Vaterschaftstest: welcher gutachter? kosten?

Hallo.

WICHTIG!

Thema: Vaterschaftstest!
Was kostest ein Gutachten, das vor Gericht anerkannt wird?
(Angeblich sollen die Kosten sehr hoch sein!)
Und v.a.: was soll man bei der Auswahl der Gutachter
noch beachten?
Kann man einen Vaterschaftstest einklagen?
Kann der Mann die Frau dazu rechtlich zwingen?

Vielen Dank im Voraus.

mfg
SAB

Hallo, Sabine!

Da dieses Themengebiet nicht einfach ist, und schon zwischen Vaterschaftstest und -gutachten Unterschiede bestehen, empfehle ich Dir folgende Seiten:
http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/vatersc…
http://www.abstammung.de/test.htm und
http://www.human-genetik.net/info/vaterschaft/vaters…

Zu den Kosten habe ich eine österreichische Seite gefunden, die als Kosten 21.000 Schilling angibt. Das sind übrigens knapp 3000 DM.
http://www.netdoktor.at/Frage_Antwort/erstemal/vater…

Und hier die Musterrechnung eines deutschen Labors:
http://www.abstammung.de/kosten.htm

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben!

Gruß!
Chris

Ich kann Dir nur zur Situation aus Österreich Auskunft geben.
Ein Gutachten wird normalerweise von Gericht eingefordert wenn der angebliche Kindesvater behauptet nicht der Vater zu sein.
Bis vor kurzem wurden serologische Gutachten erstellt die bis zu ca. 35000,- - 40000,- Schilling kosteten. Seit kurzer Zeit werden auch DNA Gutachten angefordert die nur zwischen 15000,- bis 20000,- kosten. Mit beiden Verfahren wird eine Ausschlußtestung durchgeführt, d.h. es kann der Kindesvater nicht it 100% festgestellt werden, sondern es wird der angebliche Kindesvater nach Ausschlußkriterien getestet. Die Ergebnisse sind dann in einer Genauigkeit von 99,99…% Wahrscheinlchkeit; dies bedeutet für das Gericht „Praktisch erwiesen“ so steht es jedenfalls dann im Feststellungsurteil.
Übrigens ist die Kindesmutter nicht die Klägerin sonder ist im Vaterschaftsprozeß Zeugin, der oder die Kindesväter sind Beklagte und das Kind tritt als Kläger auf (meistens durch die Jugendwohlfahrt vertreten).

Dadurch bekommt das Kind fast immer Verfahrenshilfe und der Kindesvater muss, wenn er über genügend Einkommen verfügt die Gutachtenskosten bezahlen. Er könnte sie dann ev. nach Volljährigkeit vom Kind rückfordern.

Ich hoffe diese Infos sind aus österreichischer Sicht ausreichend. Sonst bitte nachfragen.
mfg Franz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dazu gab es einen kurzen Artikel in der Aktuellen Max, wo eine Firma einen DNS Test für 700 DM anbietet, wobei normale Test um die 6000 DM kosten sollen. Ob es aber vor Gericht genutzt werden kann weiß ich nicht.

Falls Du weitere Infos brachst, schreib mir, ich kann dir dann die wesentlichen Teile aus dem Artikel schicken.

MfG,

Noel