Nüchtern zur Blutentnahme

Hallo,

wenn ich nüchtern zur Blutentnahme für ein großes Blutbild muss, was bedeutet das? Nicht essen ist klar, aber wie ist es mit dem trinken? Wasser, Kaffee, oder gar nichts?

Danke für Antwort und Gruß,
Joe

Hallo !

Nur Wasser!!!

Gruß Max

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Hallo Joe,

Max hat bereits das Wichtigste gesagt:
Wasser, aber auch Kräutertee sind vor einem großen Blutstatus erlaubt, evt. sogar erwünscht. Das Wasser hilft nämlich, den Kreislauf stabil zu halten, sodass bei besonders empfindlichen Patienten das „Umkippen“ nach der Blutentnahme ausbleibt. Oftmals soll zusätzlich eine Urinprobe frisch abgegeben werden, was ohne vorheriges Wassertrinken für viele Patienten oft unmöglich ist.

Man sollte in den letzten 12 Stunden vor der Blutentnahme nichts mehr essen. Das ist besonders wichtig für den Fettstatus mit Schwerpunkt der Triglyzeride.

Die Einnahme von Genussmitteln wie Kaffee oder Alkohol, sowie das Rauchen, können sich kurz- oder langfristig auf Laborresultate auswirken.

Kaffee: Bereits 200 mg Coffein (ca. 2 Tassen Kaffee) führen zu einem Anstieg von Cortisol (+ 40%), Adrenalin und Noradrenalin. Coffein kann auch die Glukosetoleranz vermindern. Die freien Fettsäuren im Plasma steigen um ca. 30% an.
Ebenso hat das Coffein einen Einfluss auf die Pulsfrequenz, falls EKG und Blutdruck gemessen werden sollen.

Das sonst so gewünschte Wassertrinken ist nur in einem Fall nicht angebracht, wenn der Arzt neben der Blutentnahme auch noch ein Sonogramm (Ultraschall) z. B. des Magens machen möchte.

Viele Grüße, Renate

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Hi
sagen wer mal 23:00 vorabend nix mehr essen und kaffee sowieso nicht, stilles Wasser ist ok. hängt aber auch ein bisserl davon ab auf was getestet wird…
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo,

wenn ich nüchtern zur Blutentnahme für ein großes Blutbild
muss, was bedeutet das? Nicht essen ist klar, aber wie ist es
mit dem trinken? Wasser, Kaffee, oder gar nichts?

Danke für Antwort und Gruß,
Joe

Wie hat dein Co. das Nüchterngebot begründet? Es ist ja ein Einschnitt in deine Lebensqualität. Und das über Stunden. Hast du versucht, es abzulehnen?

Viel Spaß mit ihren blonden Locken
Biggi

Wie hat dein Co. das Nüchterngebot begründet? Es ist ja ein
Einschnitt in deine Lebensqualität. Und das über Stunden. Hast
du versucht, es abzulehnen?

Dich möchte ich mal sehen wenn der Herr Inspektor Polizeibeamte dich zur Blutentnahme für einen Drogentest bittet weil er meint deine Pupillen wären geweitet!
DASS ist ein Einschnitt in deine Lebensqualität.

mfg
Peter

Pupille & Blutbild

Dich möchte ich mal sehen wenn der Herr Inspektor
Polizeibeamte dich zur Blutentnahme für einen Drogentest
bittet weil er meint deine Pupillen wären geweitet!

Klar, wenn du Blut abnimmst, kannst du es verschieden untersuchen. Gut wenn du weißt, welche Tests dir wichtig sind und worauf du lieber verzichtest. Nicht nur als Privatpatient. Beim Shoppen probierst du ja auch nicht erst sämtliche Straßen aus, bevor du dich für dein Ziel entscheidest.

Und wenn dein Gegenüber ohne dein Einverständnis das entnommene Blut für einen Drogentest nutzen will, muss er sich schon gegen eine Klage auf Körperverletzung von deiner Seite absichern können, sonst lebt er gefährlicher als du.

DASS ist ein Einschnitt in deine Lebensqualität.

Was hast du erlebt?

MfG

Peter

Biggi

Hi!

Du bist keine aktive Autofahrerin oder?

Und wenn dein Gegenüber ohne dein Einverständnis das
entnommene Blut für einen Drogentest nutzen will, muss er sich
schon gegen eine Klage auf Körperverletzung von deiner Seite
absichern können, sonst lebt er gefährlicher als du.

Wenn du dich bei den neuen Drogentests der Polizei der Blutentnahme verweigerst wirst du automatisch schwerer bestraft als bei einem positiven Test. So ist das in Österreich.
In Deutschland haben sie (die Exektuviorgane) das Recht bei einem begründeten Verdacht Blut zu entnehmen. Da halte dich dann 2 Polizisten fest während ein Herr Doktor dir BLut entnimmt. Da kannst du dann verklagen wenn auch immer du willst die Aussage der Polizisten zählt immer mehr.

DASS ist ein Einschnitt in deine Lebensqualität.

Was hast du erlebt?

Den Polizeistaat erlebe ich!

mfg
Peter

1 Like

Vielen Dank, …
Hallo,

es war einfach Unwissenheit.
Ein Freund (16, Raucher) musste zur Blutentnahme und hat 10 Std vorher nichts getrunken und wunderte sich über einen HB von 17,4 g/dl.
Bevor ich sage, dass das falsch war, wollte ich mich absichern.

Also nochmal Dank und Gruss,
Joe

Hi!

Hi Peter,

In Deutschland haben sie (die Exektuviorgane) das Recht bei
einem begründeten Verdacht Blut zu entnehmen. Da halte dich
dann 2 Polizisten fest während ein Herr Doktor dir BLut
entnimmt.

Das ist mir neu, hast du das selbst erlebt bzw. kannst du eine Quelle (Richtlinie, Vorschrift …) nennen? Niemand kann dich zu einer Blutabnahme gegen deinen Willen zwingen, ohne Körperverletzung zu begehen. Soweit mein Kenntnisstand - anderes würde mich in diesen Zusammenhängen allgemein mit Drogen-Screenings im Straßenverkehr interessieren.

mfg

mfG

Peter

Voy

Hallo Voy,

selbstverständlich kannst du zur Blutentnahme gezwungen werden, wenn du Beschuldigter bist, gegen den der Verdacht des Alkoholmissbrauchs am Steuer besteht. Deine Einwilligung brauchen sie dafür nicht. Mit einer Klage auf Körperverletzung hättest du keinen Erfolg.

hier die Vorschrift:

3 Körperliche Untersuchung und Blutentnahme

3.1
Rechtliche Grundlagen

3.1.1
Beschuldigte und Betroffene

Bei Beschuldigten und Betroffenen sind ohne ihre Einwilligung die körperliche Untersuchung sowie die Blutentnahme zur Feststellung von Tatsachen zulässig, die für das Verfahren von Bedeutung sind, wenn kein Nachteil für ihre Gesundheit zu befürchten ist (§ 81 a Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG). Betroffene haben jedoch nur die Blutentnahme und andere geringfügige Eingriffe zu dulden (§ 46 Abs. 4 OWiG).

Quelle:
http://www.jvv.nrw.de/4103_1_20000815.html

Gruß
Anna

4 Like

Hallo Voy,

Hi Anne,

wirklich interessant, danke. Weisst du vielleicht auch so Pi mal Daumen zu sagen, welche Zeitspanne zwischen einer Verweigerung und der zwangsweisen Durchführung einer Blutentnahme liegt?

Also mich interessiert das ganze Procedere und alle Beteiligten.
Fragen über Fragen :wink:

Quelle:
http://www.jvv.nrw.de/4103_1_20000815.html

Gruß

re-gruß

Anna

Voy

Hallo Voy,

die Zeitspannen kenne ich leider nicht. Ich war ja noch nie selbst davon betroffen, da ich weder Alkohol trinke, wenn ich Auto fahre noch überhaupt irgend welche Drogen nehme.
Wie ich aber den Inhalt der von mir genannten Seite verstanden habe (hast du die ganze Seite gelesen?), kannst du nicht verweigern. Und wenn doch, wirst du wohl ziemlich schnell mit polizeilicher Gewalt zu einem Arzt gebracht.

Gruß
Anna

Danke :smile:

Gruß
Anna

Voy

Hallo,

die Zeitspannen kenne ich leider nicht.
Wie ich aber den Inhalt der von mir
genannten Seite verstanden habe,
kannst du nicht verweigern. Und
wenn doch, wirst du wohl ziemlich schnell mit
polizeilicher Gewalt zu einem Arzt gebracht.

Der Zeitdruck wird begrenzt durch die Pharmakokinetik der anhand der jeweiligen Veränderungen vermuteten Droge. Alles andere ist Willkür und Ausdruck fehlender Sachkompetenz des Grünen. Eben Verleumdung, gegen die du dich wehren solltest.

Gruß
Biggi

Hallo Biggi,

ich musste erst einmal nachschlagen, was „Pharmakokinetik“ heißt. Und trotzdem verstehe ich deinen Beitrag nicht so ganz.

Wieso sollte ich mich gegen eine Verleumdung wehren? Mir wurde noch niemals Blut abgenommen, weil die Polizei mich verdächtigt hätte unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren. Das schrieb ich doch auch.

Ich habe nur auf die Frage von Voy geantwortet, der wissen wollte, ob es darüber irgend welche Vorschriften gibt. Mehr nicht.

Jedoch halte ich es nicht für sehr weise, der Polizei („den Grünen“, wie du sie nennst) Willkür zu unterstellen. Was das mit Sachkompetenz zu tun haben soll, kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich bin kein Polizist und auch kein Arzt, aber eine Alkoholfahne kann ich auch riechen. Ehrlich gesagt, traue ich auch den meisten Polizeibeamten die Kompetenz zu, zu entscheiden, ob sie jemandem zum Alkoholtest bzw. zur Blutabnahme mitnehmen. Das ist auch unter anderem ihr Job.

Oder geht es dir um etwas ganz anderes und ich habe dein Anliegen nur nicht verstanden?

Gruß
Anna

Hi Anne,

Ich habe nur auf die Frage von Voy geantwortet, der

die :wink:

wissen wollte, ob es darüber irgend welche Vorschriften gibt.

Meine Frage nach der Zeitspanne zielte auf den in der Zwischenzeit vorangehenden Abbauprozess der vermuteten und manchmal grenzwertig nachzuweisenden Substanzen. Eine andere Frage ist in diesen Zusammenhängen, ob die vermutete Wirkung mit der akuten übereinstimmt, die einen so schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte rechtfertigen. (Okay, wenn jemand schwer betrunken ist, ist das leicht zu erkennen … wozu dann noch eine zwangsweise Blutentnahme, die Frage lass ich mal dahingestellt - ausser das sie Beweis-Material sicherstellt, um juristisches Gewicht zu haben.)

Jedoch halte ich es nicht für sehr weise, der Polizei („den
Grünen“, wie du sie nennst) Willkür zu unterstellen.

Wie würdest du anders sagen, wenn dich einer nach Blick in die müden Augen zur Blutentnahme „bittet“, um sicher zu gehen? (Ist mir bis zum bitteren Ende nicht geschehen, weil ich glaubhaft machen konnte, gerade vom Nachtdienst zu kommen und deswegen so rote Augen zu haben)

Was das mit Sachkompetenz zu tun haben soll

Eben nichts.

Ehrlich gesagt, traue ich auch den meisten Polizeibeamten die
Kompetenz zu, zu entscheiden, ob sie jemandem zum Alkoholtest
bzw. zur Blutabnahme mitnehmen. Das ist auch unter anderem ihr
Job.

Mit so einem pauschalen Gut-Schein wäre ich vorsichtig. Die Rasterfahndung erfolgt oft nach Kriterien, die viel von Oberflächlichkeit und Feindbild haben. Oder sich auch nach der aktuellen Lage richtet, welche Substanz ausser Alkohol noch „in Frage käme“ - Polizisten bekommen zwar keine Kopfgelder (wüsste ich jedenfalls nicht), aber die Aufklärungsquote ist schon entscheidend bei den Fahndungserfolgen.

Anna

Voy

Alles
andere ist Willkür und Ausdruck fehlender Sachkompetenz des
Grünen. Eben Verleumdung, gegen die du dich wehren solltest.

Das halte ich für paranoid und weitestgehend unbegründet.

Da muss ich dir widersprechen. Sei es schon deshalb, weil manchmal Kompetenz willkürlich mit (irgendeiner) Uniform wächst. Jedenfalls im Glauben des Trägers und manchmal auch im Glauben des „Opfers“ - Kunden, Klienten, Patienten … Untergeordneten, nicht kompetenten; wie willst du Kompetenz auf die Schnelle messen? Die Behandlung richtet sich nach vielen Faktoren, die nicht immer in der Verordnung stehen, sogar von der Tagesform abhängig sein können, gleich Feierabend ist … oder einfach nach Aussehen.

Doc.

Voy

[hot] Blutentnahme = Schikane, Verleumdung etc.?

Alles
andere ist Willkür und Ausdruck fehlender Sachkompetenz des
Grünen. Eben Verleumdung, gegen die du dich wehren solltest.

Das halte ich für paranoid und weitestgehend unbegründet.

Wir schweifen ein wenig ab, vom Thema…

Da muss ich dir widersprechen. Sei es schon deshalb, weil
manchmal Kompetenz willkürlich mit (irgendeiner) Uniform
wächst. Jedenfalls im Glauben des Trägers und manchmal auch im
Glauben des „Opfers“ - Kunden, Klienten, Patienten …
Untergeordneten, nicht kompetenten; wie willst du Kompetenz
auf die Schnelle messen?

Gar nicht. Ein Grundmaß kann und muß ich annehmen, weil keiner einen Job, in dem er solcherlei Befugnisse hat, geschenkt bekommt. Da steckt stets eine entsprechende Ausbildung dahinter.

Wenn jemand der Exekutive so sehr mißtraut, hat er/sie entweder Pech gehabt oder muß dann auch die Konsequenzen ziehen und in die Antarktis oder sonst eine menschenleere Gegend auswandern und einem Dasein in Einsamkeit fristen. Wir leben in einem einigermaßen demokratischen Land, und da ist sowas nunmal so festgelegt. Wer will, kann versuchen, das zu ändern, aber ich halte diese Vorgehensweise bzgl. Blutentnahme für sehr sinnvoll und richtig.

Die Behandlung richtet sich nach
vielen Faktoren, die nicht immer in der Verordnung stehen,
sogar von der Tagesform abhängig sein können, gleich
Feierabend ist … oder einfach nach Aussehen.

Glaubst Du, daß ein Polizist sich den ganzen Ärger einer Blutentnahme aufhalst, ohne einen Grund dafür zu haben? Das entspricht nicht meinem Eindruck von der Polizei. Eher im Gegenteil. So oft passiert das einfach nicht, und so schnell geht das auch nicht. Ich wage sogar, einfach mal ohne Grundlage ins blaue zu behaupten, daß ungerechtfertigte Blutentnahmen zwar vorkommen mögen, aber wenn, dann nur _sehr_ vereinzelt und noch seltener aus Schikane.

Deshalb sehe ich dieses „Not-Anwalt“, „Verleumdung“, „Willkür“ usw. als Paranoia und unbegründet. Bedenke, daß Polizisten sowas auch nie allein machen, mindestens zu zweit. Wenn Du dann anfängst, Verschwörungen etc. zu unterstellen, frag ich dich, wo willst Du denn hin? Was willst Du denn? Man kann, wenn man will, jedes System einfach anzweifeln, die Behauptungen werden bloß zunehmend abstruser. Desweiteren ist eine Blutentnahme zwar sicherleich ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, jedoch imho keiner, der solcherlei Aufstand oder gar einen „Not-Anwalt“ rechtfertigen würde. Aber das ist jetzt lediglich „Meinung“.

Gruß,

Doc.

[hot] = half on topic

Was mich zu der Frage bringt, ob ein Arzt sich einer solchen
Anweisung verweigern kann

Wenn du weißt, was du willst, schaffst du alles. Wenn du dir nur genug Zeit dazu lässt. Wenn du einem Anderen etwas nachweisen willst, recherchierst du. Ob es ein Syndrom oder ein Handicap ist, ob es ein schuldminderndes oder verschärfendes Merkmal im Gegeneinander ist. Der Andere kann dich bremsen. Ob durch Kostenexplosion oder durch Hinweis auf seine Grundrechte.

Du kannst dich also als Arzt wehren:

  • durch Verrechnung deiner Aufwendungen,
  • durch Nachweis des Fehlens klinischer Marker für die befürchtete Intoxikation,
  • durch Vorliegen anderer dringlicherer Handicaps, die aus dem Betroffenen einen Notfall machen, bei dem die toxikologische Untersuchung die Erste Hilfe verzögert.

Oder gibt es eine spezielle Gruppe Ärzte, die für
solche ähm Aufgaben Bereitschaft haben bzw. in besonderer
Weise verpflichtet sind?

Gerichtsmediziner werden dafür per BAT finanziert.

Biggi