Ich würde gerne wissen wie es sich verhält

… wenn jemand der seit 4 Wochen in U-Haft ist, so krank wird das er schon einige Male zusammen gebrochen ist , keine Nahrung mehr bei sich behält. In der Haftanstalt selbst wid nichts gemacht, kann man von außen etwas bewegen? Haftprüfungstermin war schon, da wurde die Freilassung abgelehnt, nun geht es eine Etage höher. Doch bis es da weiter geht ist die Psyche und auch die Gesundheit ruiniert. Was kann man tun?

Hallo Urahra,
die Ursache für die Symptome scheinen mir im Psychischen und nicht im Physischen zu liegen. In aller Regel sind die Behandlungsmaßnahmen in der Haft besser als in Freiheit: Keinerlei Kosten, Arzt/Ärztin stets vorhanden, hinreichend ausgebildetes Pflegepersonal vorhanden, keine stundenlangen Wartezeiten in überfüllten Räumen, Medikamente vom Feinsten u.s.w. . Auch stehen sonstige Hilfen immer zur Verfügung bis hin zur Verlegung in ein Krankenhaus. Insoweit steht nicht zu befürchten, daß keine ausreichende medizinische Behandlung erfolgt.
Natürlich versucht jeder Inhaftierte, alsbald entlassen zu werden; dafür läßt man sich etwas „einfallen“. Eine sehr interessante Abhandlung über Tricks, die selbst heute noch „ziehen“, ist bereits 1724 bei Pfoteheuer und Sohn, Coburg in dritter Auflage erschienen. Interessant wäre, aus welchem Grund überhaupt U-Haft angeordnet wurde, ob diese „Erkrankung“ schon mal vor der Inhaftierung aufgetreten ist und welche medizinischen Maßnahmen bisher erfolglos waren. Auch wäre der eigentliche Haftgrund -also nicht das Delikt-, der ausschlaggebend für die Haft war, interessant.
In Deinem Fall erscheint es mir angezeigt, sich mal mit
der Verteidigung in Verbindung zu setzen, diese sollte dann die tatsächlich erforderlichen Schritte einleiten: Wie Du aber schreibst, ist bereits Haftbeschwerde beim LG/OLG eingelegt.
Und bis zur Entscheidung, die anders als die Haftprüfung nicht an Fristen gebunden ist, wird sich der Zustand Deines/Deiner Betreuten bestimmt gebessert haben.
Gruß
Schiebedach
KLaus

Hallo @urahra,
nach deinen Beschreibungen stellt sich generell die Frage der Hafttauglichkeit! Hier müsste der Verteidiger im Verfahren(Rechtsanwalt) intervenieren und Kontakt zur Anstaltsleitung und Anstaltsarzt suchen sowie den Haftrichter in Kenntniss setzen.

M.f.G.