Garantie

Hallo!

Wenn man auf einen Artikel zwei Jahre Garantie hat und ihn nach einem Jahr zurück zum Händler bringt, weil er kaputt ist, braucht man dann noch den Originalkarton? D.h. müßte man den theoretisch zwei Jahre lang aufbewahren? Oder reicht da die Quittung und das Gerät?

Dank für Antworten und Gruß!

N.

Man benötigt nur das defekte Gerät und einen Kaufbeleg. Manche Händler versuchen sich damit herauszureden, aber eine rechtliche Grundlage gibt es nicht, wenn sie die Originalverpackung verlangen.

stimme zu: Gerät und Kaufbeleg - mehr nicht

Man benötigt nur das defekte Gerät und einen Kaufbeleg. Manche
Händler versuchen sich damit herauszureden, aber eine
rechtliche Grundlage gibt es nicht, wenn sie die
Originalverpackung verlangen.

Ich stimme dem zu. Für den Händler ist immer etwas einfacher etwas einzuschicken, dass noch im Originalkarton ist, aber er kann nicht darauf bestehen.
Allerdings lassen sich Artikel in der OVP besser auf Ebay verkaufen, daher hebe ich bestimmte Kartons doch auf.

Grüße Frances von BerlinBaskets http://www.berlinbaskets.com

Mahlzeit!

Wenn man auf einen Artikel zwei Jahre Garantie hat und ihn
nach einem Jahr zurück zum Händler bringt, weil er kaputt ist,
braucht man dann noch den Originalkarton?

Da Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann der Garantiegeber, was
immer er mag in seine Garantiebedingungen schreiben.

Falls du Gewährleistung meinst, dann brauchst du zwar keinen Karton
mußt aber belegen, dass die Ursache des Defektes bei Übergabe schon
bestand.

Gruß
Stefan

Mahlzeit!

Wenn man auf einen Artikel zwei Jahre Garantie hat und ihn
nach einem Jahr zurück zum Händler bringt, weil er kaputt ist,
braucht man dann noch den Originalkarton?

Da Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann der
Garantiegeber, was
immer er mag in seine Garantiebedingungen schreiben.

Falls du Gewährleistung meinst, dann brauchst du zwar keinen
Karton
mußt aber belegen, dass die Ursache des Defektes bei Übergabe
schon
bestand.

Hi!

Während der ersten 6 Monate muss der Verkäufer den Nachweis führen, dass der Defekt NOCH NICHT bei Übergabe bestand.
Danach kehrt sich dann die Beweislast um und der Käufer muss den Nachweis führen.

Grüße,

Mathias

Während der ersten 6 Monate muss der Verkäufer den Nachweis
führen, dass der Defekt NOCH NICHT bei Übergabe bestand.

Habe ich irgend etwas anders gesagt?

Stefan

Hallo,

Wenn man auf einen Artikel zwei Jahre Garantie hat und ihn
nach einem Jahr zurück zum Händler bringt, weil er kaputt ist,
braucht man dann noch den Originalkarton? D.h. müßte man den
theoretisch zwei Jahre lang aufbewahren? Oder reicht da die
Quittung und das Gerät?

und ich gehe noch einen Schritt weiter: Auch die Quittung ist nicht notwendig, lediglich als Beweismittel dafür, daß man das Ding auch beim betreffenden Händler erworben hat, hilfreich.

Gruß,
Christian