Holz- und Bautenschutz-Firmenbezichnung ?

Hallo,

wer kann mir weiterhelfen ?

Ich sollte wissen was die Betriebsbezeichnung Holz-und Bautenschutz alles ausführen darf. Darf dieser Malen- und Tapezieren ? Wenn Nein weis jemand eine Handwerksbezeichnung wo man ohne Meisterbrief Malen und Tapezieren darf ?

Danke !

‚Unternehmen‘ mit der Bezeichnung ‚Holz- und Bautenschutz‘ sind in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen.

Dahinter ‚verstecken‘ sich oft Handwerker (Schreiner, Tischler, Maler u. Lackierer o.ä.), die über keinen Meisterbrief verfügen, aber dennoch selbständig tätig sein wollen.

Ich kritisiere das nicht, ich stelle es nur fest, denn die mittlerweile verkrustete deutsche Handwerksordnung lässt ja kaum eine andere Möglichkeit zu. Das vereinte Europa macht sich hier noch nicht bemerkbar.

Handwerker ohne Meisterbrief, die aus einem anderen europäischen Staat kommen und sich hier selbständig machen wollen, haben es da - wie man hört - wesentlich leichter, als ihre deutschen Kollegen. Einfach nicht zu verstehen!

Du solltest nicht davor zurückscheuen, einmal bei Deiner zuständigen Kreishandwerkerschaft nachzufragen. Die haben heute für dieses Thema offenere Ohren, als noch vor einigen Jahren. Das liegt wohl am Mitgliederschwund (Innungsmitglieder etc.).

Gruss und viel Erfolg
WALTER