Depotspritze und Bundesgesundheitsamt

Hallo,

auf der Suche nach Informationen zur 3-Monats-Spritze bin ich bei Profamilia auf folgende Information gestoßen:

„Da die Depotspritze deutlich stärker als die Pille in den Hormonhaushalt eingreift, darf sie laut Bundesgesundheitsamt nur in Ausnahmefällen von der Ärztin oder dem Arzt verschrieben werden…“

Darüber hat mein Arzt keine Silbe verlauten lassen. Leider finde ich dazu auch keine konkretren Angaben im Netz.

Weiß jemand, von wann diese Vorschrift (oder wie man es korrekt nennt) ist?
Und womit genau wird diese Vorschrift begründet?

Ich nehne an, es liegt an den möglichen Nebenwirkungen. Aber darüber finde ich leider auch nur sehr schwammige Aussagen. Außerdem widersprechen sich manche Seiten bezüglich der Nebenwirkungen und Risiken.

Meinem Arzt zufolge wäre die Spritze ne echte Alternative. Den Informationen nach, die ich im Netz gefunden habe, klingt das alles zusammen doch nicht wirklich beruhigend.

Bei anderen „Langzeit-Verhütungsmitteln“ (Stäbchen, Hormonspirale,…) dürfte es sich - so vermute ich mal - dann aber mit den Risiken doch auch ähnlich verhalten wie bei der Spritze. Oder?

Viele Grüße
Merlinchen

Es könnte daran liegen, daß die Hormonspritze nach dem Absetzen besondere Probleme bereiten kann. Es kann zum Beispiel monatelang dauern, bis die normale Regel wieder einsetzt (in dieser Zeit muß man auf andere Weise sehr sicher verhüten, wenn man nicht schwanger werden will), und es kann irgendwann nach dem Absetzen eventuell zu einer extrem starken Blutung kommen. Auf jeden Fall ist es ein größerer Eingriff in den Hormonhaushalt, den man ohne besonderen Grund eher nicht vornehmen sollte.

Gruß, Infotalk

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