GKV Hautkrebsvorsorge Hautscreening Vorsorge auch in kürzeren Abständen ?

Ein von der gestzlichen Krankenkasse übernommenes Hautscreaning ist noch keine zwei Jahre her.
Ich möchte aber gern den Arzt wechseln, aber dem neuen Arzt nichts davon sagen, dass ich bereits bei seinem Kollegen war.

Kann der neue Hautarzt wieder eine Hautscreaning-Vorsorge durchführen ?  und wird sie von der Kasse erstattet - auch wenn die letzte noch nicht so lange zurückliegt?

Vielen Dank …

[MOD Volker] Titel korrigiert

Hallo!

Kann man. Ob sich die Kasse später meldet und nachfragt oder gleich eine Rechnung schickt ? Meines Erachtens nach kann sie das gar nicht merken.
Und „Zweitmeinung“ ist ja zulässig und manchmal sinnvoll.

Und übrigens, manche Kassen bezahlen jährlich, nachfragen bei der eigenen lohnt.

Aber es heißt „Screening“

MfG
duck313

Hallo jeannied’arc,
wie das bei der Hautkrebsvorsorge ist, weiß ich nicht, aber bei der gynäkologischen Krebsvorsorge wird dem zweiten Arzt, der möglicherweise unwissentlich eine weitere Vorsorgeuntersuchung macht, diese nicht bezahlt.
Es wäre also fair, wenn du mit deinem neuen Arzt darüber sprichst. er kann bei einem begründeten Verdacht, selbstverständlich eine weitere Diagnostik machen.

Gruß florestino

Hallo,

ein weiteres Hautkrebsscreening innerhalb der Zweijahresfrist wird generell von den Kassen nicht erstattet