Wie stelle ich meinen toten Körper der Medizin zur Verfügung?

Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
ich habe einen Organspendeausweis.
Ich möchte weiterhin, dass mein toter Körper Medizinstudenten zum „Schnibbeln“ zur Verfügung gestellt wird. Gibt es dafür auch einen Ausweis? Wenn nicht, wie regelt man das? Das Problem ist, dass ich von meiner Frau getrennt lebe. Damit sie versorgt ist für den Fall meines Todes bleiben wir weiterhin verheiratet. Sie wird mit meinem Wunsch, dass ich meinen Körper der Medizin zur Verfügung stelle, nicht einverstanden sein. Sie hat schon mal gesagt, dass sie ein Testament verschwinden lassen wird, wenn es nicht ihren Wünschen entspricht. Einen Notar kann ich mir für die Hinterlegung meines Testaments nicht leisten.
Was soll ich tun?
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!
Ich wünsche euch allen einen schönen 4. Advent.
Stefan

Hallo!

Mal kurz zum Testament.
Die Kosten für amtliche Verwahrung sind lächerlich gering.
Ca. 75 € beim Amtsgericht, beim Notar m.E. nur geringfügig höher.

Hier die Infos zur Körperspende nach dem Tod.

https://www.uni-marburg.de/fb20/anatomie/prosek/faq?..

MfG
duck313

In den FAQs finde ich aber einen Aspekt, der hier ja wohl relevant ist, etwas blöd ausgedrückt: Organ- und Körperspende schließen sich nämlich aus. Das hier angegebene JA gilt nur insoweit, als dass man die Entscheidung ja zu Lebzeiten trifft und solange das doppelte Ja gilt. Wäre eine Organspende möglich und wird auch durchgeführt, dann kommt es danach eben nicht mehr zur Körperspende, weil ein Körper, dem Organe entnommen wurden, nicht mehr zur Körperspende geeignet ist.

Man muss dieses JA dort also genau bis zu Ende lesen.

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Danke, meine Fragen wurden beantwortet
Hallo ihr Zwei,
meine Fragen wurden umfassend beantwortet. Ich weiß jetzt, was zu tun ist. Ich gebe euch beiden ein Sternchen.
Ganz lieben Gruß aus Oldenburg (wo es jetzt um kurz vor 4 Uhr Bindfäden regnet).
Stefan