hallo Leute,
ich habe gestern einen Beitrag im TV gesehen, der mich sehr
verunsichert hat.
Das ist der wahre Zweck von einigen TV-Beiträgen.
Wenn man eine Zahnkrone ( Teilkrone ) auf
einen Zahn machen lassen will oder muss, wird ein
Behandlungsvertrag mit dem Zahnarzt abgeschlossen, in dem
festgelegt ist, dass das Risiko, wenn was schief laufen
könnte, bei dem Patienten liegt.
Da wird aber einiges durcheinander geworfen. Juristisch unterscheidet man in aller Kürze und bildhaft jetzt beschrieben zwischen Werk- und Dienstvertrag. Der Zahnarzt haftet beim Beschleifen und Einsetzen der Krone (Teilkrone) dafür, dass er seine Dienstleistung vorschriftsmäßig bei Dir einsetzt (du bist ja keine Maschine, sondern aus Fleisch und Blut). Der Zahntechniker haftet im Rahmen des Werkvertrages. Er hat ja auf seinem Arbeitstisch ein „Werkstück“, das er seinen Vorschriften gemäß bearbeiten kann.
Das ist ja voll der Hammer :finde ich. Wieso wird das auf den Patienten abgewälzt ?
Finde ich nicht. Du kriegst doch zwei Jahre Garantie!!!
Und wenn man eine besondere Zahnkrone für den Zahn haben will,
also Keramik und Teilkrone, hat die KK dann auch sowieso
nichts mit der Sache zu tun. Da stehe ich ja dann total
alleine da …
Du meinst die Mehrkosten. Die sind doch auch zivilrechtlich einklagbar (siehe oben). Sie unterliegen doch auch den Mängelrügen, wenn sie fehlerhaft sind. Darüber müsste Dich deine Krankenkasse aufklären.
Alles klar? Tschüss
Bernd