KFZ NETTO GEKAUFT IN DEUTSCHLAND, wie verkaufen ?

Weiss vielleicht jemand auch zufällig wie das Steuerlich funktioniert… Ich schildere dazu kurz den Sachverhalt.

Ich hab vor 3 Jahren einen Wagen in DE „NETTO“ also ohne den 19% DE MWST über meine eigene Firma gekauft, da ich mir die Vorrauszahlung der MWST gut und einfach sparen wollte. Das Auto hat damals beim Händler Netto 22.000,- Euro gekostet. Gut und gern bin ich mit dem Teil nicht immer vorsichtig gefahren bis das Auto durch einen Unfall total beschädigt wurde. Ich selbst möchte das Fahrzeug jedoch nicht mehr herrichten und mir wurde bereits ein Angebot für das beschädigte Fahrzeug vorgelegt (€7000) welches nun auch schon Einigezeit einfach nur noch herumsteht. Wenn ich also nun das Fahrzeug aus meinem Firmenbesitz aus an einen Privaten verkaufen möchte, wie und was müsste ich dann an Steuern nachzahlen, da dass Auto ja damals Netto gekauft wurden in DE ? Muss ich hier dann die 20% des Verkaufpreises (von den 7000) aufschlagen, bzw. abziehen, oder muss ich nun die 20% des damaligen Kaufpreises von 22000 an die Finanz weiterreichen ?

Vielleicht bekomm ich ja eine Antwort, würde mich zumindest drüber freuen.
THX vorab schon mal :wink:

Wollte noch anmerken, dass ich selbst Gewerbetreibender aus Österreich bin…

Servus,

das merkt man an den zwanzig Prozent.

Die Handhabung ist hier aber nach kakanischem USt-Recht grad gleich wie im Reich: Der steuerpflichtige Umsatz aus dem Verkauf ist bloß der Verkaufspreis, der tatsächlich erzielt worden ist. Aus diesem ist dann die USt herauszurechnen, nach dem Prinzip:

7.000 - (7.000 / 1,20) = 1.166,67

Der innergemeinschaftliche Erwerb von damals hat später keinen Einfluss mehr, die USt auf diesen Erwerb ist gleich mit dem Vorsteuerabzug verrechnet worden, daher plusminus Null.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort, ist mir bzg. Verrechnung nun soweit alles klar.

dennoch würde mich folgendes Interessieren: (sorry für die Dumme Fragerei aber Steuertechnisch bin ich echt kein Held)

Also ich hab dem Verkäufer 22000 Euro Netto bezahlt, dieser hat sich die Differenz auf den Brutto Wert (19% 4180,-) dann von seinem Finanzamt ausbezahlen lassen… ?
Mir wurde das in Österreich aber nie von meinem Finanzamt in irgenteiner Form in Rechnung gestellt.
Nun 3 Jahre + Unfall später ist der Wagen nur noch €7000 Wert laut deiner Rechnung wären dass dann (5600 + 20% 1400 = 7000 Brutto) Die Differenz der beiden USTs (4180 - 1400) wäre dann €2780, werden diese dann einfach ins Wasser gekippt zumal die 4180 ja bereits vom zuständigen Finanzamt des Händlers ausbezahlt wurden. Wäre da nicht das Finanzamt der Geschädigte dadurch ?

Schon einige Händler in DE haben mir gesagt, dass diese bei Netto Geschäften meist um Ihre Zahlung durchs Finanzamt umfallen, speziell bei Netto verkäufen nach Polen oder Slovenien. Wenn man sich bei Autos dort etwas umschaut bekommt man wirklich Fahrzeuge die in DE zum Netto Preis verkauft werden zu einem Brutto Preis (da kann doch was nicht stimmen)?

Nach dem Prinzip könnte ja jeder X beliebige Handelsmann einfach ein Fahrzeug im Ausland Netto einkaufen und dann zu einem Brutto Schnäpchen verkaufen.

Beispiel:
EINKAUF NETTO: 10000
VERKAUF BRUTTO: 12000
KAUFVERTRAG oder RECHNUNG: 5000 + zB 19% = 950

Billanz:
12000
-10000
-950

=1050

Würde man so arbeiten wäre wohl die Finanz spätestens nach dem ersten Steuerausgleich vor der Türe, da man dann ja wohl ein Dickes MINUS am Konto haben müsste und dabei ja nur Verlust gemacht hätte. Was würde jedoch passieren wenn das ein Autohandel (wie in Polen oder Slovenien) machen würde der im Monat 10 Autos verkauft, wenn dabei jedes 10 Auto als Brutto statt Netto Schnäppchen mit falschem Kaufvertrag über die Bühne geht. Das wäre doch dann lupenreiner Betrug und dennoch könnte es niemand nachweisen ? (Fahrzeug war beschädigt, oder wurde Abverkauft, schwer zu Verkaufen etz denke in Ländern wie Polen oder Slovenien lässt sich auch noch so einiges glaubwürdiger mit Schmiergeld machen…)

Ich will ja jetzt nicht in falsches Licht fallen, bei mir soll ja auch alles sauber über den Tisch laufen, dennoch habe ich mir da schon des öfteren drüber den Kopf zerbrochen. Denke aber dafür wird es wohl auch eine Steuerrechtliche Erklärung dazu geben… ?

Servus,

aber Steuertechnisch bin ich echt kein Held

In dieser Branche sind die Helden auch nicht so dicht gesät. Vor vielen Jahren war ich mal fast einer, wenigstens in meiner Fantasie, als ich eine Sandkastenfreundin im Kampf gegen das FA Tübingen vor dem Bankrott bewahrt habe - aber knapp daneben ist auch vorbei. Und das ist auch in einem andren Jahrhundert gewesen.

Also ich hab dem Verkäufer 22000 Euro Netto bezahlt, dieser
hat sich die Differenz auf den Brutto Wert (19% 4180,-) dann
von seinem Finanzamt ausbezahlen lassen… ?

Der deutsche Verkäufer (falls es ein Unternehmer war) hat umsatzsteuerfrei geliefert, weil das Auto als innergemeinschaftliche Lieferung nach Österreich ging - das deutsche FA hat also nichts ausgezahlt, sondern an dem Umsatz nichts eingenommen. Und auf der österreichischen Seite war das ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb, gleichzeitig war die österreichische USt auf den Erwerb als Vorsteuer abziehbar, also plus/minus Null.

Ein österreichischer Unternehmer, der in Österreich ein Auto kauft, kann die USt aus der Rechnung als Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abziehen; einer, der innergemeinschaftlich in Deutschland oder Polen oder Italien kauft, zieht bloß die Vorsteuer ab, die er gleichzeitig auf den Erwerb schuldet, also unterm Strich Nix.

Die Differenz der beiden USTs (4180 - 1400) wäre dann
€2780, werden diese dann einfach ins Wasser gekippt

Ja. Das ist sozusagen die USt, die auf den Wertverbrauch entfällt, während das Auto dem Unternehmen gedient hat. Zur Illustration: Wenn ein neu in A gekauftes Auto z.B. 30.000 € plus 6.000 € USt gekostet hat, der Unternehmer die 6.000 € Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abgezogen hat, und es dann fährt, bis er es mit 370.000 km grad noch bis zum Autofriedhof schafft, bleiben die ganzen 6.000 € für den Fiskus sozusagen „verloren“. Mit der USt auf alle Verbrauchsmaterialien ist das genau so: Mit USt belastet ist letztlich nur der Konsum der Endverbraucher.

Wenn man sich bei Autos dort etwas umschaut bekommt
man wirklich Fahrzeuge die in DE zum Netto Preis verkauft
werden zu einem Brutto Preis (da kann doch was nicht stimmen)?

Das passt schon: Die Händler, die die Fahrzeuge ins Land bringen, führen die polnische und die slovenische USt ja auch (meistens…) ab. Umgekehrt können ihre polnischen und slovenischen Kunden, die die Fahrzeuge für ihre Unternehmen erwerben, auch wieder die USt als Vorsteuer abziehen. Solange die Fahrzeuge für Unternehmen genutzt werden, ist nichts davon mit USt belastet.

Dieses:

Beispiel:
EINKAUF NETTO: 10000
VERKAUF BRUTTO: 12000
KAUFVERTRAG oder RECHNUNG: 5000 + zB 19% = 950

ist allerdings eine Art Tschuschn-Rechnung, weil die Rechnung und der tatsächliche Verkaufspreis nicht den gleichen Betrag ausmachen.

Die polnischen Steuerbehörden (ich hatte damit mal in 2004 zu tun) sind übrigens knallhart, die haben nach 1990 eine Mischung aus westdeutscher Bürokratie und traditioneller stalinscher Gummiknüppelwirtschaft aufgezogen. Da würde ich nur etwas probieren, wenn ich felsenfest davon überzeugt bin, dass der Leiter der Betriebsprüfung ernsthaft hinter meiner Schwester her ist und sie unbedingt haben will. Rumänien geht da vielleicht noch eher, aber da ist man einer umso gnadenloseren Staatsgewalt ausgeliefert, wenn ein Deal nicht klappt.

Mit Gebrauchten kann man insgesamt nicht sehr viel machen, weil es überall ähnliche Listen gibt wie Schwacke und Töpfer in D - der Marktpreis eines Gebrauchten lässt sich ziemlich genau ermitteln, und jede Abweichung nach unten muss im Zweifelsfall belegbar sein: Unfall mit deutlicher Wertminderung ist immer mit irgendeiner Art von Schriftverkehr verbunden - Polizei, Versicherung, Abschleppdienst, Werkstatt usw. Wenn da überhaupt nichts ist, muss man schon eine ziemlich gute Legende parat haben. Und wenn das das fünfte Mal im gleichen Jahr ist, braucht man schon einen ganz direkten Draht zum lieben Gott oder zur Vatikanbank, damit da noch irgendwas halbwegs Glaubhaftes auf den Tisch zu bringen ist.

Die Abgänge von Fahrzeugen und generell alles, was den Fuhrpark betrifft, sind nicht umsonst ein wichtiges Thema bei allen Betriebsprüfungen in kleinen und mittleren Unternehmen. Ich habe einen Betriebsprüfer erlebt, der tagelang den einzelnen PKWs aus einem Fuhrpark nachgefahren ist, nur um zu sehen, welches Auto abends vor welcher Adresse geparkt wird…

Schöne Grüße

MM