Zollbestimmungen Schweiz

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage bezüglich der Importbestimmungen in die Schweiz. Wir bringen 2x im Jahr mobile Messestände (kleine, für Standplätze von 12-20qm) in die Schweiz. Mittlerweile bin ich durchaus in diesem Rahmen Carnet-Experte!
Was mich allerdings ein wenig aus der Bahn geworfen hat, ist die Behauptung eines deutschen Zollbeamten bei der Widerausfuhr, der sich wunderte, dass wir überhaupt mit den Sachen hineingekommen sind. Er meinte, es gäbe eine neue Bestimmung, wonach die Firmen ihre Messestände nur noch selbst in die Schweiz einführen dürfen und der (Einreise-)Transport durch Fremdfirmen nicht mehr erlaubt ist.

Kennt sich da jemand aus, der mir bestätigen kann, dass das quatsch ist?? :smile:

Wenn ihr übrigens meint, dass diese Frage durch einen Anruf beim hiesigen oder dortigen Zoll beantwortet werden könnte, dann muss ich euch wiedersprechen, dem ist nicht so… :wink:

Lieben Gruß,

Hi scutle,

Wenn ihr übrigens meint, dass diese Frage durch einen Anruf beim hiesigen oder dortigen Zoll beantwortet werden könnte, dann muss ich euch wiedersprechen, dem ist nicht so… :wink:

Dem widerspreche ich jetzt einfach mal :wink:

Hier die Internetseite des schwizer Zolls dazu:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/verzollung/0…

Da steht schonmal nix davon daß man das selber machen muss.

Hier die telefonnummern der entprechenden Zolldirektionen (man nehme die zuständige für den Grenzübergang den man benutzen will):
http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01912/index.html?lan…

Entweder wissen die das, oder, wennn die jetzt am Telefon sagen, daß sie noch nie davon gehört haben, weisst Du das es für Dich (noch) kein Problem gibt.

Wenn die Jungs die das von schweizer Seite durchsetzen sollen nix davon wissen, wer soll Dir dann da ein Problem machen?

Gruß
Nick

Hi!

Wenn ihr übrigens meint, dass diese Frage durch einen Anruf
beim hiesigen oder dortigen Zoll beantwortet werden könnte,
dann muss ich euch wiedersprechen, dem ist nicht so… :wink:

Das glaub ich dir gerne.

Ich habe von einer solchen Regelung noch nie etwas gehört und sie ist logisch auch nicht nachvollziehbar. Es kann niemand gezwungen werden, einen eigenen Fuhrpark anzulegen, dafür ist ja das Transportgewerbe da.

Wir haben hier aber einen schweizer Zollexperten, er nennt sich HaegarCh und ist Mod im Plauderbrett. Du kannst ja versuchen, ihn direkt per Mail anzuschreiben.

fg
MT

Ich danke euch erstmal! Werde mal weiterhin mein Glück versuchen!

Guten Abend,

bei ATA-Carnets ist es so, dass der Inhalter des Carnets dem Dienstleister ein Vollmacht ausstellen muss, dass der das Carnet zolltechnisch mit rechtsverbindlichen Angaben ausfüllen darf.

Diese Vollmacht sollte sogar personenbezogen sein = auf den Namen des Fahrers der Spedition!
Das kann allerdings im Kettenprinzip laufen = Inhalter stellt auf Spedition aus, Spedition erteilt neue Vollmacht an den Fahrer.

Einige IHKs geben diese Vordrucke für diese Vollmachten bereitwillig gern mit aus.

Viele Grüße
Hummel

Hallo sculte

Ohne, dass ich jetzt die Vorvoten gelesen habe… Die Aussage des deutschen Beamten ist quatsch, und glaube mir, dass mit den Carnets ist mein täglich Brot und mache ich nicht nur 2 Mal im Jahr.

Wichtige Punkte, und nur die aus Sicht des Schweizer Zolls, da ich mir nicht anmasse, deutsche Bestimmungen zu kommentieren oder gar Auskunft darüber zu geben:

  • Das Carnet muss auf dem Deckblatt unten rechts unterschrieben sein.
  • Die Trennabschnitte können vom Inhaber schon unterschrieben sein, wenn nicht muss der Warenführer eine Vollmacht für das Carnet haben, welches von der ausstellenden Behörde (in Deutschland die Handelskammer) beglaubigt sein muss. Wenn du eine Speditionsfirma Meier-Transport beauftragst, deine Messegüter in die Schweiz zu verbringen, muss die Bewilligung auf diese Meier-Transport lauten. Für die Vollmacht gibt es ein spezielles Blatt, welches du von der Handelskammer bekommst.
  • Das Carnet ATA ist NUR für Waren bestimmt, welche die Schweiz wieder verlassen. Wenn du noch Werbematerial einführst, welches an die Besucher abgegeben werden, müssen die zur Einfuhr verzollt werden und dürfen im Carnet ATA nicht aufgeführt werden.
  • Die Waren auf dem Carnet ATA darf nicht der Entgeldsbesteuerung unterliegen. (Hypothetisch) Wenn du also den Messestand an deine Schwesterfirma in der Schweiz zur Verfügung stellst, und diese dafür was bezahlen müssen, darf das Carnet ATA nicht verwendet werden sondern es muss eine Zollanmeldung zur verübergehenden Verwendung (ZAVV) erstellt werden und die möglich geschuldeten Abgaben bei der Einfuhr verbürgt oder hinterlegt werden.
  • Waren, die an ein Messezollamt gehen (zB: Basel, Zürich, Genf) müssen im Transit an das entsprechende Zollamt überführt werden. Du benötigst daher in dem Fall noch die blauen Transitabschnitte.
  • Ein Carnet ATA ist ein Jahr gültig (im Normalfall). Das Carnet ATA wird in der Schweiz bei jedem Grenzübertritt behandelt und muss daher immer vorgelegt werden. Daher darf der Grenzübertritt nur über eine bewachte Zollstelle geschehen. Die Einfahrt kann daher nur über grössere Zollstellen zwischen 05.00 und 22.00 geschehen. In der übrigen Zeit sind Einfuhren dann nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3.5 Tonnen erlaubt (Nachtfahrverbot für LKW).
  • Das Carnet ATA muss beim ersten Grenzübertritt von der ausländischen Zollbehörde eröffnet sein.

NOTFALL: Sollte das Carnet ATA aus irgwelchen Gründen nicht anerkannt werden (mehr Ware dabei, als im Carnet, nicht eröffnet, Nähmlichkeit der Ware nicht gegeben) wird wieder ein ZAVV zum Tragen kommen. Dies wird dann durch ein Verzollungsbüro vorgenommen.

Solltest du noch weitere Fragen haben, so besuch doch unsere Website: http://www.zoll.ch

Gruss
HaegarCH

Dieses Schreiben gilt nicht als schriftliche Auskunft gem. ZG Art. 20

Hallo Mutunus

Habs gelesen und geantwortet. Vielen Dank für den Hinweis.

Gruss
HaegarCH

Hallo Nick

Wenn ihr übrigens meint, dass diese Frage durch einen Anruf beim hiesigen oder dortigen Zoll beantwortet werden könnte, dann :muss ich euch wiedersprechen, dem ist nicht so… :wink:
Dem widerspreche ich jetzt einfach mal :wink:

Sehr gut

Hier die Internetseite des schwizer Zolls dazu:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/verzollung/0…

Noch besser.

Da steht schonmal nix davon daß man das selber machen muss.

Hier die telefonnummern der entprechenden Zolldirektionen (man
nehme die zuständige für den Grenzübergang den man benutzen
will):
http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01912/index.html?lan…

Ähm, nicht ganz. Zuständig ist immer die Zollkreisdirektion, in dem der Abladeort ist. Also für Genf wäre es die III., für Basel die I. für Zürich die II. Der Ort des Grenzübertritts hat daher nichts damit zu tun. Im sichersten Fall wendet man sich am Besten an die OZD.

Entweder wissen die das, oder, wennn die jetzt am Telefon
sagen, daß sie noch nie davon gehört haben, weisst Du das es
für Dich (noch) kein Problem gibt.

Wenn die Jungs die das von schweizer Seite durchsetzen sollen
nix davon wissen, wer soll Dir dann da ein Problem machen?

Ein übereifriger deutscher Beamter, der vom Schweizer Zoll keine Ahnung hat? *duck*

Gruß
Nick

Gruss
HaegarCH