Drogenfall in Notaufnahme

Hallo,
nehmen wir an jmd. wird wg. z.B. einem Kreislaufkollaps notärztlich versorgt und dann ein paar Tage auf die Intensivstation „gelegt“. Durch die Aussagen der Patienten wird der Konsum eines Rauschmittels im Sinne des BTMG bestätigt. Hat der Patient irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten oder fällt das unter die Schweigepflicht ?

Gruss
Enno

PS: Der Fall ist leider nicht hypothetisch.

Moin,

keine Ahnung, wie da die Rechtslage ist, aber wir hätten ganz scghön was zu tun, wenn wir jeden Junkie anzeigen wollten, der bei uns einschlägt. Außerdem ist user Job ja das Hefen & Heilen und nicht das verknacken. Was sollten wir da für ein Interesse dran haben?

Grüße,

Chris

Hi,

strafrechtliche Konsequenzen hat der Patient definitiv nicht zu befürchten, der Drogenkonsum wird ganz eindeutig durch die Schweigepflicht gedeckt. Insofern gibt es keinerlei Sorge daß der Staatsanwalt aktiv werden könnte. Sollte sich jemand vom medizinischen Personal verplappern könnte derjenige seinerseits wegen Verletzung der Schweigepflicht belangt werden.

Allerdings ist sowas dem Personal insofern nicht egal als BTM-Konsum

  1. die Gefahr von Hepatitis und HIV beinhaltet und
  2. die Frage auftaucht wie gewisse Medikamente, die auf der Station bevorratet werden, vor dem potentiellen Zugriff des Patienten gesichert werden.

Starfrechtlich ist es für den Abhängigen aber absolut unbedenklich dank Schweigepflicht.

Gruß,

MecFleih

Hallo,
Danke - das beruhigt.

  1. die Frage auftaucht wie gewisse Medikamente, die auf der
    Station bevorratet werden, vor dem potentiellen Zugriff des
    Patienten gesichert werden.

Das „Naschen“ dürfte ihr vorerst vergangen sein.

Gruss
Enno

Hallo,
na ich dachte z.B. in Analogie zu Schuß-/Stichverletzungen. Die müssen doch gemeldet werden, wenn ich richtig informiert bin. Nur haben die beiden Verletzungsarten auch einen anderen strafrechtlichen Beigeschmack.

Gruss
Enno

Hallo Enno,

solange bei der notärztlichen Versorgung keine Polizei dabei war, die den Braten gerochen hat, dürfte, wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben, nichts zu befürchten sein.

Grüße, Nina

Danke,
die Polizei hat das glücklicherweise nicht „spitzgekriegt“. Sie war mit einer Freundin unterwegs, die auch den Notarzt alamierte. Sie ist nach gestriger Information glimpflich davongekommen (das Wochenende hatte sie noch im Krankenhaus verbracht).

Gruss
Enno