Krankengeldsperre wegen Alkohol Unfall

Ich bin seit einem Jahr wegen Endzündung des linken Gesichtsnerves krank geschrieben. Am Freitag kam ein Kumpel und fragte, ob ich mit in die Gaststätte gehe. Da mir die Decke nach einem Jahr auf den Kopf fiel, sagte ich zu. Leider unterschätzte ich die Nebenwirkungen der Medikamente und trank auch Alkohol.Auf dem Heimweg kam es dann zu einem komletten Aussetzter und ich fiel nach hinten um wie ein Stein.
Mein Kumpel rief vor lauter Angst den Notartzwagen, der mich mitnahm. Auf Grund des Alkoholgeruches wurde als Ursache des Sturtzes schwere Alkholgenuß zu Grund gelegt. Obwohl ich der Meinung bin das ein Zusammenwirken zwischen Medikamente und Alkohol bestand. Meine Frage: Da meine Krankenversicherung den Hergang sicher beschrieben bekommt, wird mir das Krankengeld gesperrt. Obwohl dieses Vorkommnis, wie eine Woche vorher vom MDK bestätigt keinen Enfluß auf Fortbestand der Krankheit hat.

Warte mal die Forderungen ab - ob die Kassen es kompliziert machen. Ich kann nur auf Teilgebiete eingehen, so dass du weisst um was es geht:

Den Sturz sehe ich zunächst mal als Unfall, der Versicherungsträger die Unfallversicherung. Bei der AVB bestehen möglichwerweise ein Kürzungsrecht der Leistungen (nicht Heilungskosten).

Hat der Arzt dich genügend aufgeklärt wegen der Alkohleinnahme… zudem müsste man beweisen, dass es wirklich der Alkohl war.

Eine Rechtsberatung ist hier nicht möglich, zeitliche & rechtliche Fragen!

Zerfleische dich nicht mit deinen Aussagen. Beantworte genau die Fragen, nicht mehr aber auch nicht weniger.