Zahnbehandlung

hallo Leute,

ich habe gestern einen Beitrag im TV gesehen, der mich sehr verunsichert hat. Wenn man eine Zahnkrone ( Teilkrone ) auf einen Zahn machen lassen will oder muss, wird ein Behandlungsvertrag mit dem Zahnarzt abgeschlossen, in dem festgelegt ist, dass das Risiko, wenn was schief laufen könnte, bei dem Patienten liegt. Das ist ja voll der Hammer finde ich. Wieso wird das auf den Patienten abgewälzt ?
Und wenn man eine besondere Zahnkrone für den Zahn haben will, also Keramik und Teilkrone, hat die KK dann auch sowieso nichts mit der Sache zu tun. Da stehe ich ja dann total alleine da …

gruss

chatboy

Zahnbehandlungen ( Füllungen, Kronen, Brücken, Prothesen ) sind heute schon sehr kostspielig und werden in ein paar Jahren der pure Luxus sein!

Schonmal über eine „Zahnersatzversicherung“ nachgedacht???

hallo Sandra,

vielen Dank für Deine Antwort. So eine Zahnersatzversicherung habe ich nicht. Mir kommt es nicht so auf den Preis an. Ich weiss, dass das Teil 600 Euro kosten wird. Was ich sicher gestellt haben will, ist, dass das Ding dann auch sitzt und ich keine Probleme und Schmerzen damit habe. Habe ich mit so einer Zusatzversicherung mehr Schutz ?

gruss

chatboy

:Zahnbehandlungen ( Füllungen, Kronen, Brücken, Prothesen )

sind heute schon sehr kostspielig und werden in ein paar
Jahren der pure Luxus sein!

Schonmal über eine „Zahnersatzversicherung“ nachgedacht???

So eine Zahnersatzversicherung
habe ich nicht. Habe ich mit so
einer Zusatzversicherung mehr Schutz ?

Nee den haste leider damit auch nicht! :-/ Schade eigentlich, warum gibt es sowas noch nicht??? Gut dann führ ich diese Versicherung hiermit feierlich ein! *einführ*

Also ich hab auch mehrere Kronen, ne Teilkrone und ein Brückenglied, hatte bisher noch nie Probleme damit!

Gruss Sandra

Hallo!

Hmm, ich denke, dass ist eigentlich eine rechtliche Frage. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es bei Fehlern des Arztes (der um sich so zu nennen immerhin studiert haben muss), keine Regressforderungen deinerseits geben darf… das stände dann im krassen Gegensatz zum BGB und HGB.

Eigentlich muss dir der Zahnarzt auch eine Gewährleistung auf die Krone geben, da er immerhin Handelsteile ver"baut", nicht anders als, bitte endschuldige den Vergleich, ein Automechaniker…

Mich würde wirklich interessieren, ob der ZA sich an BGB und HGB halten muss??

Gruss,
Julia

hallo Leute,

ich habe gestern einen Beitrag im TV gesehen, der mich sehr
verunsichert hat.

Das ist der wahre Zweck von einigen TV-Beiträgen.

Wenn man eine Zahnkrone ( Teilkrone ) auf
einen Zahn machen lassen will oder muss, wird ein
Behandlungsvertrag mit dem Zahnarzt abgeschlossen, in dem
festgelegt ist, dass das Risiko, wenn was schief laufen
könnte, bei dem Patienten liegt.

Da wird aber einiges durcheinander geworfen. Juristisch unterscheidet man in aller Kürze und bildhaft jetzt beschrieben zwischen Werk- und Dienstvertrag. Der Zahnarzt haftet beim Beschleifen und Einsetzen der Krone (Teilkrone) dafür, dass er seine Dienstleistung vorschriftsmäßig bei Dir einsetzt (du bist ja keine Maschine, sondern aus Fleisch und Blut). Der Zahntechniker haftet im Rahmen des Werkvertrages. Er hat ja auf seinem Arbeitstisch ein „Werkstück“, das er seinen Vorschriften gemäß bearbeiten kann.

Das ist ja voll der Hammer :finde ich. Wieso wird das auf den Patienten abgewälzt ?

Finde ich nicht. Du kriegst doch zwei Jahre Garantie!!!

Und wenn man eine besondere Zahnkrone für den Zahn haben will,
also Keramik und Teilkrone, hat die KK dann auch sowieso
nichts mit der Sache zu tun. Da stehe ich ja dann total
alleine da …

Du meinst die Mehrkosten. Die sind doch auch zivilrechtlich einklagbar (siehe oben). Sie unterliegen doch auch den Mängelrügen, wenn sie fehlerhaft sind. Darüber müsste Dich deine Krankenkasse aufklären.

Alles klar? Tschüss
Bernd