Steuerliche Behandlung beim Weiterverkauf von Software

Hallo zusammen, Ich bin seit Mai 2010 selbstständig (Existenzgründer) und habe mir für mein Unternehmen eine Software für 841 € gekauft. Dafür habe ich die Mehrwertsteuer (19%) vom Finanzamt zurückbekommen und somit hat es mich als Selbstständigen nur 706 Euro gekostet .

Ich möchte nun aber für mein Unternehmen ein umfassenderes, auch viel teureres Softwarepaket kaufen. „Leider“ ist das 706 € teure, bereits gekaufte Programm darin schon enthalten und der Anbieter dieser Software bietet dafür keine Lösung.

Jetzt war die Idee, diese erste Software über ebay oder privat zu veräußern, aber ich möchte nichts falsch machen, was die Steuer betrifft. Leider finde ich dazu keine Lösung.

Verkaufe ich das Programm nun als Selbstständiger und schreibe eine Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer aus, welche ich wieder an den Fiskus abtrete?

Kann ich überhaupt eine Mehrwertsteuer ausschreiben?

Kann ich das Programm einfach so verkaufen - und natürlich etwas billiger anbieten - ohne dass ich mir um die Steuern Sorgen machen muss?

Was kann ich tun? Ich wäre für einen Tipp wirklich sehr dankbar.

Viele Grüße, Martin

Hy Martin,
wenn Du die Software weiterverkaufst, ist das Geld was Du dafür erhälst für Dich ja ein Gewinn. In diesem Gewinn ist die Mwst. von 19 % enthalten. Also mußt Du diese Mwst in der Vorsteueranmeldung auch ausweisen. Also wenn Du dafür 300,- € ( brutto)erhälst, mußt Du somit 47,90€ als Vorsteuer abführen.
Ich denke mal Du kannst Mwst. ausweisen, denn sonst hättest Du ja auch keine Mwst.-Erstattung bekommen.
Gruß
Heinz

Danke Heinz,
das hilft mir sehr.
Gruß,
Martin

  1. Die Software gehört die i.d.R. nicht.
  2. Du hast i.d.R. eine LIZENZ zur Nutzung von Software.
  3. i.d.R. Untersagen Software-Unternehmen den Weiterverkauf der LIZENZ
  4. In Einzelfällen haben Gerichte entschieden, dass dies nicht rechtens ist (z.B: Oracle Datenbank Software).
  5. Der Softwarehersteller kann bei einer technischen Lizenziserung (Freischaltung) diese technisch blockieren (und dann muss man erst sich Recht verschaffen)
  6. Die Lizenz ist Bestandteil des Unternehmens und wird von diesem als UNTERNEHMEN verkauft (wenn der Weiterverkauf nach Lizensierung erlaubt ist).
    Es werden damit wieder 19% Steuer erhoben, weil diese dann an das FA abzuführen sind, weil der Köufer ggf. ein Endnutzer ist, der die MWST zahlen soll.

KEINE RECHTS- und KEINE STEUERBERATUNG, sondern nur meine unmassgebliche Meinung

Hallo, ich bin kein Steuerberater, aber ich würde die erste Sache machen mit Rechnung und Steuern, anders kann man es sonst nicht verbuchen.

Sorry, aber hier muss ich passen, denn Steuern sind nicht gerade meine Stärke.

VG
Axel

Soweit ich weiß, musst Du sie als Selbständiger Verkaufen und die Mwst. wieder abtreten, Sonst gibts Ärger bei der Steuer.
Chris

Hallo Martin,

zunächst einmal Entschuldigung für meine späte Antwort.

Da du beim Kauf der Software den Vorsteuerabzug geltend gemacht hast, musst du nun beim Weiterverkauf auch die UST berechnen und ans Finanzamt abführen. Dabei ist es unerheblich ob du es Privat oder als Unternehmer verkaufst. Verkaufst du das ganze Privat (ohne USt), hast du vorher eine Entnahme aus dem Betrieb und dabei fällt USt an, welche abzuführen ist. Die Eigenverbrauchstatbestände gibt es zwar nicht mehr, aber das UStG sagt hierzu folgendes

§3(1b) Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt

  1. die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen;

Voraussetzung ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Das heißt, egal ob du es als Unternehmer (Rechnung Netto + USt) oder Privat (Entnahme + USt und dann Rechnung von Privat ohne USt) verkaufst, da du Vorsteuer gezogen hast wird auch USt fällig, welche du als Unternehmer abführen musst.

Darum würde ich das ganze direkt als Unternehmer verkaufen, da du dann eine Rechnung mit USt ausweisen kannst. Wie du ja bereits gesagt hast, kann der Unternehmer, der die Software dann kauft, die USt dann wieder als Vorsteuer geltend machen und somit wird die software für ihn eben billiger, als wenn er das von Privat kaufen würde, da er da keine Vorsteuer geltend machen kann.

Ob du das Programm einfach so weiterverkaufen kannst, hängt auch mit den EULA der Software zusammen. Es kann sein dass der Hersteller der Software hier Beschränkungen im Lizenzvertrag gemacht hat, welchen du vorher ja zugestimmt hast, darum da bitte nochmal informieren.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich gerne bei mir melden

Viele Grüße
Stefan