Bestellt,Bestätigt,Bezahlt, aber keine Ware?

Hallo,

ich habe ein Problem mit einem Versandhaus.
Ich habe am 18.11,einem Sonntag, eine Bestellung für eine Winterjacke abgeben, die auch sofort bestätigt wurde. Bezahlart war Vorkasse. 2 Tage später, am Dienstag habe ich das Geld überwiesen und Donnerstag ist es dort angekommen. Habe allerdings bis Mittwoch nächster Woche keine Ware erhalten. Auch keine Email, keine Versandbestätigung sonst nichts.
Habe daraufhin bei der Kundenhotline angerufen. Man bestätigte mir den Geldeingang, wüsste aber nicht wieso die Ware nicht verschickt worden wäre. Mein Anliegen wurde dem Kundenservice weitergeleitet, der binnen 48h antworten sollte. Freitag abend immer noch nichts. Nochmals angerufen, wieder dasselbe. Man leitete wieder mein Anliegen dem Kundenservice weiter, nur eben mit dem kleinen Zusatz „Kunde ist verärgert“.
So, jetzt genau 2 Wochen später, habe ich weder irgendeine Email ausser Auftragsbestätigung bekommen, noch eine Ware. Und richtige Auskunft will man mir scheinbar auch nicht geben.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Mir liegt nicht unbedingt was an der Jacke, ich könnte auch in den nächsten Laden spazieren und mir eine andere kaufen, aber mein Geld ist ja immer noch dort.

Ich hoffe sie können mir da ein paar hilfreiche Tipps geben, da es mein erster Problemfall mit deinem Versandhändler ist.

Hallo!

Ich hoffe sie können mir da ein paar hilfreiche Tipps geben,
da es mein erster Problemfall mit deinem Versandhändler ist.

Ich würd’ mal sagen, dass Du da eine etwas überzogene Erwartungshaltung hast. Das Geld ist irgendwann am 22. Nov. dort eingegangen, Freitag (23.11.) oder vielleicht Montag (26.11.) wurde dann dieser Zahlungseingang von einem Sachbearbeiter einer Bestellung zugeordnet, dann wurde festgestellt, dass Ware gerade nicht am Lager ist, Bestellung geht am Dienstag (27.11.) raus, Ware wird am Donnerstag angeliefert (29.11.), steht aber erst Freitag (30.11.) zum Verkauf bereit, weil sie vielleicht noch die Qualitätskontrolle passieren muss, dann wurde die Ware Deiner Bestellung zugeordnet und das Paket geht auf Reisen, vielleicht schon letzten Freitag vielleicht aber erst Morgen.

Klar, wenn die Ware auf Lager ist, kanns in 3 Werktagen da sein, wenn nicht, sind aber 7 Werktage seit Zahlungseingang völlig im grünen Bereich.

Jan

Hallo!

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Sorry, die Frage sollte man auch noch beantworten. Falls es ein Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht ist, kannst Du eben einfach widerrufen.
Jan

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Mir liegt nicht unbedingt
was an der Jacke, ich könnte auch in den nächsten Laden
spazieren und mir eine andere kaufen, aber mein Geld ist ja
immer noch dort.

Hallo,
ich glaube Deine Frage ist hier gut beantwortet:
[FAQ:1164]
[FAQ:1166]

Da der Händler gewerblich ist, hast Du ein Widerrufsrecht und ein Rückgaberecht.

Wegen der Fristsetzung siehe oben.
Wenn der Händler angegeben hat, dass die Ware sofort lieferbar wäre, ergibt sich eine entsprechend kürzere Frist.

Bevor Du zu einem Anwalt gehst, rate ich, zu der Verbraucherzentrale zu gehen. Das spart Geld.

Grüße.

vielen Dank für die Antworten.

Überzogen vielleicht, aber ärgern tut mich folgendes.

2x bei der (teuren) Kundenhotline angerufen, 2x dasselbe zu hören bekommen.„Binnen 48h erhalten sie eine Antwort.“

Und jetzt sind 2 Wochen vergangen, man warb mit DHL Express und Versand am selben Tag bei Zahlungseingang.

Und Begründung ist nicht etwa Ware nicht verfügbar, dies ist nämlich nicht der Fall, Ware, wurde vom netten Herrn an der Hotline bestätigt, war verfügbar, aber man wisse nicht wieso nicht verschickt wurde.

Ich habe jetzt eine letzte Frage:

Wenn ich die Jacke für 126,98€ gekauft habe, diese Jacke aber nirgendswo anders finde, wie sieht das ganze mit dem Schadensersatz aus? In diesen kalten Tagen bin ich auf diese Jacke angewiesen, könnte jederzeit zum H&M gehen und mir eine (andere) Jacke kaufen.

wie sieht das ganze mit dem
Schadensersatz aus? In diesen kalten Tagen bin ich auf diese
Jacke angewiesen, könnte jederzeit zum H&M gehen und mir eine
(andere) Jacke kaufen.

Hallo !
Das ist jetzt wohl nicht ernst gemeint, oder? Schadensersatz?

MFG
S.

MOD: abgeschlossen
Hallo!

Bitte macht nun im geeigenten Rechtsbrett weiter.

Danke Euch und Grüße,

Mathias (Moderator „Handel“)

Aus der FAQ [1166] :

Zunächst mußt Du ihm eine Frist setzen, Dir
die Kaufsache zu übereignen. Dazu genügt eine E-Mail, in der Du ihn
aufforderst, die Ware bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern.
Gewähre ihm eine ausreichend lange Frist (beispielsweise sieben Tage).
Bei dieser Gelegenheit solltest Du ihn auch auffordern, Dir seine
Bankverbindung mitzuteilen, damit Du ihm den Kaufpreis überweisen
kannst. Wenn Du statt der E-Mail einen Brief verschickst (am besten als
Einschreiben), erhöht das evtl. die Chance, daß Dein Auktionspartner
entsprechend reagiert.

Liefert er die Kaufsache nicht und läßt die Frist einfach verstreichen,
hast Du folgende Möglichkeiten:
Du trittst vom Vertrag zurück (§ 323 I BGB).
Du verlangst vom Käufer statt der Waren Schadensersatz (§ 281 I BGB),
also beispielsweise die Differenz zwischen Eurem Kaufpreis und dem
Beschaffungspreis für die Ware bei einem anderen Händler.
Du verlangst weiterhin die Lieferung.
Wenn Du einfach vom Vertrag zurückgetreten bist, ohne einen
Schadensersatz von ihm zu verlangen, ist die Sache hier für Dich
vorbei.

Bestehst Du allerdings weiterhin auf Lieferung oder forderst
Schadensersatz, und der Verkäufer reagiert weiterhin nicht, wirst Du
wohl den Weg über ein Gericht wählen müssen, um zu Deinem Recht zu
kommen. Sollest Du keine Ahnung von dieser Materie haben, ist es
empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen.

Nochmal, vor einem Anwalt, würde ich die Verbraucherzentrale aufsuchen und dort einen Zehner hinlegen. Das gilt insbesondere, bevor Du Dir eine Jacke im Handel kaufst und die Differenz als Schadenssersatz geltend machen möchtest.
Besser, die Sache ist dicht, als dass Du nachher etwas vergessen hast, wie z.B. eine Fristsetzung.

Offensichtlich befindet sich der Händler bereits in Verzug. Wäre dies öfteres Geschäftsgebahren, würde das die Konkurrenz wegen unlauteren Wettbewerbs interessieren.
Immerhin wirbt er mit sofortiger Lieferung per Express, welche Du hoffentlich auch vertraglich mit abgeschlossen, also mitgekauft hast.

Was nun tun?

  • Anzeige aus der Homepage sichern und kopieren
  • Alle Kontakte dokumentieren, auch die telefonischen! Diese mit einem Gedächtnisprotokoll.
  • Beweis der Bezahlung sichern und kopieren
  • Frist setzen per Einschreiben
  • nach Fristende mit allem Krempel zur Verbraucherzentrale und weiteres Vorgehen rechtlich absichern und dann machen. Sei es auch eine andere Jacke zu kaufen.

Ich vermute, wenn Du eine Frist bereits gesetzt hättest, hättest Du schon eine neue Jacke.
-keine Rechtsberatung-
Viel Erfolg, ingo

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