Sütterlin rechtlich noch verwendbar?

Dürfte ich - rein rechtlich - in der Schule noch Sütterlin für Aufsätze, Hausaufgaben und co. verwenden?
Oder muss ich die Schrift nehmen, die ich in der Grundschule beigebracht bekam? (Vereinfachte Ausgangsschrift)
Gibt’s da irgendwelche Gesetze, die es mir verböten?

Vielen Dank für Eure Antworten!

DAS KANN ICH NICHT BEURTEILEN; ICH KANN NUR SCHREIBEN 1

Ich glaube nicht, dass es irgendeine Vorschrift, geschweige denn ein Gesetz, dafür gibt, welche Schrift man verwenden darf. Wahrscheinlich dürftest du sogar russische oder chinesische Schriftzeichen benutzen. Aber was nützt dir das, wenn es niemand lesen kann? Dann könnte der Lehrer mit Recht sagen, dass er deine Hausaufgaben, Aufsätze usw. wegen Unleserlichkeit nicht bewerten kann, und er könnte dir mit Recht eine Sechs dafür geben. Ich würde es mir schwer überlegen!

Hallo, meines Erachtens musst Du so schreiben, dass der Lehrer es lesen kann. Vielleicht mal ein Gespräch führen mit den Lehrern, ob die es Dir erlauben. LG GG

Hallo!
Das ist eine interessante Frage! Möchtest du deine Lehrer ein bisschen ärgern???
Ich habe im Schulgesetz von Ba-Wü nichts darüber gefunden, würde aber davon ausgehen, dass der Lehrer diese Arbeiten zurückweisen kann, da die alte deutsche Schrift nicht mehr allgemeines Bildungsgut ist.
Grüßle aus dem Ländle
Clara