Ärztliche Schweigepflicht

Ein Arzt hat einen Patienten, einen Ehemann, bei diesem stellt er AIDS fest. Dies hat er sich in einem Bordell eingefangen. Der Ehemann will auf keinen Fall dass seine Frau etwas davon erfährt. Was soll der Arzt tun? Der Ehemann wird seine Frau anstecken beim nächsten Geschlechtsverkehr. (Der Mann will keine Kondome benutzen, dies würde Misstrauen wecken). Was soll der Arzt tun. Er kennt den Mann und seine Frau schon lange. Wie soll er reagieren, wie kann er das mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbaren.

Möchtest du darauf ne moralische oder ne rechtliche Antwort?

Gruß, Dine

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Hi,

die schweigepflicht muß gewahrt werden. sonst drohen konsequenzen.

die schweigepflicht darf nur gebrochen werden, wenn man damit eine straftat verhindert. dann muß man sie brechen, sonst macht man sich mitschuldig.

Laura

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Hi,

die schweigepflicht muß gewahrt werden. sonst drohen
konsequenzen.

die schweigepflicht darf nur gebrochen werden, wenn man damit
eine straftat verhindert. dann muß man sie brechen, sonst
macht man sich mitschuldig.

Laura

Nun, schwere Körperverletzung würde ich schon als Straftat verstehen… Also denke ich, daß er es sogar sagen MUSS.

Viele Grüße
Anja

die schweigepflicht darf nur gebrochen werden, wenn man damit eine straftat verhindert.
dann muß man sie brechen, sonst macht man sich mitschuldig.

Meines Erachtens ist eine mit vollem Wissen herbeigeführte HIV-Infektion gefährliche Körperverletzung.

Siehe auch: http://old.lsvd.de/bund/recht/liaids.html

Gruß
Christopher

hi Ihr Guten,
die Antwort auf die Frage der ärztlichen Schweigepflicht ist ganz einfach: in diesem Fall liegt es im Ermessen des Arztes/der Ärztin.
Wie er/sie sich auch entscheidet: falsch ist es immer! Informiert er die Ehefrau, zeigt der Ehemann ihn an; informiert er die Ehefrau nicht, wird sie, falls sie sich infiziert, den Arzt anzeigen. Laut Rechtsprechung muss der Arzt eine Güterabwägung vornehmen. Er muss auf (in diesem Fall) den Ehemann einwirken, damit von diesem keine Gefahr ausgehen kann. Wenn der Arzt keinen Erfolg hat und der Ehemann uneinsichtig ist, kann er (muss aber nicht), „geeignete Schritte unternehmen, um die Gefahr abzuwenden“. Also, wie man`s macht, ist es falsch. Es gibt leider keine Patentlösung, so ist unser Rechtssystem.
Mit verständnislosen Grüßen Synapse
PS: Vielleicht gibt es im Rechtsforum eine befriedigendere Antwort…

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LIEBLINGSBEISPIEL
Hi,

egal in welchem seminar die ärztliche schweigepflicht auftauch, wird auch immer GENAU DIESE frage gestellt…

Die antwort wurde schon gegeben. Es liegt im ethischen ermessen des arztes.
Bei weitergabe von patienteninformationen können dem arzt bis zu 2 jahre haft drohen.
Nach §34 StGB (rechtfertigender notstand) kann er seine schweigepflicht aber brechen, wenn es eine unmittelbare gefahr für dritte abzuwenden gilt.
Ob sich daraus allerdings auch eine pflicht ableiten lässt ist fragwürdig. Das OLG Frankfurt/Main hat in genau einem solchen fall entschieden, daß der arzt die ansteckung der ehefrau hätte verhindern MÜSSEN…

LG Alex:smile:

http://www.hausarzt-bda.de/public/010/misc/beruf/new…

Gibt es keinen „Dritten“, der diese - wirklich lebenswichtige - Info weitergeben kann, ohne dass der Arzt seine Schweigepflicht bricht? Anderseits würde ich als Arzt nochmal sehr stark versuchen, dem Mann ins Gewissen zu reden.

Ganz davon mal abgesehen, ist der Ehemann wirklich ein Schwein. a) geht er ins Bordell, obwohl er verheiratet ist b) will er das Risiko aufnehmen, seine Frau mit HIV anzustecken. Wie kann man einen Menschen damit infizieren „wollen“, den man liebt??

Hallo,
so wie die Lage geschildert wurde kann man in der Beziehung nun wirklich nicht mehr davon sprechen, dass der Mann seine Frau noch liebt. Bestenfalls sieht er sie noch als Mittel zum Zweck - man kann also getrost von einem Sch***-Kerl reden.
Kurzer Hinweis aber noch zum Infektionsrisiko.
Im O-posting hieß es, der Arzt hätte AIDS bei seinem Patienten festgestellt und der Mann wolle keine Kondome verwenden, wodurch eben die Gefahr der Ansteckung gegeben sei.
Hier sollte man klar trennen: Wenn der Kerl tatsächlich bereits AIDS hat (ein Immunschwächesyndrom, welches sich durch das Auftreten so genannter opportunistischer Infektionskrankheiten ‚auszeichnet‘), dann hat er bereits seit Jahren eine HIV-Infektion und damit seine Frau mit Sicherheit schon infiziert (ein solchermaßen gelagerter Fall ist mir aus meiner Zeit als Mikrobiologe (kein Arzt!) bekannt; bei einem Mann wurde eine seltene Verlaufsform einer Tuberkulose festgestellt; bei der weiteren Abklärung kam raus, das er HIV-positiv war und bereits als AIDS-Patient eingestuft werden musste; es stellte sich dann raus, dass die Frau ebenfalls HIV-pos. war [aber nix gewusst hat], während das gemeinsame Kind HIV neg. war; der Typ hat allerdings selbst mit seiner Familie geredet…).

Hat der Arzt aber eine HIV-Infektion festgestellt (die allerdings dann auch wohl schon Monate zurück liegt, bleibt immer noch eine Resthoffnung (die aber klein sein dürfte) dass noch keine Infektion der Frau stattgefunden hat. Wahrscheinlich ist dass Kind also so oder so schon in den Brunnen gefallen…
Anyway, in der Situation sind alle Beteiligten irgendwie nicht zu beneiden.
Viele Grüße,
Oliver

Ganz davon mal abgesehen, ist der Ehemann wirklich ein
Schwein. a) geht er ins Bordell, obwohl er verheiratet ist b)
will er das Risiko aufnehmen, seine Frau mit HIV anzustecken.
Wie kann man einen Menschen damit infizieren „wollen“, den man
liebt??

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Wie soll er reagieren, wie kann er das mit der
ärztlichen Schweigepflicht vereinbaren.

Meines unärztlichen wie unjuristischen Erachtens überwiegt hier das schützenswerte Interesse der Ehefrau (die Sexualpartnerin wissentlich zu infizieren, ist mindestens schwere Körperverletzung!) die Schweigepflicht des Arztes. Streng genommen müsste der Arzt seinen Patienten sogar aus dem „Verkehr“ (no pun intended) ziehen lassen, wenn klar ist, dass dieser seine Frau vorsätzlich anzustecken gedenkt. Handelt der Arzt nicht, wird er sich plötzlich eine Mittäterschaft bei der ganzen Aktion anrechnen lassen.

Randbemerkung zu Phytia : Ein Mann, der, obwohl verheiratet, ins Bordell geht, ist deswegen noch kein Schwein. Bumst er, wie im vorliegenden Fall, dort allerdings ohne Lümmeltüte, ist er doof. Steckt er seine Frau dann an, ist er ein doofes Schwein.

Gruß kw

Hallo,

auch wenn ich es sonst nicht mag, aber hier wäre ein anonymer Anruf auch möglich.

Gruss

Andreas

Der Arzt hat in Erster Linie den Menschen zu schützen!!
Wenn er die Schweigepflicht durchbrechen muss dann soll ers machen, wenn er dadurch einen Menschen helfen kann wenn Ihm nicht sogar das leben rettet.

Nur neben bei, war es nicht so das die Schweigepflicht rechtl. Hintergründe hat. Also vom Geseztgeber??? Und neben bei, Ärzte haben eine Eid geschworen Menschen zu helfen, missachten eines Eides hat rechtlich schwerwigerende Folgen als ohne Eid, von den menschlichen und moralischen abgesehn. Bei dieser Problematik wird klar wer wirklich ein Arzt ist und wer nur ein Scharlachtan ist.
Ein Arzt hat die Pflicht der Frau es zukommen zu lassen, aus moralischen Gründen , wie dies nun geschied ist eine Andere!

mfg

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Hi,

Und neben bei, Ärzte
haben eine Eid geschworen Menschen zu helfen, missachten eines
Eides hat rechtlich schwerwigerende Folgen als ohne Eid, von
den menschlichen und moralischen abgesehn.

also, falls du auf den hippokratischen eid rauswillst…
Der wir in deutschland schon lang nicht mehr abgelegt.

Bei dieser
Problematik wird klar wer wirklich ein Arzt ist und wer nur
ein Scharlachtan ist.
Ein Arzt hat die Pflicht der Frau es zukommen zu lassen, aus
moralischen Gründen , wie dies nun geschied ist eine Andere!

Eben nicht (s. meinen link).
Die ganzen ethisch/moralischen implikationen mal dahingestellt; der arzt ist seinem patienten verpflichtet und sonst niemandem (prinzipiell)…
Nun ändern sich aber nunmal die zeiten und man muss überlegen, ob die schweigepflich ABSOLUT bindend ist…

Wie ich schon erwähnt habe, ist dieses beispiel in medizinischen seminaren ein dauerbrenner… Genauso kann ich mir denken, daß bei theologen ständig nach dem beichtenden mörder gefragt wird…

Es ist ein moralisches problem, das nur durch die entscheidung des arztes „gelöst“ werden kann…

Ich würde bei einem uneinsichtigen patienten auf jeden fall die frau informieren. Zum einen, weil ich weiß, daß es das richtigere wäre; zum andern, weil ich weiß, daß mich dafür niemand verurteilen würde…

LG Alex:smile:

Hi,

auch wenn ich es sonst nicht mag, aber hier wäre ein anonymer
Anruf auch möglich.

anonym wär’ aber recht charakterschwach…

LG Alex.-)

Hi Minou,

die rechtlichen Aspekte dürftest Du im Brett ‚Allg. Rechtfragen‘ eher beantwortet kriegen, ev. auch mit §§ und Urteilen.

Gandalf