Geschenk in die Schweiz - dringend

moin,

ich will ein paket in die schweiz schicken als geschenk. warenwert ca. 500,00 €.

muss die zollinhaltserklärung ausgefüllt werden ?

sind irgendwelche gebühren fällig bzw. was passiert, wenn man „geschenk“ ankreuzt ?

muss trotzdem der inhalt genau beschrieben sein ?

danke

gruß inder

Hallo !
Bei der Postwird man sicherlich alle Fragen beantworten können. Da Du das Paket versenden willst musst Du doch sowieso hin! Also frag den Schalterfuzzi.

MFG
B_S

Hallo !
Bei der Postwird man sicherlich alle Fragen beantworten
können. Da Du das Paket versenden willst musst Du doch sowieso
hin! Also frag den Schalterfuzzi.

Die „Schalterfuzzis“ sind aber keine Zollexperten.

Ansonsten steht hier alles:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…

Geschenksendungen können ohne Zollformalitäten in ein Drittland versandt werden.

Sofern die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, können Postsendungen ohne Zollformalitäten in ein Drittland verschickt werden. Solche Sendungen können bei jeder Postfiliale oder Postagentur aufgegeben werden.

Voraussetzung ist, dass die Postsendung ausschließlich Waren enthält

die entweder nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind oder
die zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind, aber deren Wert 1.000 EUR nicht überschreitet und die weder Teilsendung einer Lieferung (z.B. eine auf fünf Pakete aufgeteilte Lieferung) noch Sendung regelmäßiger Lieferungen sind und
für die keine Ausfuhrerstattung beantragt wird (z.B. landwirtschaftliche Produkte) und
für die kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei der Wiederausfuhr gestellt werden soll und
die keinen Verboten oder Beschränkungen (z.B. einer Ausfuhrgenehmigungspflicht) unterliegen und
für die keine besondere Förmlichkeiten, wie z.B. eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsrecht, erforderlich sind.
In der Regel sind die Voraussetzungen bei Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson erfüllt. Dementsprechend können diese Geschenksendungen ohne Zollbeteiligung in ein Drittland verschickt werden.
Sollte Ihre Postsendung die oben angeführten Bedingungen nicht erfüllen, so ist die Sendung bei den Zollbehörden anzumelden.

Paketsendungen sind vollständig ausgefüllte Paketkartensets (bestehend aus Einlieferungsschein, Aufschriftzettel, Paketkarte und Zollinhaltserklärung „CN 23“ als Durchschreibesatz) beizufügen. Die Formulare sind bei der Deutschen Post AG erhältlich.

Für Päckchen ist ein Päckchenschein und der Klebezettel „CN 22“ auszufüllen und auf die Aufschriftseite der Sendung zu kleben. Auch für Briefe mit Wareninhalt ist der Aufkleber CN 22 zu verwenden. Päckchenschein und Aufkleber sind ebenfalls bei der Deutschen Post AG erhältlich.

Nachtrag
Falls der Text nicht deutlich genug war:
Eine Zollinhaltserklärung muss auf jeden Fall ausgefüllt werden!

Jetzt bin ich aber ziemlich verwirrt! Du sagtest, dass wenn man ein Geschenk verschicken möchte, welches die Bedingungen erfüllt, keine Zollbeteiligung erfolgt.

Muss ich dann trotzdem eine Zollerklärung abgeben, wenn ich ein Geschenk international verschicken möchte, das all die Voraussetzungen erfüllt?

Konkret in meinem Beispiel: Reicht es wenn ich als Inhaltsbeschreibung „Weihnachtsgeschenk“ und bei Warenwert 20€ hinschreibe?