Geldrückgabe oder doch nur Gutschrift?

Hallo,
ich bin momentan mit folgendem Problem konfrontiert: Sehr teure Markenschuhe(Jordan 200 €) sind nach einigen Wochen Tragen praktisch komplett kaputtgegangen. Der Händler nahm sie sofort zurück und konnte selber kaum fassen wie zerrissen sie waren. Mehrere Wochen(!) später teilt er mir dann mit dass er sie zurückgeschickt hatte, aber dieses Modell nicht mehr erhältlich sei(ausverkauft). Jetzt will er mir auf keinen Fall das Geld erstatten, sondern bietet mir eine Gutschrift an, die ich allerdings nur in seinem Laden einlösen kann. Leider musste ich mir in der Zwischenzeit neue Schuhe kaufen und hab jetzt keinen Bedarf mehr (und er hat auch keine gleichwertigen Schuhe auf Lager)… Meine Frage: Muss ich mich mit der Gutschrift zufriedengeben oder hab ich ein Recht auf Erstattung des Kaufpreises?

Vielen Dank im Voraus

Marko

Hallo Marko,

die Sache ist ganz einfach:

Rückgabe wegen nichtgefallen -> Gutschein
Rückgabe wegen Sachmangel -> Geld zurück (Wandlung)

Normalerweise kann der Händler zwar die Nachbesserung
vorschlagen, aber da die nunmal nicht möglich war und
auch kein Tausch in den gleichen Artikel möglich erscheint,
bleibt nur noch Wandlung des Kaufvertrages und somit
Geld-Zurück.

Gruss
Olli

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Hallo Olli,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Weisst Du (oder sonst jem der mitliest)zufällig einen Paragraphen oder Ähnliches, dass mir helfen könnte den Händler zu überzeugen? Oder wie ich sonst da vorgehen kann…

Danke,
Marko

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§439 BGB…
Hi!
§439 BGB und verweisende regeln Deinen Anspruch, wenn ich mich recht an meine Recht-Vorlesungen erinnere (nettes Wortspiel :wink:
Nach §440 BGB musst Du 2 Nachbesserungsversuche akzeptieren. Wenn der Händler aber erklärt, dass Nachbesserung unmöglich ist, hast Du natürlich auch vorher Recht auf Wandlung.
Gruß,
Iceman