suche nach einem Gesetzestext zu dieser Aussage.

Bzgl. der Winkelzüge bin ich sehr wohl auf dem Laufenden, denn ich gebe seit 6 Jahren den Menschen die Möglichkeit die Asche von Angehörigen nach Hause zu bekommen. Das ist auch nicht mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden, sondern eigentlich ist das Gegenteil der Fall. Es senkt die Kosten sehr! Je nach Friedhof sind da bis zu 2.000 € zu sparen.

Gibt es vielleicht etwas, wo man diese Gesetzestexte nachlesen kann?

Ansonsten vielen Dank nochmals für Deine Hilfe.

Liebe Grüße
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bestattungsgesetze sind Ländersache. Darum musst Du also 16 Gesetztexte durchlesen, bzw. das für Dein Bundesland zutreffende.
Gib bei Google als Suchbegriff einfach Bestattungsgesetz und dein Bundesland ein.

Hallo das Rechtsbrett wäre da besser. Denn hier geht es nicht um eine BEstattungskultur, sondern um schlichte Gesetze, die du offensichtlich mit schöner Regelmässigkeit umgehst.
http://www.neuss-erfttal.de/Politik/Bestattungsgeset…

in NRW ist nur Erd- oder Feuerbestattung zulässig und eine BEtsttung auf einem Friedhof vorgeschrieben. Alles andere ist Genehmigungspflichtig (Seebestattung, ausserhalb eines Friedhofs, Transport nach ausserhalb der Gemeinde, verlängerung oder verkürzung von Fristen für Überführung und unter die Erde bringen etc. ).

Gestern viel mir leider irgendwie nicht ein, wie ich meine
Frage besser formulieren könnte. War wohl zu warm. :smile:
Mir geht es ganz gezielt darum, ob es, wie ich gesagt bekam,
die Möglichkeit gibt Totenasche zu Hause zu haben, wenn man
als Hinterbliebener bekundet, dass man diese „irgendwann“
beisetzen wird.

Nur wenn sie eine Genehmigung des Ordungsamtes haben (jene die man braucht um den Toten zB. in einer anderen Stadt zu beerdigen oder als Seebestattung, die es mangels MEer in der Nähe von NRW auch nur andernorts gibt) und ob die sich mit „irgendwann“ zufrieden geben mag ich zu bezweifeln.

Gruß Susanne