Hallo!
Wenn man auf einen Artikel zwei Jahre Garantie hat und ihn nach einem Jahr zurück zum Händler bringt, weil er kaputt ist, braucht man dann noch den Originalkarton? D.h. müßte man den theoretisch zwei Jahre lang aufbewahren? Oder reicht da die Quittung und das Gerät?
Dank für Antworten und Gruß!
N.