Rapsoel!

hallo leute
kann mir jemand sagen zu welchen preisen ich rapsoel ( nicht rapssamen ) sowohl rafiniert als auch unrafiniert in groesseren mengen in deutschland verkaufen kann und ob einfuhrzoll in die EU gezahlt werden muss.
danke im voraus
eduard

Servus Eduard,

eine Übersicht zu den Einfuhrzollsätzen findest Du hier:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…

(für Rapsöl die Ziffern 1514 eingeben und dann verzweigen).

Bei Produkten, die unter EU-Marktordnungen für landwirtschaftliche Produkte fallen, ändern sich die Einfuhrzollsätze relativ häufig, soweit sie in Abhängigkeit von einem Referenzpreis festgelegt werden. Die Internet-Abfrage zu TARIC als offizielle Quelle wird aber trotz der bei der Abfrage angesprochenen „nicht-amtlichen“ Aussagekraft zeitnah aktualisiert.

Derzeit gilt als Präferenzzollsatz für Weissrussland 6,1 % für Rapsöl für Lebensmittel, von nicht erucasäurefreien Sorten, und von 2,9 % für Rapsöl für Lebensmittel, von erucasäurefreien Sorten.

Kontingentiert ist die Einfuhr nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

bei anderen Lebensmitteln und Rohstoffen in Lebensmittelqualität ist eine Authorisierung durch die EU-Behörden notwendig um die Einfuhr in die EU zu ermöglichen. Bei Rapsöl mit großer Wahrscheinlichkeit ähnlich. Technische Ware unterliegt auch nach Verzollung einer zollamtlichen Überwachung.

Gruß
André

Servus André,

danke für den Hinweis. Weiterführend zu dem Thema:

  • wofür/für wen gilt diese Autorisierung? Für den einführenden Unternehmer, oder für den einzelnen Vorgang?

  • welche Behörde ist für die Autorisierung zuständig? Zentral eine (welche?) in Brüssel, oder delegiert an die nationalen Behörden, ggf. welche?

  • wie sind die Zugangsbedingungen dafür? Gibt es Kontingente (maximale Anzahl von Konzessionen)?

Schöne Grüße

MM

Moin,

Hersteller in der EU unterliegen strengen Qualitäts- und Hygienestandards, die die Sicherheit der Rohstoffe und der Lebensmittel garantieren. Nicht-EU- FAbriken werden nach den gleichen Maßstäben zertifiziert. Es wird wirklich jede einzelne Fabrik auditiert. Als Zeichen der Korrektheit wird eine amtliche und eindeutig identifizierbare Genußtauglichkeitsbescheinigung erteilt. Dieses Registriernummer muß auf jeder Verpackung vorhanden sein (Landeszeichen und Herstellerregistriernummer im Oval).

Die Überprüfung wird von, aus Brüssel beauftragten, Veterinären vorgenommen. Meines Wissens gibt es keine Folgeaudits. In der Regel sieht es so aus, daß eine Delegation von 5-50 Veterinären ein Land bzw. Region en bloc auf einer Reise „bearbeitet“.

Die Zertifizierung wird in einer Liste zugelassener Bertiebe veröffentlicht und ist in diesem Moment wirksam.

Lebensmittel bzw. deren Rohstoffe ohne Kennzeichen werden bei der Veterinärkontrolle (nicht bei der Verzollung) (üblicherweise der erste Punkt in der EU) zurückgewiesen.

Gruß
André

Hallo nochmal,

schönen Dank, und

im Sinn der ursprünglichen Fragestellung: Weißt Du, welche Behörde genau für das Auditing / die Zertifizierung zuständig ist, welche Rechtsnorm dafür maßgeblich ist, und wie das Verfahren eingeleitet wird (Antrag? Auf welcher Ebene: Lokal, national, direkt bei der Behörde?)? Und wer genau zertifiziert wird: Der Hersteller, der Exporteur im Herkunftsland, der Inverkehrbringer in der EU?

Schöne Grüße

MM