Die Umsatzsteuer die Du beim Kauf des Autos (Handelsware) gezahlt hast, stellt für Dich
Vorsteuer dar und kann im Rahmen des Umsatzsteuer-Voranmeldung die Du u.U. monatlich
abgeben musst geltend gemacht werden. Dies unter der Prämisse, dass Du zum
vorsteuerabzug berechtigt bist und eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung
vorliegen hast. Mir scheint es, als hättest Du noch nicht viele USt-VA abgegeben, daher ist
es ggf. Angebracht dem Finanzamt eine Kopie der Eingangsrechujh beizufügen, somit
verhinderst Du, dass sich die Erstattung unnötig in die lange zieht. Da Du dem FA noch
nicht so bekannt bist, sind die bei größeren USt-Eratattungen vorsichtig und verlangen idR
einen Nachweis.
Dem Griechen verkaufst Du den Wagen Netto. Um auf sicherer Seite zu sein, prüfst Du
seine USt-ID Nummer im Internet und druckst dir das Ergebnis aus und legst es zu deinen
Akten. So kann dir später nie jemand vorwerfen leichtfertig und nicht wie ein typischer
Unternehmer gehandelt zu haben. Weiter sind noch auf mehr Dinge zu achten. Auf der
Rechnjng die du schreibst sind eure Ust-Id Nummern zu anzugeben. Komplette Namen und
anschriten, ein Leistungsdatum und der Hinweis, dass das Auto vom Griechen ins EU-
Ausland gebracht wird (sofern Du das nicht machst). Ich personlich würde mir auch
Ausweiskopie geben lassen und den Ausweis des Abhlers kopieren. Beim Autoverkauf ins
Drittland (Nicht EU-Länder) sind solche und andere Nachweise Pflicht. Verkauf ins EU-
Ausland nicht ganz so streng, aber dennoch will man vermeiden, dass ein Betriebprüfer in
den nächsten Jahre. Auf Dich zu kommt und dir sagt, dass Du Ust nachzuzahlen hast, weil
es an irgendeinem Nachweis fehlt. Auf der Rechnung wurde ich noch festhalten, dass es
sich um eine Innergemeinschaftliche Kfz-Verkauf / Erlös handelt. Naja, so oder so ähnlich.
Hoffe weitergeholfen zu haben.
hallo,
ich hoffe jemand draußen kann mir paar Fragen über
die
„geliebte“ Mehrwertsteuer beantworten.
Also ich bin ein Autohändler und habe
selbstverständlich eine
Umsatzsteuer- identifikationsnummer in Deutschland.
Ich habe jetzt zumersten Mal ein Auto gekauft(Brutto)
mit den
Zusatz „Mehrwertsteuerausweisbar“.
So heute morgen ruft mich ein Auto-Händler aus
Griechenland an
und will das Auto kaufen. Er hat ebenfalls eine
griechische
Umsatzsteuer-identifikationsnummer.
Er will das Auto Netto in Deutschland kaufen? Geht
das ?
Kriege ich dann die Mehrwertsteuer vom Finanzamt
Berlin
wieder?
Beispiel:
Auto kostet Brutto (23750 + 19% Mwst = 28262)
Der Helene will jetzt nur 23750 bezahlen.
Kriege ich die 19% wieder?
Wenn ja wielange dauert das?
über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
danke