Zu 2 Hautärzten in einem Quartal? 2x Praxisgebühr?

Hallo Wwwler,

bin gerade sauer und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:

Ich war vor 3 Wochen wg. einem schmerzhaften eingewachsenen Nagel bei der Hautärztin. Diese ist in der Nähe meiner Wohnung und ich hatte frei. Habe dort die Praxisgebühr gezahlt und Glück, dass ich überhaupt morgens behandelt wurde. Habe noch ne andere Hautsache, die wollte sich die Ärtzin aber nicht angucken, ich sollte mir nen neuen Termin holen. ABER: Der wäre Anfang Januar 2010 gewesen. Na gut denke ich. Gehe ich halt zur Hautärztin, wo ich vor 2 Jahren schon ein paar Mal war - die ist in der Nähe wo ich arbeite und weit weg von zuhause und hole mir dafür eine Überweiseung. Termin habe ich nächste Woche!!! Ich rufe gerade dort an und da heißt es: Die dürfen mir keine Überweisung zur Hautärzin ausstellen. Dafür sei die Praxisgebühr ja da. Ich darf also - weil meine Hautärztin keinen Termin in diesem UND dem nächsten Quartal für mich hat noch ein zweites Mal 10€ zahlen???

Ist das so? Oder kann ich da was machen? Und wenn ja: Was?

Danke vorab

Gruß
Marco

Hast du nicht zufällig bei einem anderen Arzt (Hausarzt z.B.) auch die Praxisgebühr bezahlt? Dann könntest du dir da eine ÜW holen.

Ich würde bei der anderen sonst noch einmal anrufen und fragen, ob es nicht auch zu „Mitbehandlung“ oder „Weiterbehandlung“ einen Ü-Schein gibt. Im Zweifelsfall die Kasse anrufen und fragen, ob es so wirklich rechtens ist und die keinen Schein ausstellen DARF.

Leider nein. Habe die Gebühr bei der Hautärztin gezahlt.
Und „Mitbehandlung“ oder „Weiterbehandlung“ ist es ja nicht. Hat nichts mit dem Fußnagel zu tun. Aber ich werde mal bei meiner Krankenkasse anrufen.

Gruß
Marco

dein arzt darf dir nicht vorschreiben zu welchen arzt du gehst also muss er dir eine überweisung ausstellen.
ich hatte ein ähnliches problem war beim hausarzt und hab da bezahlt und bin dann noch mal zu nem anderen hausarzt gegangen wegen ner anderen sache und da mussten die mir auch eine überweisung geben. auch wenn der erst nicht grade begeistert war hatte er keine andere wahl

Hallo Marco,

es gäbe noch die Möglichkeit, dir beim Hautarzt 1 eine Überweisung für den Allgemeinmediziner zu holen (müssen die dir austellen!) und dann zum Hausarzt zu gehen und dir eine Überweisung für Hautarzt 2 zu holen.

Andererseits: das Quartal ist nicht mehr lang. Lass dir doch bei Hautarzt 2 einen Termin für Anfang Oktober geben (wenns solange warten kann, was ich annehme, weil wenns akut wäre, hätte Hautarzt 1 das gleich mitbehandelt), dann ersparst du dir die Rennerei.

Viele Grüße von Suse

Hallo,
das stimmt so leider nicht - der Arzt muss nicht auf „Zuruf“ des Patienten eine Überweisung ausstellen.
Der Patient hat zwar freie Arztwahl, muss aber dann ggf. die 10,00 €
in Kauf nehmen.
Gruß
Czauderna

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Ich habe schon einen Termin in der nächsten Woche.

Also lt. Krankenkasse muss ich ein 2tes Mal PG zahlen…

Ggf. mache ich das über Hausarzt…

Hallo Marco,

na deine Hautärztin ist ja drauf. Du bist bei ihr in der Sprechstunde, und sie weigert sich, zu deinem anderen Problem Stellung zu nehmen? Vertröstet dich auf Januar 2010?

Übernächste Woche beginnt das neue Quartal. Hol dir doch für Anfang Oktober einen Termin bei einem Hautarzt deiner Wahl. Und wenn du dort bist, lässt du dir gleich eine Überweisung zum Hausarzt geben, für alle Fälle. Wenn du dir dann die Schweinegrippe einfängst (zum Beispiel), dann kannst du nämlich mit dieser Überweisung zum Hausarzt gehen, ohne dass es dich noch einmal EUR 10,- kostet. Wenn du einen anderen Facharzt brauchst, kanns du mit der Überweisung ebenfalls zum Hausarzt gehen und dir dort die Überweisung für den Facharzt deiner Wahl holen.

Das habe ich jahrelang so gemacht. Funktioniert wunderbar.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

die Lösung mit der Überweisung vom 1. Hautarzt zum Hausarzt ist, denke ich, die Beste. Das kann dir der Hautarzt nicht verweigern, und Hausarzt braucht man ja sowieso gelegentlich. Und dann vom Hausarzt zu nächsten Hautarzt.

Meiner Meinung nach müsste aber auch vom 1. Hautarzt zum 2. Hautarzt gehen zur „Mitbehandlung“. Mitbehandlung muss nicht die gleiche Erkrankung sein. Wir haben bei uns Auszubildende, die in einer anderen Stadt zuhause sind. Da gibt es häufig Mitbehandlung - ein Hausarzt zuhause und einer bei uns - ginge ja gar nicht anders, wenn sie mal zuhause und mal bei uns krank sind. Das ist dann nie die gleiche Erkrankung.

Für die Zukunft: Wenn’s irgendwie möglich ist, immer vorher zum Hausarzt, Karte einlesen lassen, 10 Euro bezahlen und Überweisung ausstellen lassen. Dafür braucht man keinen Termin, nur am „Empfang“ sagen, dass du eine Überweisung brauchst. Dann hast du fürs ganze Quartal eine „Überweisungs-Zentralstelle“ und sparst dir viel Ärger und Lauferei.

Herzliche Grüße
Heike