Medikament zurück = Medikamentenzuzahlung zurück?

Hallo liebe Leute,

ich habe vom Arzt Tabletten verschrieben bekommen.
Nachdem ich sie bekommen hatte stellte ich fest, dass ich sie nicht vertragen würde, wenn ich sie nehme.

Da ich für dieses Medikament eine Medikamentenzuzahlung entrichten musste würde ich sie gerne an die Apotheke zurückgeben.

Ich habe nun gehört, dass Apotheken bereits verkaufte Medikamente nicht zurücknehmen können, da die ordentliche Lagerung der Tabletten nicht gewährleistet wäre.
Auch die Zuzahlung für das Medikament soll man nicht zurückbekommen können.

Stimmt das?
D.h. kann ich meine Zuzahlung echt nicht zurückbekommen? Das wäre ja echt blöd :frowning:

Danke im Voraus für Eure Antworten

Stefanie

Meines Wissens nach stimmt das so.

Hallo Stefanie,

und warum verträgst Du sie nicht, was schlägt die Apotheke vor und weiß Dein Arzt dass, bzw wenn nicht, sollte er es bald von Dir zu hören bekommen, damit das nicht wieder vorkommt.

Zurückgeben funktioniert wirklich nicht, also nächstes Mal vorher mit dem Arzt sprechen, sonst kann er es auch nicht ändern.

Gruß

Kathy

Hallo Stefanie!

Ja, das stimmt. Medikamente, die einmal die Apotheke verlassen haben, dürfen nicht mehr zurückgenommen werden. Auch die Zuzahlung ist und bleibt bei der Apotheke.
Schließlich hast Du das Medikament ja bereits genommen.

Geh zu Deinem Arzt, nimm die Pillen mit, erklär ihm die Sache, und vielleicht hat er bedürftige Patienten, die sich dann über das Medikament freuen.

Möglicherweise hat der Doc ja noch ein Ärztemuster für Dich, sodass Du nicht nochmal zuzahlen musst.

Angelika