Ärztliche Schweigepflicht bei Suizidgefahr

Hallo Leute,

ist ein Arzt bei offensichtlicher und akuter Suizidgefahr bei einem seiner Patienten an seine Schweigepflicht gebunden oder ist er per Lege dazu verpflichtet dieses an die Staatsmacht zu melden?

Vielen Dank im Voraus

Gruß Thomas

Hallo Leute,

ist ein Arzt bei offensichtlicher und akuter Suizidgefahr bei
einem seiner Patienten an seine Schweigepflicht gebunden oder
ist er per Lege dazu verpflichtet dieses an die Staatsmacht zu
melden?

Hallo,
er muss den Patienten einweisen, mit Psych.- Kg.
http://www.beepworld.de/members74/patientenrechte/ps…

Gruß
Kosmokatze

Der Medizinmann hat selbiges getan - zum Glück

Gruß Thomas

Hi!

Es gibt grundsätzlich (!) keine Verpflichtung, die Schweigepflicht zu brechen - das wäre gesetzwidrig!

Der Arzt ist im Gegenteil gesetzlich streng an die Schweigepflicht gebunden. Allerdings:
er darf in einigen Ausnahmefällen die Schweigepflicht brechen, z.b. zum Schutz einer Einzelperson oder eines Allgemeinguts.

Es liegt allerdings im Ermessen des Arztes, ob er es tut oder nicht. Gesetzlich darf er dann die Schweigepflicht brechen - muss es aber nicht. Jedenfalls kann er - egal wie die Entscheidung ausfällt - in der Regel strafrechtlich nicht dafür belangt werden, ev. jedoch zivilrechtlich.

Gruß,
Sharon