Copyright

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin in einer sehr verzwickten Lage und hoffe das ich auf diesen
Wege, Wissen & Ratschläge zu meinem Anliegen bekomme, um keine Fehler zu begehen.

Ich bin in Besitz meines privaten Video-Tagebuches, was den Erfolg eines Produktes dokumentiert.
Die Firma die das Produkt anbietet, möchte mir nun mein Video-Tagebuch mit allen Copyright-Rechten abkaufen
und zu Schulungszwecken, Promotion und einer weltweiten Veröffentlichung im Internet für sich nutzen!

Noch ganz fix ein paar Daten zu dem Tagebuch welche sehr sehr wichtig für die Firma sein müssen und für das Honorar wichtig sind.
Es handelt sich dabei um ca 20 Video-Clips mit einer Länge von etwa 3 Minuten.

Wir erwähnen wichtige Hinweise wie Namen, Beschreibung, Handhabung des Produktes.
Erwähnt wird natürlich viel Lob, Fortschritte & Präsentationen des Erfolges durch das Produkt.

Im großen und ganzen ist es aus unserer Sicht das perfekt, authentische Werbemittel,
was sich jede Firma wohl wünschen mag um Ihr Produkt an den Mann zu bringen.
Man sollte noch ganz kurz erwähnen das das Produkt bei Ärzten nicht ganz so auf Begeisterung stößt, es fordert große Überzeugung. z.B. mit authentischen Material was den Beweis einer erfolgreichen Behandlung dokumentiert.

Nun meine Frage was kann ich hier eigentlich für das Tagebuch verlangen um keinen Fehler zu begehen!
Vielen Dank für die Antworten.

Wer gern mag kann sich hier die gesamte Vorgeschichte durchlesen!

Mein Baby ist nun knapp 6 Monate jung und inzwischen wieder kerngesund.
Als es auf die Welt kam fanden die Ärzte herraus das es eine Hüftluxation des 3 Grades hatte!
Wir mussten deshalb in eine spezielle Klinik zur Behandlung nach Dresden.

Hier wurde dem kleinen Wesen dann ein Hüftgurt angelegt, welcher 3 Monate lang direkt auf dem Körper getragen werden musste, ohne abgenommen zu werden.
Es war nicht zu vermeiden das der Kleine nur noch auf dem Rücken gelegen hat, da wir auch gezwungen waren keine Seitenlage
zu versuchen, was ohne hin nicht möglich gewesen wäre. Somit hat sich ein Teil des Hinterkopfes völlig platt gelegen und die Verzweifelung
und Hilflosigkeit, nichts gegen das täglich zusehende Ablegen unternehmen zu können, machte mich richtig traurig.

Durch einen großen Zufall bin ich dann auf eine Firma gestoßen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, dieses Problem mit dem Ablegen binnen kurzer Zeit mittels eines Kissens zu beheben. So war es dann auch innerhalb von 7 Wochen war das Köpfchen wieder in einem richtig runden Zustand.

Den ganzen Prozess haben wir als Eltern für uns in einem Video-Tagebuch festgehalten! Wir haben uns bei dieser Firma für das Produkt bedankt auch im Namen des Kleinen. In einem Satz erwähnten wir auch das Video-Tagebuch. Unerwarteter Weise rief uns einige Tage später eine Mitarbeiterin dieser Firma an und regte ein sehr großes Interesse an dem Tagebuch ob wir es denn nicht einmal zusenden könnten, man wolle es sich einfach gern mal anschauen und würde dafür auch alles mögliche tun um sich angemessen dafür zu bedanken.

Na klar waren wir dazu gern bereit und sanden es zum anschauen an die Firma. Ein paar Tage später bekamen wir eine E-mail worin man sich sehr bedankt und vollauf begeistert ist und zudem bedankte man sich bei uns für die Überlassung zur Veröffentlichung, Schulungszwecken, Promotion und ein Paket mit einem Dankeschön wurde auf Reisen geschickt.

Überlassung?? Davon war keine Rede, aber wir merkten das wir hier wohl doch etwas wertvolles für diese Firma hatten.
Ein Tag später kam auch das angekündigte Paket. Darin war EIN Kuscheltier! Sofort hatten wir den Verdacht das man uns eventuell nicht ganz fair abspeißen möchte und wir gingen in die Offensive.

Mit dem Hinweis in einer Antwort E-mail an die Firma, das wir unsere Copyright-Rechte nicht ohne weiteres abgeben,
aber sehr gern bereit sind sich angemessen zu einigen, begannen die Verhandlungen!

Über ein Honorar sollten wir uns Gedanken machen, was aber nicht so einfach möglich ist, da wir eben nicht wissen was soetwas überhaupt an Wert hat, da es aus unserer Sicht exklusiver Werbecontent ist, was die Firma scheinbar auch genau wusste.

Wir bekamen darauf unmittelbar einen Vertrag, worin wir einverstanden sind, alle Rechte des Video-Tagebuches zu Überlassen und die Einräumung zur Weltweiten Veröffentlichung zustimmen. Bei dem Feld Honorar war nichts eingetragen, denn wir sollten uns dazu Gedanken machen.
Natürlich haben wir die Gegenfrage gestartet, ohne Erfolg, man möchte das wir das Honarar festlegen, was wir uns vorgestellt haben.
Das können wir leider nicht, da wir keinerlei Vorstellungen über die Honorar-Höhe einer solchen privaten Video Produktion haben.

Hallo, liebe® denise2187,

Ein Copyright gibt des streng genommen im deutschen Rechtswesen nicht. Wohl aber ein Urheberrecht.
Und das gilt für ALLES, was ein Mensch geschrieben, komponiert oder gestaltet (fotografiert, gefilmt, gezeichnet, gemalt etc.) hat.

Das Ergebnis dieser Bemühungen nennt man ein Werk. Dazu zählen auch Eure Film-Clips.
Und es steht Euch als Urhebern frei, zu bestimmen, wie und wo und zu welchen Konditionen dieses Werk veröffentlicht und vervielfältigt werden soll.
Dazu gehört die Namens-Nennung als Autoren und die Übertragung der Nutzungsrechte (zeitlich - Einzelereignis/Saison/Jahre) ;
(räumlich - regional/national/EU-weit/International); (ausschliesslich - umfassend/bestimmte Medien/alle Medien) zu einem vereinbarten Honorar oder in Form einer prozentualen Umsatzbeteiligung (Tantieme).

Übrigens: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, nur die Nutzungsrechte, die sich daraus ergeben. Eine nicht erteilte Nutzung ist widerrechtlich. **

Zur Höhe des Honorars ist nur ganz schwer ein Rat auszusprechen. Ich sehe eine Summe deutlich höheren 4-stelligen Bereich, denn die interessierte Firma stebt ja eine sehr umfasserde Nutzung an.
Bestimmte Berufsverbände haben Listen mit Honorarempfehlungen gegliedert nach Gestaltungshonoraren je Werk und Multiplikatoren für die unterschiedlichen Nutzungsformen des Werkes.

(Info: www.agd.de)

Ansonsten kann ich nur den Rat geben, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Jürgen
Kommunikationsdesigner AGD / Art-Consultant
aus Offenbach

** P.S. Normalerweise sind 500% Aufschlag bei unberechtigter Nutzung „üblich“ - sofern das der Filmproduzent in seinen AGB stehen hat.

Gerne können wir telefonieren, wenn Ihr mir eine Mail schickt.