Arzt auf Schadensersatz verklagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen aus folgendem Grund. Ich bin wohl ungefähr 2004 an Schizophrenie erkrankt und wurde „psychotisch“ . Nach einem Auslandaufenhalt mit Verfolgungswahn wurde ich 2006 in Italien von der Carabinieri in eine Anstalt nach Tivoli gebracht . Nach einer Woche auf Valium holten mich meine Eltern ab , der Artz von dort , dass wurde mir erst später erzählt empfahl mir eine grosse Therapie also eine Anschlussklinikbehandlung.

Nachdem ich in Deutschland immernoch mit Verfolgungswahn und im psychotischen Zustand bei meinem Neurologen war und ich ihm meine Geschichte erzählte , lachte er nur knallte mir Neuroleptika hin und hat mich wieder heimgeschickt mit den Tabletten.

ich habe keinerlei aufklärung erhalten was dies für Tabletten sind und welche Krankheit ich habe , eine Zwangseinweisung hätte hier stattfinden müssen

Aufgrund der mangelnden Aufklärung setzte ich die Tabletten wieder nach 2 Tagen ab und die Folge war dass ich Ende 2009 wieder in einer Psychos gefallen bin und dann erst nach ca. 6 Jahren Erkrankung zum 1. Mal in die Klinik gekommen bin.

Durch die späte Feststellung meiner Krankheit hat die Krankheit keinen guten Verlauf genommen.

Aus meiner Sicht hat der Neurologe 2006 mit seiner Aufklärungsarbeit Art wie er mich behandelt fahrlässig gehandelt !!

Kann ich Ihn auf Schadensersatz verklagen ??

Tut mir leid,
aber da kann wohl tatsächlich nur ein Fachanwalt helfen und ein unabhängiges Gutachten!
Viel Erfolg und gute Besserung!
Hans

Hallo,
sorry, nicht mein Spezialgebiet. Ich würde aber empfehlen, mit Ihrem jetzigen Arzt darüber zu sprechen, ob er schriftlich „nachweisen“ kann, dass der schlechte Krankheitsverlauf aufgrund „grob fahrlässiger“ Behandlung des Arztes in 2006 entstanden ist. Wenn er dies kann, könnte eine Klage evtl, selbst nach so langer Zeit, Erfolg haben. Mein Rat: Anwalt mit Spezialgebiet „Klagen gegen Ärzte, Krankenhäuser etc.“ aufsuchen und sich beraten lassen. Erstberatung ist meist kostenlos. Viel Glück und vor allem gute Besserung

Dazu kann ich leider nichts sagen. Unser Rechtsgebiet ist Wohnungseigentum.

Viel Glück
M.B.

Hallo Ken!
Wer jemanden auf Schadensersatz verklagen will, liegt erst einmal in der Beweispflicht! In ihrem Fall , so wie ich ihn verstehe würde das nichts bringen, weil Sie die Tabletten selbst abgesetzt haben. Um den betreffenden Arzt irgendwie bei zu kommen, hilft vielleicht eine Beschwerde bei der Ärztekammer. Es sei denn Sie haben eine Rechtsschutzversicherung (RSV) und lassen sich von einem Rechtsanwalt (bitte von der Rechtsanwaltskammer empfehlen lassen!) der sich auf dem Gebiet von Ärztefehlern auskennt beraten. Sollten Sie keine RSV haben, können Sie sich auch bei Ihrem zuständigen Amtsgericht für eine Erstberatung einen Beratungsgutschein holen, vorausgesetzt Sie sind finanziell nicht in der Lage eine solche Beratung selbst zu finanzieren. Jedoch nach Ihrer Schilderung sehe ich da keinen Erfolg. Sie können auch 5 verschiedene Ärzte aufsuchen und Sie werden 5 verschiedene Diagnosen hören und 5 verschiedene Behandlungsmethoden! Halten Sie sich an die Ärzte wo Sie sich geborgen fühlen! Dann wird es Ihnen hoffentlich bald besser gehen!
Aus meiner Sicht kann ich Ihnen nichts anderes empfehlen!
Mit freundlichen Grüßen
gotte

Hallo,
sorry, dazu kann ich nichts sagen. Das muss ein einschlägig spezialisierter Rechtsanwalt beurteilen.
MfG
KKl

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen aus folgendem Grund. Ich bin wohl ungefähr
2004 an Schizophrenie erkrankt und wurde „psychotisch“ . Nach
einem Auslandaufenhalt mit Verfolgungswahn wurde ich 2006 in :Italien von der Carabinieri in eine Anstalt nach Tivoli
gebracht . Nach einer Woche auf Valium holten mich meine
Eltern ab , der Arz von dort , dass wurde mir erst später
erzählt empfahl mir eine grosse Therapie also eine
Anschlussklinikbehandlung.

Nachdem ich in Deutschland immer noch mit Verfolgungswahn und
im psychotischen Zustand bei meinem Neurologen war und ich ihm
meine Geschichte erzählte , lachte er nur knallte mir
Neuroleptika hin und hat mich wieder heimgeschickt mit den
Tabletten.

ich habe keinerlei aufklärung erhalten was dies für Tabletten
sind und welche Krankheit ich habe , eine Zwangseinweisung
hätte hier stattfinden müssen

Aufgrund der mangelnden Aufklärung setzte ich die Tabletten
wieder nach 2 Tagen ab und die Folge war dass ich Ende 2009
wieder in einer Psychos gefallen bin und dann erst nach ca. 6
Jahren Erkrankung zum 1. Mal in die Klinik gekommen bin.

Durch die späte Feststellung meiner Krankheit hat die
Krankheit keinen guten Verlauf genommen.

Aus meiner Sicht hat der Neurologe 2006 mit seiner
Aufklärungsarbeit Art wie er mich behandelt fahrlässig
gehandelt !!

Kann ich Ihn auf Schadensersatz verklagen ??

Hallo,

sorry, im Patientenrecht habe ich keine Kentnisse.

Aber mein Verstand und Bauchgefühl sagen, das es (wenn überhaupt) sehr schwer werden wird hier genügend Beweise für eine solche Forderung zu sammeln. Ich denke es wird ein endloser Arzt/Gutachtermarathon mit ungewissem Ausgang.

Trotzdem gute Besserung
Svalroph

Kann ich Ihn auf Schadensersatz verklagen ??

Hallo, die Sachlage kann hier so nicht beurteilt werden. Sie müssten sich an einen Anwalt wenden, der Sachverhalt und eventuelle Rechtsfolgen sorgfältig prüft. Voraussetzung für Schadenersatz wäre ein Schaden, u.U. auch ein immaterieller Schaden - sprich es müsste ein Anspruch auf Schmerzensgeld geprüft werden.

MfG

Andreas Kleiner

Da meine Ausbildung schwerpunktmäßig auf Fragen des Privatrechts zwischen Bürgern und zwischen Bürger und Verwaltung abzielt, kann ich leider auf Fragen der Arzthaftung keine Antwort liefern.

Nur soviel aus meiner privaten Erfahrung: Mir wurde einmal geraten, nicht sozusagen auf die Haftbarkeit der schlechten Behandlung sozusagen zu „vertrauen“, sondern bei einem schlechten Gefühl hinsichtlich der Behandlung auf eigene Faust eine Zweitmeinung einzuholen. Evtl hätte dies bei der bemängelten Behandlung passieren müssen. Inwiefern da natürlich psychische Erkrankungen mit in die Abwägung einfließen müssen, kann ich - wie gesagt - garnicht einschätzen.

Trotzdem viel Erfolg und beste Wünsche für die Gesundheit!

Hallo das wird schwierig du müstes gute Beweise haben
mehr kann ich dir auch nicht sagen.K.H.

Das ist eine schlimme Sache,aber ich kenne mich nicht aus in dieser Angelegenheit

Hallo,

leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus.
Ich habe nur gehört, dass es relativ schwierig ist, Ärzte zu verklagen.
Ich würde versuchen, Kontakt zu Selbsthilfegruppen bzw. zu Organisationen, die Patienten vertreten, aufzunehmen.
Ich kann das gut verstehen, dass ein großes Bedürfnis nach (wenigstens finanzieller) Wiedergutmachung da ist, wenn man solch einen Leidensweg hatte. Man muss sich aber sehr gut überlegen, ob solch ein teures Verfahren auch Aussicht auf Erfolg hat. Eine kompetente Beratung und Unterstützung ist da meiner Ansicht nach ganz wichtig. Alles Gute!

Hallo,

ich habe das selber schon mal versucht. Bei mir erfolgte eine Falsch behandlung. Die Infusionsnadel war dicht. Der Krankenpfleger im Krankenhaus hat nur nen bisschen mit der Nadel, hin und her gewackelt (als ob nen Abfluss verstopft wäre), und die Infusion lief wieder… aber nicht in die Ader, sondern ins Muskelgewebe. Darauf hin hatte sich der ganze Arm entzündet, war dick geschwollen. Um Harresbreite wäre er mir amputiert worden… Die Adern waren alle dadurch richtig verkalkt bzw. hart im Arm. Der Spass hat 2 bis 3 Jahre gedauert. Ich hatte einen Fachanwalt beauftragt um überhaupt etwas zu erreichen…

Außer kosten für den Rechtsanwalt habe ich nichts davon gehabt…

Arztberichte, Stationsberichte wurden schön geschrieben. Las sich so, als ob das gar nicht ich war, sondern nen ganz anderer Patient. So „schön“ geschrieben waren die.

Der freie Chirug der mich etwa 1 Woche nach dem Vorfall überhaupt über den ganzen Mist aufklärte, wollte auch keine schriftliche Aussage tun. Er hat sich aber vor lachen fast über den Tisch gelegt, und ganz klar gesagt das dies ein erstklassiger Behandlungsfehler im Krankenhaus war. Diese nennt sich übrigen Zweigstelle des Universitätsklinkiums. Sie hatten die Ader durchstochen. Die gesamte Infusion lief in Gewebe. Zum Glück war dies „nur“ Antibiotika.

Mein Fazit dazu? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Sie brauchen gute Zeugen, Stichhaltige Beweise. Diese sind nicht oder kaum zu bekommen. Es sei denn die Schere wurde im Bauch vergessen bei der Operation oder so ähnlich. Nur dann haben sie ein Chance. Ansonsten sparen sich die kosten, die Mühen, den Ärger die Aufregung. Also wägen Sie gut ab, was sie tun. Den „heiligen Schein“ haben bei mir seitdem die Ärtze insgesamt alle verloren!

Meine Empfehlung: Sie selber wissen immer am besten, was mit ihnen los ist, bzw. nicht stimmt. Sie sind sich somit selber der beste Arzt! Schätzen sie selber dabei für sich selber ab was das richtige ist, hinterfragen sie Arztprognosen. Lassen Sie nicht alles gleich mit sich machen. So fahre ich bis jetzt am besten. Auch Ärzte sind Menschen, machen Fehler, haben einen schlechten Tag, stehen aber nicht dazu. Schuld sind dann immer andere, meist der zu dusselige Patient…

MFG