Ich kann Dir nur zur Situation aus Österreich Auskunft geben.
Ein Gutachten wird normalerweise von Gericht eingefordert wenn der angebliche Kindesvater behauptet nicht der Vater zu sein.
Bis vor kurzem wurden serologische Gutachten erstellt die bis zu ca. 35000,- - 40000,- Schilling kosteten. Seit kurzer Zeit werden auch DNA Gutachten angefordert die nur zwischen 15000,- bis 20000,- kosten. Mit beiden Verfahren wird eine Ausschlußtestung durchgeführt, d.h. es kann der Kindesvater nicht it 100% festgestellt werden, sondern es wird der angebliche Kindesvater nach Ausschlußkriterien getestet. Die Ergebnisse sind dann in einer Genauigkeit von 99,99…% Wahrscheinlchkeit; dies bedeutet für das Gericht „Praktisch erwiesen“ so steht es jedenfalls dann im Feststellungsurteil.
Übrigens ist die Kindesmutter nicht die Klägerin sonder ist im Vaterschaftsprozeß Zeugin, der oder die Kindesväter sind Beklagte und das Kind tritt als Kläger auf (meistens durch die Jugendwohlfahrt vertreten).
Dadurch bekommt das Kind fast immer Verfahrenshilfe und der Kindesvater muss, wenn er über genügend Einkommen verfügt die Gutachtenskosten bezahlen. Er könnte sie dann ev. nach Volljährigkeit vom Kind rückfordern.
Ich hoffe diese Infos sind aus österreichischer Sicht ausreichend. Sonst bitte nachfragen.
mfg Franz
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